Die Grundregel, dass das Geschehen zum nächstmöglichen Zeitpunkt hinzugefügt wird
Ich möchte über die Grundregel: „Das Geschehen wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt hinzugefügt“, fragen. Was bedeutet sie? Hat sie Voraussetzungen, wie wenn man stark davon ausgehen muss, dass vorher etwas geschehen sein muss etc.? Ich habe etwas darüber gelesen, aber nichts verstanden. Wenn beispielsweise jemand die Ganzkörperwaschung vollzieht, danach die Gebetswaschung und danach sieht, dass auf der Haut etwas ist, welches das Wasser daran hindert an die Haut zu gelangen, wie Teig etc., jedoch nicht weiß, ob dies vor oder nach der Ganzkörperwaschung war, muss er dann die Waschung wiederholen? Und auch die Gebetswaschung und andere gottesdienstliche Handlungen? Was ist mit dem „naheliegendsten Zeitpunkt“ gemeint? Die zweite Frage: Wenn der Frau die Art der austretenden Flüssigkeit unklar ist, ob es normale Ausflüsse, Lusttropfen oder etwas anderes sind, darf sie sich dann aussuchen, was es sein soll und dementsprechend das Urteil ihrer Auswahl anwenden?