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2,10307/06/2011

Ist es für die Frau Pflicht, den Hijaab (die isl. Kopfbedeckung der Frau) anzulegen, wenn sie den Gebetsruf (Adhaan) hört?

Frage: 171646

Ist es für die Frau Pflicht, einen Hijaab (isl. Kopfbedeckung der Frau) anzulegen, wenn sie den Gebetsruf (Adhaan) hört? Oder ist dies eine verbotene Neuerung in religiösen Angelegenheiten (Bida’ah)?

Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.

Für das Anlegen
der Frau des Hijaabs (der isl. Kopfbedeckung der Frau) beim Hören des
Gebetsrufes (Adhaan) gibt es keinerlei Basis in den islamischen Gesetzen und
Regelungen. Dieses aus religiösen Gründen zu tun, stellt eine verbotene
Neuerung in den Angelegenheiten der Religion (eine Bida’ah) dar. Die Frau soll
vielmehr in dem Zustand, in dem sie sich gerade befindet, dem Gebetsruf
zuhören und die Worte des Gebetsrufers wiederholen, egal, ob sie ihren
Kopf oder ihren Körper gerade bedeckt oder beide unbedeckt hat.

Dasselbe gilt für
das Hören und Rezitieren der Frau des Qur’ans. Sie ist nicht dazu
verpflichtet, dafür den Hijaab (die isl. Kopfbedeckung der Frau) zu tragen.

Siehe auch die
Antwort auf Frage Nr. (8950).

Und Allah
weiß es am besten.

Quelle

Islam Q&A

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