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Das Urteil über Rabatt-Gutscheine

Frage: 121759

Es werden hier in Kuwait Rabatt-Gutscheine für Universitätsstudenten verteilt, deren Rabattsätze zwischen 5% und 25% liegen und für viele Orte wie Restaurants, Bekleidungsgeschäfte, Buchhandlungen usw. gelten. Beachten Sie jedoch, dass der Erhalt dieser Rabatte durch den Kauf einer Rabattkarte erfolgt, die 5 Dinar kostet. Einige sagen, dass diese Gebühr für Werbezwecke oder als Ausgaben für das Unternehmen, das diese Karten verteilt, gilt. Ist es also erlaubt, diese Karte zu kaufen und zu verwenden?

Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.

Die Rabatt-Gutscheine, die von Werbe-, Marketing- und Reiseunternehmen oder einigen Handelszentren herausgegeben werden, gewähren ihren Inhabern einen bestimmten Rabatt auf Waren und Dienstleistungen bei einer Reihe von Unternehmen, Institutionen und anderen. Diese Gutscheine werden in zwei Kategorien unterteilt:

Die erste: Karten (Gutscheine), die durch eine finanzielle Gegenleistung, durch jährliche Mitgliedschaft erworben werden.

Die zweite: Kostenlose Karten (Gutscheine), die als Geschenke an den Käufer vergeben werden, um ihn zu ermutigen, mit ihnen Geschäfte zu machen, und sie können auch kostenlos an diejenigen vergeben werden, die einen bestimmten Einkaufsbetrag erreicht haben.

Was die Karten (Gutscheine) angeht, die gegen finanzielle Gegenleistung erworben werden, so sind diese verboten, da sie verschiedene religiöse Bedenken beinhalten, dazu zählt:

1. Unwissenheit und Täuschung, denn der Käufer zahlt einen Geldbetrag als Gegenleistung für die Karte, mit dem Ziel, Rabatte zu erhalten. Diese Rabatte sind nicht genau bekannt, und ihre Höhe kann variieren. Der Käufer kann die Karte möglicherweise nicht verwenden, oder er erhält einen Rabatt, der geringer oder höher ist als der gezahlte Betrag. Und der Gesandte Allahs – Allahs Frieden und Segen auf ihm – hat den unsicheren Verkauf untersagt. Überliefert von Muslim (1513) und dies bezieht sich auf jeden Verkauf, bei dem Unsicherheit besteht.

2. Dieses Geschäft basiert auf Risiken und erfolgt zwischen Gewinn und Verlust. Der Käufer setzt den Preis ein, den er für die Karte bezahlt, in der Hoffnung, einen Rabatt zu erhalten. Entweder gewinnt er, wenn er einen höheren Rabatt erhält als den gezahlten Betrag, oder er verliert, wenn der Rabatt geringer ist als der gezahlte Betrag. Und dies ist die Realität des Glücksspiels, das von der islamischen Gesetzgebung (arab. Ash-Sharia) verboten wurde. Allah – erhaben ist Er – sagte: „O die ihr glaubt, berauschender Trank, Glücksspiel, Opfersteine und Lospfeile sind nur ein Greuel vom Werk des Satans. So meidet ihn, auf dass es euch wohl ergehen möge!" (Al-Ma’idah:90)

3. Bei diesen Karten handelt es sich um Täuschung und Irreführung der Menschen sowie um Erpressung ihres Geldes. Die meisten dieser versprochenen Rabatte sind falsch und nicht real.

Viele Ladenbesitzer erhöhen die Preise und täuschen den Karteninhaber vor, als hätten sie ihm einen Rabatt gewährt, während die Realität darin besteht, dass der Rabatt auf die erhöhten Preise angewendet wurde, die sie von anderen Geschäften abgehoben haben.

4. Diese Karten (Gutscheine) sind oft die Ursache für Konflikte und Streitigkeiten, da der Herausgeber dieser Karte nicht in der Lage ist, die Geschäfte, Unternehmen und Institutionen zur Einhaltung des vereinbarten Rabatts zu zwingen. Dies führt zu Konflikten und Meinungsverschiedenheiten.

