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16,19708/02/2016

Wie wird die Tasmiya (Bismillah sagen) beim Schlachten von Hühnern mit den heutigen mechanischen Apparaten vollzogen?

Question: 172296

In Großbritannien haben wir eine Vereinigung, die die Beaufsichtigung von islamischen Schlachthöfen übernimmt und ihnen die Genehmigung erteilt, ein Zeugnis zu zeigen, dass das Restaurant das Fleisch benutzt, das von den Schlachthöfen erzeugt/produziert wird, welche unter ihrer Kontrolle stehen. In diesen Schlachthöfen wird die Schlachtung der Hühner folgendermaßen vollzogen:

 
Die Hühner bekommen einen leichten Bolzenschuss, der sie nicht tötet, sie aber schwächt. Dadurch kann man sie kontrollieren. Danach wird die Maschine in Betrieb genommen, die dafür sorgt, dass die Hühner an scharfen Messern vorbeigleiten und so die Speiseröhre, die zwei Halsadern und die Kehle durchgeschnitten werden. Die Unklarheit, die sich ergeben hat ist, dass dieses Gerät durch einen Mann eingeschaltet wird, der nur beim ersten Mal Allahs Namen, ehrwürdig und glorreich sei Er, erwähnt (Bismillah sagt) und „Allahu Akbar“ (Allah ist größer) sagt. In der Halle, in der die Schlachtung durchgeführt wird, haben sie fünf Männer eingesetzt, deren Arbeit es ist wiederholt „Bismillah“ und „Allahu Akbar“ zu sagen, aber sie haben weder einen Eingriff noch stehen sie mit der Inbetriebnahme dieser Maschine und dem, was für die Schlachtung verantwortlich ist in Berührung. Die Frage ist nun: Gelten diese Geflügel, die maschinell geschlachtet werden, und auf die der Angestellte, der sie (die Maschine) einschaltet, nur beim ersten Mal „Bismillah“ und „Allahu Akbar“ sagt, als erlaubt (Halal)?

Und hat das Sagen von „Bismillah“ und „Allahu Akbar“ dieser fünf Personen einen Nutzen, mit dem Wissen, dass sie mit der Schlachtung nicht in Berührung kommen?

Answer

Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.

DasTier vor seiner Schlachtung mit einem Bolzenschuss zu betäuben kann zurTötung dieses Tieres führen, wenn dies in einem hohen Grad durchgeführtwird. Es kann jedoch auch (nur) betäubt werden, wenn dies in einemschwachen oder mittleren Grad durchgeführt wird.

Wennes getötet wird, so ist es nicht erlaubt es zu verzehren, da es nachÜbereinstimmung der Rechtsgelehrten (Fuqaha) verendet ist. Wenn es abernicht getötet und danach direkt auf islamische Weise geschlachtet wird, soist es Halal (erlaubt) und man darf es essen.

Dr.Muhammad Al-Aschqar, möge Allah ihn bewahren, sagte:

„Wennder Bolzenschuss tödlich ist, gilt das Tier als Erschlagen (Mauqudh). Undwenn es das Bewusstsein verliert ohne getötet zu werden, dann ist eserlaubt, solange das Tier danach lebt und auf islamische Weise geschlachtetwird. Doch wenn es nicht geschlachtet wird und schon damit begonnen wurde es zuhäuten und klein zu schneiden, so ist es nicht erlaubt (Halal).“

(Ausder Zeitschrift „Majma‘ al-Fiqh Al-Islami, Nr. 10, Teil 1, S. 339)

Dasislamische Fiqh-Kollegium (Majma‘ Al-Fiqh Al-Islami) ist der Meinung, dass esnicht erlaubt ist, Hühner, vor ihrer Schlachtung, mit dem Bolzenschuss zu betäuben,wegen den Erfahrungen die bestätigt wurden, dass dies zum Tod einer nichtgeringen Anzahl von ihnen führt.

Imallgemeinen Beschluss des islamischen Fiqh-Kollegiums, in ihrer zehntenKonferenz in Jiddah, Königreich Saudi-Arabien, zwischen dem 23.-28. Safar1418 n.H., entsprechend dem 28. Juni – 3. Juli 1997 n.Chr., wird (folgendes) erwähnt:

„DieTiere, die nach der Betäubung auf islamische Weise geschlachtet werden, dürfenverzehrt werden, insofern die technischen Bedingungen erfüllt werden, durch dieman sich vergewissern kann, dass das Schlachttier vor seiner Schlachtung nichtgestorben ist.

