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4,02613/04/2019

Ist es erlaubt, die Nacht vom 15. Von Schaˈban zu feiern, indem man Süßigkeiten an Kinder verteilt, aus Vorfreude über das Näherkommen vom Monat Ramadan?

Question: 154183

Ist es erlaubt, die Nacht des 15. vom Schaˈban zu feiern, wie es in einigen Ländern der Brauch ist. Um anzumerken, einige Gruppen in unserem Land haben den Brauch (zu diesem Anlass) Süßigkeiten an Kinder zu verteilen, und sie sagen uns, dass das nur ein Ausdruck der Freude über den kommenden Monat Ramadan ist. Gibt es etwas dagegen einzuwenden, diese Nacht zu feiern, wenn das Feiern sich nur auf die Verteilung von Süßigkeiten an Kinder beschränkt?

Answer

Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.

Das Feiern der Nacht vom 15. Des Schaˈban ist nicht legitim, ungeachtet dessen, ob man diese Nacht im Gebet, dem Gedenken Allahs (Dhikr) oder mit der Lesung des Qurans verbringt, oder Süßigkeiten und Essen an Kinder verteilt etc.

In der reinen, authentischen Sunnah ist es nicht bekannt, dass diese Nacht durch Gottesdienst (ˈIbadah) oder einen Brauch/Ritual hervorgehoben wird. Die Nacht zum 15. Des Schaˈban ist somit eine Nacht wie andere Nächte.

Die Gelehrten „des Ständigen Komitees für Rechtsfragen“ (Al-Lajnah Ad-Daimah Li Al-Ifta) sagten: „Es ist nicht erlaubt, aus Anlass von „Laylatu Al-Qadr“ oder anderer Nächte zu feiern, und auch nicht Veranstaltungen zu anderen Anlässen abzuhalten, wie zur 15. Nacht vom Schaˈban, oder zur Laylatu Al-Miˈraj oder zum Geburtstag des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, da all dies zu Neuerungen (Bidˈah) und neueingeführten Dingen gehört, die weder vom Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, noch von seinen Gefährten überliefert wurde. Dabei sagte der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- bereits: „Wer einen Tat vollbringt, die wir nicht anbefohlen haben, so ist sie zurückgewiesen (abgelehnt).“
Es ist nicht erlaubt, bei Organisation bzw. Veranstaltung solcher Feiern zu helfen, sei es mit Geld, Geschenken oder durch Servieren von Tee. Und es ist nicht erlaubt, an diesen Veranstaltungen teilzunehmen oder während dieser Ansprachen/Vorträge zu halten, weil dies alles zur Bestätigung/Zustimmung dieser (Neuerungen) zählt, sowie die Leute ermutigt, an diesen festzuhalten.“ [„Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah“ (2/257-258)]

Schaikh Ibn ˈUthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt: „Bei uns gibt es einige Bräuche mit denen wir aufgewachsen sind und die uns vererbt wurden, wie dass wir zu einigen Anlässen Kuchen und Kekse machen, wie zum ˈId Al-Fitr, und dann Fleisch- und Obstplatten zur 27. Nacht des Rajab und der 15. Nacht des Schaˈban verteilen. Und zum Tag von ˈAschura müssen dann verschiedene süße Leckereien vorbereitet werden. Was ist das islamische Urteil diesbezüglich?“

 Er erwiderte: „Was das Ausdrücken von Freude und Glück an den Festtagen von ˈId Al-Fitr und ˈId Al-Adha anbelangt, so gibt es nichts dagegen einzuwenden, solange es innerhalb des islamischen Rahmens bleibt, wie dass Essen und Trank dafür vorbereitet wird etc. Es wurde authentisch vom Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- überliefert, dass er sagte: „Die Taschriq-Tage sind Tage von Speise und Trank und Gedenken Allahs -majestätisch und mächtig ist Er. Damit sind die drei Tage nach dem Opferfest (ˈId Al-Adha) gemeint, wenn die Leute ihre Opfertiere schächten, davon essen und die Gnaden Allahs ihnen gegenüber genießen. Und genauso ist es bezüglich des Fastenbrechenfestes (ˈId Al-Fitr) unproblematisch, Freude und Glück zu zeigen, solange es den islamischen Rahmen nicht sprengt.

Was das Äußern von Freude aufgrund der 27. Nacht von Rajab oder der 15. Nacht von Schaˈban, oder aufgrund von ˈAschura anbelangt, so entbehrt das jeglicher Grundlage und ist vielmehr verboten. Der Muslim darf an solchen Anlässen nicht teilnehmen, falls er dazu eingeladen werden sollte. Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagt ja bereits: „Hütet euch vor den neueingeführten Dingen (in der Religion), den jede neueingeführte Sache ist eine Neuerung (Bidˈah) und jede Bidˈah ist eine Irreleitung.“

Einige Leute behaupten, dass die 27. Nacht vom Rajab jene Nacht ist, in der der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- die Himmelsreise (Miˈraj) unternommen hat, was jedoch historisch nicht bewiesen wurde. Und alles, was nicht bewiesen werden kann, ist nichtig. Und alles, was auf der Nichtigkeit/Falschheit aufbaut, ist auch nichtig und falsch. Und selbst wenn wir um der Argumentation willen annehmen würden, dass dies in der besagten Nacht tatsächlich stattfand, so wäre es uns trotzdem nicht erlaubt, irgendwelche Festtags- oder Gottesdienstrituale und in dieser Nacht zu erfinden, weil dies nicht vom Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- authentisch überliefert wurde, und auch nicht von den Prophetengefährten, die ihm -Allahs Segen und Frieden auf ihm- am nächsten waren und am meisten darauf bedacht waren, seiner Sunnah und seiner Gesetzgebung zu folgen. Wie kann es dann uns erlaubt sein, etwas einzuführen, was es weder zur Zeit des Propheten noch zur Zeit der Prophetengefährten gab?

Selbst bezüglich der Verehrung und Belebung  der 15. Nacht vom Schaˈban wurde nichts vom Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- überliefert. Lediglich einige Nachfolger der Prophetengefährten (Tabiˈun) haben sie mit dem Gebet und dem Gedenken Allahs (Dhikr) belebt, und nicht mit Essen, Freude und Äußerung von festtäglichen Bräuchen.“ [Ende des Zitats aus „Fatawa Islamiyyah“ (4/693)]

Und Allah weiß es am besten.

Source

Islam Q&A

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