Was macht derjenige, der am Miqat die Hajj oder die ‘Umra beabsichtigt hat?
Was macht derjenige, der am Miqat die Hajj oder die ‘Umra beabsichtig hat?
Question: 109225
Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.
Wenn jemand den Miqat (Ausgangsort der Pilgerreise) erreicht, so ist es erwünscht (mustahab), dass er eine Ganzkörperwaschung (Ghusl) vornimmt und sich parfümiert. Dies aufgrund dessen, was vom Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- überliefert wurde, dass er sich nämlich beim Eintreten in den Weihezustand (Ihram-Zustand) seiner genähten Kleidung entledigte und die Ganzkörperwaschung (Ghusl) vollzog.
In den zwei Sahih-Werken wurde authentisch von ‘Aischa -möge Allah mit ihr zufrieden sein- überliefert, dass sie sagte:
„Ich parfümierte den Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- ein, bevor er seinen Ihram anlegte und für den Weihezustand, bevor er die Ka’ba umlaufen wollte.“
Und als ‘Aischa ihre Menstruation bekam, wobei sie bereits den Weihezustand (Ihram-Zustand) für die ‘Umra angenommen hatte, ordnete ihr der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- an, die Ganzkörperwaschung zu vollziehen und den Weihezustand für die Hajj anzunehmen. Dieses weist darauf hin, dass die Frau, wenn sie den Miqat (Ausgangsort der Pilgerfahrt) erreicht, und sie zu der Zeit ihre Menstruation hat oder sich im Wochenbett befindet, eine Ganzkörperwaschung vollziehen soll, mit den Leuten den Weihezustand annehmen soll, und all das tun soll, was die Pilger tun, ausgenommen das Umlaufen (Tawaf) des Hauses (Ka’ba), so wie es der der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- ‘Aischa und Asma anbefohlen hat zu tun.
Es ist erwünscht, dass derjenige, der den Weihezustand (Ihram) annehmen will, seinen Schnurbart, die Fingernägel, den Schambereich und die Achseln inspiziert, so dass er dann davon (An Haaren oder Nägeln) entfernt, was notwendig ist, damit er nicht nach der Annahme des Weihezustands dazu genötigt ist, was ihm zu tun verboten wäre. Und auch deswegen, weil der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- die jederzeitige Inspizierung dieser Sachen vorgeschrieben hat, so wie es in den zwei Sahih-Werken von Abu Huraira -möge Allah mit ihm zufrieden sein- überliefert wurde, dass er sagte:
„Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte:
„Zur natürlichen Gestalt (Fitra) (eines Menschen) gehören fünferlei: Die Beschneidung, das Abrasieren der Schamhaare, das Kurzschneiden des Schnurrbarts, das Schneiden der (Finger- und Fuß-) Nägel und das Auszupfen der Achselhaare.“
In Sahih Muslim wird von Anas -möge Allah mit ihm zufrieden sein- überliefert, dass er sagte: „In Bezug auf das Kürzen des Schnurbarts, das Schneiden der (Finger- und Fuß-) Nägel, das Auszupfen der Achselhaare und Abrasieren der Schamhaare, wurde uns eine Frist von höchstens vierzig Nächten gewährt.“
An-Nasa’i überliefert ihn mit dem Wortlaut: „Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- setzte uns eine Frist.“
Imam Ahmad, Abu Dawud und At-Tirmidhi haben ihn mit dem Wortlaut von An-Nasa’i überliefert.
Was den Kopf anbelangt, so ist es bei der Annahme des Weihezustands nicht gesetzlich gemacht worden etwas von der Kopfbehaarung zu entfernen, weder für Mann noch Frau.
Was den Bart anbetrifft, so ist das Abrasieren desselbigen verboten (Haram), sowie überhaupt etwas davon zu irgendeiner Zeit zu entfernen. Vielmehr ist es verpflichtend, den Bart unberührt und wachsen zu lassen. Dieses, aufgrund dessen, was in den zwei Sahih-Werken von Ibn ‘Umar -möge Allah mit beiden zufrieden sein- überliefert wurde, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Unterscheidet euch von den Polytheisten (Muschrikun), lasst die Bärte wachsen und kürzt die Schnurbärte.“
Und Muslim überliefert in seinem „Sahih“ von Abu Huraira -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, dass er sagte: „Kürzt die Schnurbärte, lasst die Bärte wachsen, unterscheidet euch von den Zoroastriern (Majus).“
Das Unheil in unserer Zeit ist bereits gewaltig geworden, da viele Menschen dieser Sunna zuwider handeln, den Bart bekämpfen und mit der Nachahmung der Nichtmuslime (Kuffar) und Frauen zufrieden sind, insbesondere wenn das von jemandem ausgeht, der sich dem Wissen und Lehren zuschreibt. Von Allah kommen wir und zu Ihm kehren wir zurück. Wir bitten Allah uns und die übrigen Muslimen dazu rechtzuleiten entsprechend der Sunna zu handeln, uns daran festzuhalten und zu ihr aufzurufen, selbst wenn es vielen zuwider ist. Unsere Genüge ist Allah, und wie trefflich ist der Sachwalter. Es gibt keine Macht und Kraft, außer bei Allah, dem Hohen und Gewaltigen.
