Wann verlässt der Pilger seinen Weihezustand (Ihram)?
Das erste und zweite Verlassen des Weihezustands während der Hajj
Question: 106594
Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.
Erstens:
Am Tag des Schlachtens gibt es drei Handlungen für jede einzelne Person. Es sind das Bewerfen von Jamra Al-'Aqaba“, das Rasieren oder Kürzen (der Kopfhaare), der Tawaf Al-Ifada und der Sa'y (Lauf zwischen Safa und Marwa), falls er nicht nach dem Ankunfts-Tawaf vollzogen wurde. Was (Hajj) „At-Tamatu'u“ und „Al-Qiran“ anbelangt, so wird zusätzlich ein Opfertier geschächtet, wobei bei „At-Tamatu'u“ noch der Sa'y (Lauf zwischen Safa und Marwa) nach dem Tawaf Al-Ifada gemacht wird.
Zweitens:
Diese Dinge sollten aufeinander folgen: (Erst) das Werfen (der Steine), dann die Schächtung (des Opfertieres), dann das Rasieren oder Kürzen der (Kopf)haare, dann der Tawaf und der Sa'y. Dieses ist besser und entspricht dem, was der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- tat, da er (erst) warf, dann schächtete, dann seinen Kopf rasierte, dann von 'Aischa parfümiert wurde und sich daraufhin zur Ka'ba begeben hat. Er wurde bezüglich der Reihenfolge dieser Sachen gefragt, und ob man der einen Sache vor der anderen ausführen kann, und sagte: „Kein Problem, kein Problem.“
Drittens:
Wer zwei Sachen, die Schächtung (des Opfertiers) ausgenommen, ausführt so hat sich dadurch das erste Verlassen des Weihezustands ereignet. Dadurch ist ihm alles erlaubt, was ihm durch den Weihezustand verboten war, ausgenommen die Frauen. Wenn er drei Sachen davon ausführt, so ist ihm alles erlaubt, was ihm vorher aufgrund des Weihezustands verboten war, die Frauen inbegriffen. Zahlreich sind die Überlieferungen, die darauf, was wir erwähnt haben, hinweisen.
Und bei Allah liegt die Gewährung des Erfolgs. Segen und Frieden seien auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten.“
Der ständige Ausschuss für wissenschaftliche Forschung und Rechtfragen.
Asch-Schaikh 'Abdul'aziz Ibn 'Abdillah Ibn Baz, Asch-Schaikh Abdullah Ibn Ghudyan.
„Fatawa Al-Lajna Ad-Da'ima“ (11/349)
Und Allah weiß es am besten.
Source:
Islam Q&A