Fachmännerder heutigen Zeit haben hierfür folgendes definiert:

1. Dass dieAnwendung der beiden elektrischen Pole auf beide Schläfen, oder von Vorneund Hinten (Nacken), durchgeführt wird.

2. Dass dieSpannung zwischen 100 bis 400 Volt liegt.

3. Dass dieStromstärke zwischen 0,75 bis 1 Ampere beim Schaf, und zwischen 2 bis 2,5Ampere bei der Kuh liegt.

4. Dass derelektrische Strom in einer Zeit zwischen 3 bis 6 Sekunden fließt.

c) Es ist nicht erlaubt dasTier, dass man schlachten will, mit einer Pistole, welche eineBetäubungsspritze hat, einer Axt, einem Hammer, oder Gas (Luftzuführung)wie es die Engländer machen, zu betäuben.

d) Es ist nicht erlaubtGeflügel mit elektrischen Schlägen zu betäuben. Die Erfahrungenbesagen, dass dies zum Tode einer nicht geringen Anzahl von ihnen, vor ihrerSchlachtung, führt.

e) Die Tiere, die nach ihrerBetäubung, durch Benutzung einer zweiten Mischung aus Kohlendioxid undLuft, oder Sauerstoff, oder durch Benutzung einer Pistole, welche einenkugelförmigen Kopf hat auf einer Weise, die nicht zum Tode (des Tieres)vor seiner Schlachtung führt, sind nicht verboten.“

Dr. Muhammad al-Hawarierwähnte, dass die Betäubung von Hühnern durch den elektrischen Schlagzu 90 % zum Herzstillstand und zu 10 % zu ihrem Tod führt. („Majalla Majma‘Al-Fiqh Al-Islami, Nr. 10, Teil 1, S. 411-583)

Darauf basierend soll man aufden verantwortlichen Bolzenschuss schauen. Wenn es so, wie es das Kollegium erwähnte,zum Tode einer nicht geringen Anzahl von Hühnern, die man von den lebendigenHühnern nicht trennen kann, führt, ist diese Betäubung nicht erlaubt. Undwenn der Bolzenschuss jedoch auf einer schwachen Stufe ist, die nicht dazu (zumTod) führt, so ist das Schlachttier erlaubt.“

Zweitens:

Die Tasmiya ist eineBedingung, damit das Schlachttier erlaubt wird (verzehrt zu werden), nach derstärkeren Meinung der Gelehrten. Schau auf die Antwort der Frage Nr.85669.

Die Grundlage bei der Tasmiyaist, dass sie auf ein einzelnes (bestimmtes/spezielles) Schlachttier, das manschlachten will, durchgeführt wird.

Aber über das Vorhandenseinder mechanischen Geräte, die eine große Anzahl an Hühner in kurzerZeit schlachten, unterschieden sich die Gelehrten über die bedingte Tasmiya,damit das Schlachten damit erlaubt ist. Das sind die Aussagen:

1. Dasseine einzige Tasmiya für die Person reicht, die die Maschine in Gang setzt,wenn es eine Anzahl von Hühner in einer durchgehenden Zeit schlachtet. Dazu gabdas ständige Komitee ein Rechtsgutachten (Fatwa) und das islamischeFiqh-Kollegium veröffentlichte einen Beschluss dazu.

2. Dasseine einzige Tasmiya von der Person, die die Maschine einschaltet ausreicht,unter der Bedingung, dass die Hühner, die man schlachten will, einzeln vor ihmsind. Als würden sie hintereinander gereiht sein. Dazu gab Schaikh ibn ‘Uthaimin,Allahs Barmherzigkeit auf ihm, eine Fatwa.

3. Dass esunmöglich (schwierig) ist mit diesen Geräten die Tasmiya auszusprechen.Somit ist es nicht erlaubt damit zu schlachten.

Die stärkere Meinung istdie erste, aufgrund von folgendem:

In den Rechtsgutachten des„Ständigen Komitees“ steht:

„Frage: „Was ist das Urteilder mechanischen Schlachtung? Diese ist, dass die Geräte in einer Zeitdutzende Hühner, natürlich nur mit einer einzigen Tasmiya, schlachten. Und wenneine Person mit seiner Hand eine große Menge an Hühner schächtet,reicht es ihm dann ein einziges Mal die Tasmiya auszusprechen, oder muss er esfür jedes einzelne sagen?“

Antwort:

Erstens: Es ist erlaubt mitden heutigen Maschinen zu schlachten, unter der Bedingung, dass sie scharf sindund die Kehle und Speiseröhre durchschneiden.

