Bevor die Neumondsichel nicht dreißig Stunden alt ist, ist ihre Sichtung mit dem bloßen Auge nicht möglich. Darüberhinaus ist ihre Sichtung manchmal aufgrund der Wetterlage nicht möglich. Ist es daher erlaubt, sich der astronomischen Informationen, bei der Berechnung der wahrscheinlichen (voraussichtlichen) Neumondsichtung und des Zeitpunktes des Beginns vom Monat Ramadan, zu bedienen oder sind wir dazu verpflichtet, den Neumond zu sehen, bevor wir das Fasten des gesegneten Monats Ramadan beginnen?
Die Zuhilfenahme von Instrumenten zur Sichtung der Neumondsichel ist erlaubt und nicht (die Zuhilfenahme) von Berechnungen
Question: 1245
Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.
Die Zuhilfenahme von Instrumenten zur Sichtung der Neumondsichel ist erlaubt. Das stützen auf die Astronomie bei der Feststellung des Beginns des gesegneten Monats Ramadan oder des Fastenbrechenfestes ist nicht erlaubt. Dieses, da Allah uns dies weder in Seinem Buch, noch in der Sunna Seines Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-vorgeschrieben (gesetzlich gemacht) hat. Er hat uns bezüglich des Fastenbeginns lediglich die Feststellung vom Beginn des Monats Ramadan durch die Sichtung der Neumondsichel vom Monat Ramadan vorgeschrieben, sowie bezüglich des Fastenbrechens und des Versammelns zum Festtagsgebet (ˈId Al-Fitr) mit der Sichtung des Neumondes vom Monat Schawwal. Er hat die Neumonde zum Kalender (zur Feststellung der Zeit) für die Menschen und die Pilgerfahrt (Hajj) gemacht. Daher ist es dem Muslim nicht erlaubt die Zeit irgendeiner gottesdienlichen Handlung (ˈIbada), sei es das Fasten im Ramadan, die Festtage, die Pilgerreise (Hajj), das Fasten als Sühne für unabsichtliche Tötung (eines Menschen), oder als Sühne für die Scheidung der Ehefrau durch „Ad-Dhuhur“ (d.h. ihr zu sagen, dass sie wie der Rücken der eigenen Mutter ist) und ähnliches, durch eine andere Methode zu bestimmen. Allah -Erhaben sei Er- sagte: „Wer also von euch während dieses Monats anwesend ist, der soll ihn fasten…“ [Al-Baqara 2:185]
Und er -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Fastet bei seiner Sichtung, und brecht das Fasten bei seiner Sichtung. Und wenn er sich euch entzieht (durch Wolkenbedeckung), so vervollständigt die Anzahl 30 (Tage).“
Daher ist es für denjenigen, der die Neumondsichel bei der Beobachtung des klaren oder bewölkten Himmels nicht sieht, verpflichtend die Anzahl der Tage (vom Schaˈban) mit 30 Tagen zu vervollständigen.
[Zitat aus „Fatawa Al-Lajna Ad-Daˈima“ (19/100)]
Und dieses gilt, solange die Sichtung der Neumondsichel nicht in einem anderen Land bestätigt wurde. Denn falls die Sichtung der Neumondsichel in einem anderen Land durch eine islamrechtlich gesetzmäßige Feststellung (Bestätigung) erfolgt ist, so sind sie, nach der Meinung der Mehrheit der Gelehrten, zum Fasten verpflichtet.
Und Allah weiß es am besten.
Source:
Schaikh Muhammad Salih al-Munajjid