Ich habe die Frage Nr. 36889 gelesen und erfahren, dass der Tiefschlaf die Gültigkeit der Gebetswaschung aufhebt. Manchmal schlafe ich jedoch im Zug oder im Auto ein und bin unsicher, ob dieser Schlaf als Tiefschlaf zu betrachten ist oder nicht. Wird meine Gebetswaschung dadurch aufgehoben?
Wenn er darüber zweifelt, ob er tief geschlafen hat oder nicht, wird dann seine Gebetswaschung ungültig?
Question: 111837
Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.
Wenn ein Muslim die Gebetswaschung vollzogen hat, wird diese nicht aufgrund eines Zweifels für ungültig erklärt, bis er die Gewissheit hat, dass etwas geschehen ist, was dessen Gültigkeit aufhebt. Ein bloßer Zweifel, selbst wenn er stark ist, hebt die Gebetswaschung nicht auf.
Al-Bukhary (137) und Muslim (361) überlieferten, dass man sich beim Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- darüber beschwerte, dass es einem während des Gebets so vorkam, als habe er etwas ausgeschieden. Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- antwortete: „Er soll nicht weggehen, bis er ein Geräusch hört oder einen Geruch wahrnimmt.“
An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Scharh Sahih Muslim“: „Die Bedeutung der Aussage des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, ‚bis er ein Geräusch hört oder einen Geruch wahrnimmt‘, ist, dass er wissen muss, dass eines von beiden vorhanden ist. Das Hören oder Riechen (allein) ist dafür nicht vorausgesetzt, nach Konsens der Muslime. Dieser Hadith ist ein grundlegender Grundsatz des Islam und eine wichtige Regel der Rechtsprechung. Die Dinge werden in ihrem ursprünglichen Zustand belassen, solange nicht das Gegenteil mit Gewissheit bekannt ist. Auftretende Zweifel haben keine Auswirkungen. Dies gilt auch für die Angelegenheit, die in diesem Kapitel erwähnt wurde, nämlich dass jemand, der sich der Reinheit sicher ist und Zweifel daran hat, ob er die Reinheit durch Ausscheidung verloren hat (Hadath), weiterhin als rein betrachtet wird. Es besteht kein Unterschied, ob dieser Zweifel während des Gebets selbst auftritt oder außerhalb des Gebets. Dies ist unsere Meinung und die Meinung der Mehrheit der Gelehrten von früher und heute. Unsere Gefährten sagten: Es besteht kein Unterschied, ob die beiden Möglichkeiten des Auftretens oder Nicht-Auftretens eines Zustands gleich sind, oder ob eine von ihnen wahrscheinlicher ist oder ob der Zweifel überwiegt. In jedem Fall ist keine Gebetswaschung erforderlich.“
Wenn also Zweifel darüber bestehen, ob der Schlaf tief oder nicht tief war, hebt dies nicht die rituelle Reinheit auf.
Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyyah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Majmu' Al-Fatawa“ (21/394): „Wenn man Zweifel hat, ob man während des Schlafens Wind abgelassen hat oder nicht, hebt dies die Gebetswaschung nicht auf, da die Reinheit mit Gewissheit bestätigt ist und Zweifel sie nicht beeinträchtigen.“
Und Allah weiß es am besten.
Source:
Islam Q&A