Wenn die Mutter ihr Kind sauber macht und etwas Unreines berührt, ist dann ihre Gebetswaschung ungültig?
Die Gebetswaschung wird nicht ungültig, wenn man etwas Unreines berührt
Question: 12801
Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.
Die Dinge, welche die Gebetswaschung ungültig machen, sind bekannt. Sie werden in der Frage Nr. 14321 erwähnt. Dazu gehört nicht das Berühren von Unreinheiten.
Wer aber etwas Unreines berührt, der darf erst beten, wenn er es abgewaschen hat.
Schaikh Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt: „Was sagen Sie darüber, dass der Arzt manchmal die 'Aurah des Patienten sehen und für die Untersuchung berühren muss? Manchmal muss der Chirurg bei der Arbeit Blut und Urin berühren. Muss er nun in diesen Fällen die Gebetswaschung wiederholen oder ist es nur empfohlen?“
Antwort: „Es ist kein Problem, wenn der Arzt aus Notwendigkeit die 'Aurah des Patienten sieht und für die Behandlung anfasst, egal ob es sich hierbei um den vorderen oder hinteren Bereich handelt. Er darf es anschauen und bei Bedarf auch berühren. Es ist auch kein Problem, wenn er das Blut an der Wunde berühren muss, um dieses entweder zu entfernen oder um zu erkennen, was es für eine Wunde ist. Danach soll er es von seinen Händen abwaschen und seine Gebetswaschung wird, wegen der Berührung von Blut oder Urin, nicht ungültig. Wenn er aber den Schambereich berührt, dann ist die Gebetswaschung ungültig, egal ob es der vordere oder hintere Bereich ist. Was aber Blut, Urin und andere Unreinheiten angeht, so machen sie die Gebetswaschung nicht ungültig, jedoch müssen sie abgewaschen werden.“ Aus „Majmu' Fatawa Ibn Baz“ (6/20).
Source:
Islam Q&A