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Es ist nicht erlaubt den Nichtmuslimen (Kuffar) zu ihren Festtagen zu gratulieren, in welcher Form auch immer

Frage: 106668

Was ist das Urteil darüber Essen (wie Reis, Fleisch, Hähnchenfleisch oder Kuchen) zu verzehren, welches uns ein christlicher Freund geschenkt hat, oder welches zu Weihnachten oder zu Sylvester (Neujahr) zubereitet wurde? Und was ist ihre Meinung bezüglich der Gratulation mit dem Wortlaut „So Allah will, verbringt dir das Jahr im Guten (erfolgreich)“, um damit die Ausdrücke „Kullu ˈamin wa antum bi khayr“ oder „Frohes Neues“ zu umgehen?

Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.

Es ist dem Muslim nicht erlaubt das zu essen, was ein Jude oder Christ zu seinem (religiösen) Festtag zubereitet hat, oder was sie zu ihren Festtagen verschenken, da dieses als ihre Unterstützung und Anteilnahme an diesem Übel (Munkar) gilt, wie es in der Antwort auf die Frage Nr. (12666) deutlich gemacht wurde.

Genauso wie es ihm auch nicht erlaubt ist, ihnen zu ihren Festtagen zu gratulieren, in welcher Gratulationsform auch immer, aufgrund dessen, was darin an Bestätigung ihrer Festtage liegt und Unterlassung der Verneinung (Inkar) dieser, sowie weil man ihnen dabei hilft ihre (religiösen) Symbole zu zeigen, ihre Neuerungen (Bid’a) zu verbreiten und an ihrer Freude an deren Festtagen teilnimmt, wobei diese Festtage erfundene Festtage sind (Neuerungen), welche mit verdorbenen Überzeugungen (Glauben) verbunden sind, welche der Islam nicht bestätigt.
Siehe dazu die Antwort auf die Frage Nr. (47322).

Und Allah weiß es am besten.

Quelle

Islam Q&A

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