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28/Radschab/1446 , 28/January/2025

Wenn man eine Ledersocke (bzw. Schuhe) über die Socken trägt, worüber soll man dann (bei der Gebetswaschung) streichen?

Frage: 98580

Wenn ich die Socken unter meinen Schuhen, während ich mich im Zustand der rituellen Reinheit befand, angezogen habe, dann die Gebetswaschung vollzogen und über die Schuhe gestrichen habe, kann ich, wenn ich die Schuhe ausziehe, weiterhin für die verbleibende Dauer der Erlaubnis über die Socken streichen?

Inhalt der Antwort

Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.

Wer einen Lederstrumpf (arab. Khuff) über einen anderen Lederstrumpf oder über eine Socke trägt (bzw. Schuhe über Socken), auf welches von beiden trifft dann das Urteil zu? Dazu gibt es eine detaillierte Erklärung:

Shaikh Muhammad Ibn Uthaimin – möge Allah ihm barmherzig sein – sagte: „1. Wenn jemand eine Socke oder einen Lederstrumpf anzieht, dann seine Gebetswaschung (arab. Wudu) bricht und daraufhin einen weiteren darüber anzieht, bevor er die Gebetswaschung erneut durchführt, gilt das Urteil für das erste Kleidungsstück. Das bedeutet, dass er, wenn er danach streichen möchte, über das erste streicht. Es ist nicht erlaubt, über das obere (Kleidungsstück) zu streichen.

  1. Wenn jemand eine Socke oder einen Lederstrumpf anzieht, dann die Gebetswaschung bricht und darüber streicht, anschließend einen weiteren darüber anzieht, so ist es nach der korrekten Meinung erlaubt, über den zweiten zu streichen. Im Werk Al-Furu’ heißt es: „Die Erlaubnis hierfür ergibt sich übereinstimmend mit der Meinung von Malik.“ Ende des Zitats. An-Nawawi sagte: „Dies ist die offensichtlichere und bevorzugte (Ansicht), weil er das zweite (Kleidungsstück) im Zustand der Reinheit angezogen hat. Und die Aussage, dass es sich um eine unvollständige Reinheit handelt, ist nicht akzeptabel.“ Ende des Zitats. Wenn wir diese Meinung annehmen, beginnt die Zeitdauer des Streichens mit dem ersten Streichen.

Und in diesem Fall darf er zweifellos auch über das erste (Kleidungsstück) streichen.

  1. Wenn jemand einen Lederstrumpf über einen anderen Lederstrumpf oder über eine Socke anzieht und über das obere Kleidungsstück streicht, dieses dann auszieht, (stellt sich die Frage), ob er für die restliche Dauer über das untere Kleidungsstück streichen darf.

Ich habe niemanden gefunden, der dies ausdrücklich erwähnt, jedoch berichtet An-Nawawi über Abu Al-Abbas Ibn Suraij in Bezug auf das Tragen von Überstiefeln (arab. Jurmuq) über Lederstrümpfen drei Ansichten, darunter: Beide gelten wie ein einzelner Lederstrumpf, wobei das obere (Kleidungsstück) die äußere Schicht und das untere die innere Schicht darstellt. Ich sage: Darauf basierend wäre es erlaubt, über das untere (Kleidungsstück) zu streichen, bis die Dauer des Streichens über das obere (Kleidungsstück) endet, so wie man über die innere Schicht eines Lederstrumpfs streichen würde, wenn die äußere Schicht entfernt wird.” Ende des Zitats, entnommen aus: „Fatawa At-Taharah” von Shaikh Ibn Uthaimin (S. 192).

Al-Jurmuq: Ein Lederstrumpf, der über dem gewöhnlichen Khuff getragen wird, insbesondere in kalten Regionen.

Mit „äußere Schicht” und „innere Schicht” ist gemeint, dass ein Khuff aus zwei Schichten bestehen kann: Die obere Schicht wird als äußere Schicht bezeichnet, während die untere Schicht als innere Schicht bezeichnet wird. Entnommen aus: „Ash-Sharh Al-Mumti’” (1/211).

Daraus wird deutlich, dass, wenn jemand einen Lederstrumpf über einer Socke trägt und den oberen davon auszieht, sein Streichen nicht ungültig wird. Er darf in allen drei vom Shaikh genannten Fällen über den unteren streichen, bis die Zeitdauer des Streichens endet.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle

Islam Q&A

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