Alles, was Ursache für Streit und Zwietracht ist, so ist es verpflichtend, dass es vermieden wird, wie es Allah – erhaben ist Er – sagt: „Der Satan will (ja) zwischen euch nur Feindschaft und Hass säen durch berauschenden Trank und Glücksspiel und euch vom Gedenken Allahs und vom Gebet abhalten. Werdet ihr (damit) nun wohl aufhören?" (Al-Maidah:91)

5. Bei dieser Art von Rabattkarten (Gutscheine) entsteht Schaden für die Händler, die nicht am Rabattprogramm teilnehmen.

Der Handel mit den genannten Karten (Gutscheinen) führt zu Feindschaft und Hass zwischen den Ladenbesitzern, die am Rabatt teilnehmen, und denen, die nicht teilnehmen, da die Waren der Geschäfte mit Rabatten ausgegeben werden und die Waren derjenigen, die nicht am Rabatt teilnehmen, an Wert verlieren. Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah (14/10)

6. Die Gebühren, die der Teilnehmer für diese Karten zahlt, haben keinen realen Gegenwert. Und wenn er den Ladenbesitzer darum bittet, den Preis zu senken, könnte er den versprochenen Rabatt oder etwas Ähnliches erhalten, ohne dass das Geld, das er für die Karte bezahlt hat, einen wirklichen Gegenwert hat. Dies wäre ein ungerechtfertigter Verzehr von Vermögen des Menschen, was gemäß dem Quelltext des Qurans untersagt ist: „Und zehrt nicht euren Besitz untereinander auf nichtige Weise auf und bestecht nicht damit die Richter, um einen Teil des Besitzes der Menschen in sündhafter Weise zu verzehren, wo ihr (es) doch wisst.” (Al-Baqarah:188)

Der Fiqh-Rat des Islamischen Weltverbandes hat in seiner achtzehnten Sitzung eine Entscheidung zur Untersagung der Nutzung dieser Karten erlassen. Hierin heißt es: „Nach Anhörung der in der Angelegenheit vorgelegten Forschungen und der ausführlichen Diskussionen wurde beschlossen: Das Ausstellen oder Kaufen dieser genannten Rabattkarten ist nicht erlaubt, wenn sie gegen eine feste Gebühr oder eine jährliche Mitgliedschaft ausgegeben werden. Dies liegt daran, dass darin eine Art Täuschung besteht. Der Käufer der Karte zahlt Geld, ohne zu wissen, was er im Gegenzug erhalten wird. Der Verlust ist realisiert, während der mögliche Gewinn unsicher bleibt."

Ebenso hat das ständige Fatwa-Komitee Rechtsgutachten (arab. Fatwa) veröffentlicht, welche die Verwendung dieser Art von Rabattkarten als verboten erklärt.  Ebenso gaben die beiden Gelehrten Ibn Baz und Ibn Uthaymin – möge Allah ihnen barmherzig sein – Rechtsgutachten (arab. Fatwa), die die Verwendung dieser Art von Rabattkarten als unzulässig erklärt haben.

Siehe: „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah" (14/6) und „Fatawa Ibn Baz" (19/58)

Was kostenlose Karten (Gutscheine) betrifft, die dem Käufer ohne Gegenleistung angeboten werden, so gibt es keinen Einwand gegen ihre Verwendung und Nutzung. Denn das kostenlose Ausstellen der Karte macht sie zu Spendenverträgen, und der Glaube (d.h. Unwissenheit) in Spendenverträgen ist erlaubt.

Derjenige, der die kostenlose Karte erhält, verliert nichts, wenn er sie nicht für Rabatte nutzt.

Daher wurde das Rechtsgutachten des Fiqh-Komitees erlassen, in der steht: „Wenn Rabattkarten kostenlos und ohne Gegenleistung ausgestellt werden, ist ihre Ausstellung und Annahme gemäß der islamischen Gesetzgebung (arab. Scharia) zulässig, da sie unter die Verpflichtung zu Spenden oder Geschenken fällt.”

Für weitere Informationen siehe:

– „Die Wahrheit über Rabattkarten und ihre rechtlichen Bestimmungen” von Sheikh Bakr Abu Zeid.

– „Handels- und Marketinganreize sowie ihre rechtlichen Bestimmungen im islamischen Recht” von Dr. Khalid Al-Muslih.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle

Islam Q&A

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