Desweiteren ist es erwünscht, dass der Mann ein Lendentuch (Izar) und Obergewand (Rida) anzieht, wobei es erwünscht ist, dass diese beiden rein und weiß sind. Es ist auch erwünscht, dass man in Sandalen den Weihezustand annimmt. Dies aufgrund der Aussage des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-:
„Ein jeder von euch soll den Weihezustand im Obergewand, dem Lendentuch und Sandalen annehmen.“
Überliefert von Imam Ahmad -möge Allah ihm barmherzig sein.
Was die Frau anbelangt, so darf sie den Weihezustand (Ihram) in weiß, grün oder Kleidung sonstiger Farben annehmen, wobei sie darauf achten sollte, dass sie dabei die Männer nicht nachahmt. Während des Ihram-Zustands darf sie jedoch keinen Gesichstsschleier (Niqab) und Handschuhe tragen. Sie darf ihr Gesicht und Hände mit etwas anderem bedecken, da der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- der Pilgerin (in ihrem Ihram-Zustand) verboten hat den Gesichtsschleier (Niqab) und Handschuhe zu tragen. Was das Tragen von speziell nur grüner und schwarzer Kleidung für die Frau anbelangt, was seitens einiger vom Gemeinvolk geschieht, so hat dies keine Grundlage.
Nach der Beendigung der Ganzkörperwaschung, der Reinigung und dem Anziehen der Ihram-Kleidung fasst man die Absicht für die Verrichtung der Hajj- bzw. ‘Umra-Riten, aufgrund der Aussage des Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm-: „Die Taten sind nur entsprechend der Absichten, und jedem gebührt nur das, was er beabsichtig hat.“ Dabei ist vorgeschrieben auszusprechen, was man beabsichtigt hat.
So falls man die ‘Umra beabsichtigt hat, sagt man: „Labbayka ‘Umra“ oder „Allahumma Labbayka ‘Umra“, oder falls man die Hajj beabsichtig hat, sagt man: „Labbayka Hajj“ oder „Allahumma Labbayka Hajj“, da der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- dies getan hat. Und falls man sie beide zusammen beabsichtigt hat, so sagt man: „Allahumma Labbayka ‘Umra wa Hajj.“
Besser ist es dieses auszusprechen, nachdem man das betreffende Transportmittel in Anspruch genommen hat, sei es ein Reittier, ein Auto oder anderes, da der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- dieses nur getan hat, nachdem er auf sein Reittier gestiegen ist und es sich mit ihm vom Miqat auf die Reise machte. Dieses ist die richtigste Ansicht der Gelehrten.
Das Aussprechen dessen, was man beabsichtigt, gilt speziell nur für den Weihezustand, weil dieses so vom Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- überliefert wurde.
Was das Gebet, den Tawaf und anderes anbelangt, so soll man die Absicht dabei nicht in Worte fassen und z.B. sagen: „Ich beabsichtige dies und das zu beten“ und auch nicht „Ich beabsichtige den Tawaf zu machen.“ Vielmehr gehört hierbei das Aussprechen der Absicht zu den eingeführten Neuerungen. Das laute Äußern der Absicht ist dabei übler und schwerwiegender an Sünde. Wenn die Aussprache der Absicht gesetzlich gemacht worden wäre, so hätte es der Gesandte Allahs –Allahs Segen und Frieden auf ihm- erläutert, und durch seine Taten oder Worte klargemacht, und die rechtschaffenen Altvorderen (As-Salaf As-Salih) wären hierbei vorausgeeilt.
Und da dieses weder vom Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, noch von seinen Gefährten -möge Allah mit ihnen zufrieden sein- überliefert wurde, weiß man, dass es eine Neuerung ist. Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte bereits: „Das übelste der Angelegenheiten ist deren Neuerung, und jede Neuerung ist eine Irrung.“
Überliefert von Muslim in seinem „Sahih.“ Und der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wer in diese unsere Sache etwas Neues einführt, was nicht dazu gehört, so ist es zurückzuweisen.“ (Muttafaqun ‘alayhi). Und der Wortlaut bei Muslim lautet: „Wer eine Tat ausführt, die wir nicht angeordnet haben, so ist sie zurückzuweisen.“
[Der geehrte Shaikh ‘Abdul’aziz Ibn Baz –möge Allah ihm barmherzig sein]
Und Allah weiß es am besten.
Source:
Islam Q&A