Zweitens: Wenn die Maschineneine Anzahl an Hühner zu einer durchgehenden Zeit schlachten, dann reicht es dem,der die Maschine einschaltet – während er sie einschaltet – ein einzigesMal die Tasmiya auszusprechen, mit der Absicht zu schlachten. Unter derBedingung, dass der Schächter ein Muslim oder ein Schriftbesitzer (Judeoder Christ) ist.

Drittens: Wenn die Person mitihrer Hand schlachtet, dann muss sie für jedes Huhn, das sie schlachtet, eineunabhängige Tasmiya aussprechen, weil man sich auf dieses (eine) Huhn(selbst) fixiert.

Viertens: Die Schlachtungmuss auf der Position (Stelle) der Schlachtung erfolgen, und dass dieSpeiseröhre, Kehle und beide Halsadern, oder eine von beiden,durchgeschnitten werden.“

(von Bakr Abu Zaid, Salih al-Fauzan,Abdullah ibn Ghudayyan, Abdul Aziz ibn Abdullah Aali Asch-Schaikh aus Fatawades ständigen Komitees 22/463)

In „22/462“ steht auch:

„Frage: „Reicht es die Tasmiyabeim Einschalten einer Maschine, die kontinuierlich läuft, auszusprechen?Mit dem Wissen, dass die Tasmiya beim Einschalten der Maschine (nur) eineinziges Mal für das Schlachten ausgesprochen wird?“

Antwort: „Es reicht dieTasmiya ein einziges Mal auszusprechen für die Person, die die Maschineeinschaltet und die Absicht hat, mehrere Schlachttiere zu schlachten. Unter derBedingung, dass derjenige, der die Maschine einschaltet ein Muslim oderSchriftbesitzer, Jude oder Christ, ist.“

(von Abdullah ibn Ghudayyan,Abdurrazzaq ‘Afifi und Abdul Aziz ibn Abdullah ibn Baz)

Im vorigen Beschluss desislamischen Fiqh-Kollegiums steht:

„Achtens: Die Grundlage ist,dass die Schlachtung von Geflügel und anderen durch die Hand des Schlächtersdurchgeführt werden soll. Es besteht kein Problem darin, Maschinen für dieSchlachtung von Geflügel zu benutzen, solange die erwähnten islamischenSchlachtbedingungen im Absatz „Zweitens“ erfüllt sind. Die Tasmiya reicht auchfür jede gesammelte Gruppe (von Schlachttieren), dessen Schlachtungen (ununterbrochen)aufeinander folgen. Wenn sie stehen bleibt (stoppt), soll die Tasmiyawiederholt werden.“

Jedoch wird im Beschluss desKollegiums die Tasmiya, der Person, die das Gerät anschaltet, nichtdefiniert.

Dr. Muhammad Sulaiman al-Aschqarsagte:

„Bei großen Gruppen(von Tieren) die Tasmiya auszusprechen, auch wenn sie mit der Hand aufislamische Weise geschlachtet werden, ist eine Belastung für die Schlächter.Wenn einer beispielsweise 1200 Hühner in einer Stunde schlachten muss, sind esdurchschnittlich drei Hühner pro Sekunde. Somit wird die Auferlegung 1200 Mal„Bismiallah wa Allah Akbar“ in einer Stunde zu sagen, eine Belastung undschwere Bedrängnis für ihn. Und die Bedrängnis und Beengung werden inder islamischen Gesetzgebung, aufgrund Allahs Worte, erhaben sei Er: „und (Erhat) euch in der Religion keine Bedrängnis auferlegt“, [Al-Hajj 22:78]aufgehoben.

Von hier gab dasFatwa-Komitee Kuwaits ein Rechtsgutachten, und ich war zur Zeit diesesRechtsgutachtens einer ihrer Mitglieder, dass es bei der Schlachtung einergroßen Gruppe von Geflügel reicht, wenn man für sie ein einziges Mal amAnfang die Tasmiya ausspricht, solange die Schlachtung auf eine durchgehende(kontinuierliche) Art, ohne zu stoppen, verläuft. Wenn es nun ausirgendeinem Grund zu einem Stillstand kommt, muss der Schlächter für dierestliche Gruppe noch Mal von neu die Tasmiya aussprechen.“ (Aus „MajallahMajma‘ Al-Fiqh Al-Islami“ Nr. 10, Teil 1, S. 346)

Was Schaikh ibn Uthaimin, mögeAllah ihm barmherzig sein, betrifft, so wurde er über folgendes gefragt:

„Ich besuchte staatlicheHühnerfarmen und sah wie sie die Hühner schlachteten. Anfangs hängen siedie Hühner auf, so dass sie sich nicht mehr bewegen können, dann kommensie an den Schlächter vorbei und er schlachtet sie ohne die Tasmiya auszusprechen.Ich fragte warum sie die Tasmiya nicht aussprechen würden? Er antwortete, weiler sie am Anfang gesprochen habe und nicht auf 50.000 Hühner die Tasmiya aussprechenkönne. Somit sage er, wenn er rein kommt „Bismillah, Allahu Akbar“ unddies würde reichen. Ich fragte wen er gefragt habe. Er antwortete er hätteGelehrte gefragt, die ihm dazu ein Rechtsgutachten gegeben hätten und ihmdies erlauben würden. Ich weiß also nicht, O geehrter Schaikh, ob dieserlaubt ist.“

Er antwortete daraufhin:

„Es muss auf etwas, wasbestimmt (festgesetzt) wurde, die Tasmiya ausgesprochen werden, egal ob es eineoder mehrere sind. Wenn man zum Beispiel 1000 Hühner bei der Einschaltung einerMaschine einreiht und „Bismillah“ sagt, reicht es. Wenn dann beispielsweise1000 Hühner angereiht werden, und sich dann die Maschine und die Messer bewegen,reicht es, wenn man „Bismillah“ für diese Reihe sagt. Wenn noch eine Gruppeangereiht wird, sagt man es für sie nochmal.“

Fragesteller:

„Jemand sagt: „Ich sage einMal „Bismillah“.“ Reicht das?“

Schaikh:

„Solange die Maschine stillsteht ist es nicht erlaubt. Die Tasmiya muss auf etwas, was bestimmt(festgesetzt) ist, sein.

Fragesteller:

„Noch etwas, O Schaikh! Wirhaben Astra Farmen in Tabuk besucht, die Wachteln schlachten. Was machen diesealso? Sie hängen diese Vögel auf und danach kommen sie an einerMaschine vorbei, die den Vogel mit Wasser bespritzt, welches betäubt. Dannkommt es an etwas Wandähnlichem, worauf „Bismillah wa Allahu Akbar“ steht,vorbei. Alsdann wird der Vogel zum Gerät gebracht und sein Kopf wirdabgeschnitten. Der Verantwortliche sagt, dass dies ausreichen würde. Reichtalso diese Schrift aus?“

Schaikh:

„All dies ist Unwissenheitund du musst, Allah möge dich segnen, jetzt das, was du mit deinen Brüderngesehen hast darbringen, es unterschreiben und zum Haus des Ifta (Das Erbringenvon Rechtsgutachten) schicken. Ihr müsst darlegen wann das geschehen ist,dieses Jahr oder vor (mehreren) Jahren, so dass du von der Schuld dafür freiwirst.“

Fragender:

„O Schaikh, sie sagen, dasseine Gruppe von Maschayikh dafür ein Rechtsgutachten gaben.“

Schaikh:

„Nein! Es mag sein, dasseinige Maschayikh für etwas ein Rechtsgutachten gaben, jedoch auf eine andereWeise. Es kann auch sein, dass sie das angaben, was ich sagte. Das heißt,dass sie eine Gruppe (von Vögel/Hühner) sammeln, dann die Maschine überdiese Gruppe anmachen, auch wenn sie nicht für jedes (Tier) einzeln die Tasmiyaaussprechen, wie wenn man einen Schwarm Vögel sieht, bewirft und dannsagt: „Bismillah“, dann fallen zwanzig Vögel, dann ist es erlaubt.“ (Aus„Al-Liqa Al-Maftuh 35/27)

Das was stärker ist, undAllah weiß es besser, ist das, was der Schaikh erwähnte, keineBedingung ist und man nicht jedes Huhn einzeln festlegen muss. Weil das Abfindenmit nur einer Tasmiya mit der zwangsmäßigen Schlachtung auf der Jagdgemessen wird. Und auf der Jagd ist die Tasmiya für das Einzelne (Tier) nichtbedingt und voraussetzend. Vielmehr sagt man sie (die Tasmiya) auf dasWerkzeug. Wenn man also die Tasmiya auf sein Werkzeug sagt und jagen will undetwas anderes jagt, ist es Halal.

