Grundlagen des Fiqh
Gibt es einen Konsens (Ijma') darüber, dass es erlaubt ist einer der vier Rechtsschulen vollkommen/vollständig zu folgen?
Gibt es, aus dem dritten Jahrhundert des Hijri-Kalenders, einen Konsens darüber, dass es erlaubt ist einer der vier Rechtsschulen vollständig zu folgen? Und was ist mit folgendem Vers gemeint: „O die ihr glaubt, gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten und den Befehlshabern unter euch! Wenn ihr miteinander über etwas streitet, dann bringt es vor Allah und den Gesandten.“ [An-Nisaa':59]? Denn ich habe gelesen, dass dieser Vers darauf hindeutet, dass man den vier Rechtsschulen folgen soll und dass sich das Gebot im zweiten Teil des Verses speziell auf die Leute des Ijtihads bezieht und nicht die Laien. Und bedeutet das, dass nur die Gelehrten in der Lage sind den Koran und die Sunnah zu verstehen und dass die anderen Menschen eine der vier Rechtsschulen folgen müssen?Gibt es einen Unterschied zwischen Fard und Wajib?
Derjenige, der der Leitung des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- folgt, sieht überhaupt keinen Unterschied zwischen Wajib und Fard. Woher kommen dann diese Einteilungen? Wie wird diese Ansicht erklärt? Möge Allah Sie segnen und es Ihnen mit dem Besten vergelten!Für den Laien ist es verpflichtend, dass er den Gelehrten seines Landes folgt und von ihren Ansichten nicht abweicht
Ist es dem Laien erlaubt, irgendeinen (beliebigen) Gelehrten um ein Rechtsurteil zu bitten und seinen Ansichten zu folgen? Oder darf er nur die Gelehrten seines Landes, die dort leben, um Rechtsurteile bitten?Die verschiedenen Kategorien religiöser Rechtsbestimmungen und ihre Beispiele
Geben Sie mir bitte für jede dieser Kategorien ein konkretes Beispiel: Verpflichtend (Ilzam), Empfohlen (Laysa Ilzaman), Erlaubt (Al-Ikhtiyar), Verpönt (La Yustahabbu Fi'luhu) und Verboten (Yunha 'Anhu)?Die Definition von „Haram“ und „Makruh“
Was ist mit dem Wort „Markuh“ gemeint? Und welchen Unterschied gibt es zwischen „Makruh“ und „Haram“?