Hier führen wir nützlicheWorte des Schaikhs Muhammad Taqiy al-Uthmani, möge Allah ihn bewahren, an,in denen er das bestätigt, was wir sagen. Und zwar dass die (eigentliche)Grundlage beim Schlachttier ist, dass man auf sie einzeln die Tasmiya sprechensoll. Sich nurmit einer Tasmiya zufriedenzu geben, für die Person, die das Gerät einschaltet ist (nur) eine Art derErleichterung (Erlaubnis), die der Grundlage widerspricht.

Dies wird mit derzwangsmäßigen Schlachtung auf der Jagd gemessen/verglichen. Er legtauch dar, dass die Tasmiya desjenigen keinen Wert hat, der vor dem Gerätsteht und keine Funktion, weder in der Ingangsetzung noch im Einschalten, hat.

Er, möge Allah ihnbewahren, sagte:

„Was die Tasmiya betrifft, soist es sehr schwer sie auf diese Weise anzuwenden. Denn das erste Problemstellt die Festlegung des Schächters dar, weil er verpflichtet ist, dieTasmiya auszusprechen. Es ist nicht mal erlaubt, dass einer die Tasmiya sprichtaber ein anderer schlachtet. Die Frage ist also: Wer ist der Schlächter andieser Maschine? Es ist denkbar, dass wir sagen: Derjenige, der diesesGerät beim ersten Mal einschaltet, wird als Schächter angesehen, weildie Tätigkeiten der elektrischen Maschinen auf dem zurückgeführt werden,der sie eingeschaltet hat, da diese Maschinen keinen Verstand haben, so dassdie Tat auf sie zurück zu führen ist. Demnach wird die Tat auf denzurückgeführt, der sie benutzt. Somit ist er dann durch die Maschine derTäter. Jedoch ist das Problem hier, dass der, der die Maschine zum Beispielvormittags einschaltet, sie nur ein Mal einschaltet. Dann hört dieMaschine in der gesamten Arbeitszeit nicht auf zu laufen, jedoch manchmal füreine Stunde (z.B. Pausen), und es werden die Hälse tausender Hühnerdurchgeschnitten. Reicht diese eine Tasmiya, wenn der, der sie am Vormittageinschaltet, für tausende Hühner, die durch diese Ingangsetzung den gesamtenTag über geschlachtet werden? Das Äußere des quranischen Wortlautes(sagt): „Und esst nicht von dem, worüber der Name Allahs nicht ausgesprochenworden ist.“ [Al-An’aam 6:121]

(Das heißt,) Dass jedesTier eine eigene Tasmiya benötigt und sofort danach geschlachtet werdenmuss. Nach diesem Fundament leiten die Rechtsgelehrten (Fuqaha) Urteile her,die beweisen, dass die Tasmiya auf jedes Tier oder jeder Tat ausgesprochenwerden muss.

Diese Erklärungenerwähnte ich in meiner Abhandlung und schlussfolgerte daraus, dass dieMehrheit der Imame, die die Tasmiya bei der Schlachtung als Bedingung sehen,als Bedingung auferlegten, dass die Tasmiya auf ein einzelnes Tierausgesprochen werden muss, dass es (während) der Schlachtung geschehenmuss und dass zwischen der Tasmiya und der Schlachtung keine bemerkbare Unterbrechunggemacht wird. Diese Bedingungen fehlen in der (in der Frage) erwähnten Artund Weise bei der Maschine. Derjenige, der sie einschaltet und beim ersten Mal(nur) die Tasmiya ausspricht, der hat sie nicht für ein einzelnes Tierausgesprochen und zwischen seiner Tasmiya und seiner Schlachtung von tausendenHühnern ist eine große Unterbrechung entstanden, die sich vielleicht biszu einem ganzen Tag oder (sogar) zwei Tage in die Länge zieht. Somit istklar, dass diese Tasmiya nicht für die Schlachtung dieser ganzen Tiereausreicht.

Dann schaute ich auf einigeSchlachthöfe aus Kanada, wie sie einen Mann am Drehmesser stehenließen und dieser sprach die ganze Zeit „Bismillah Allahu Akbar“ aus. Ichsprach über diese Maschine und sagte: „Dass diese Tasmiya islamisch anerkanntwerden soll, hat folgende Probleme:

1. Dass dieTasmiya vom Schlächter kommen soll. Dieser Mann, der vor diesem rotierendenMesser steht hat keinen Bezug zur Tätigkeit des Schlachtens, denn er hatweder das Gerät eingeschaltet, noch das Messer zum rotieren gebracht, nochwurde das Huhn zu ihm gebracht. Vielmehr ist er ein Mann, der von derTätigkeit des Schlachtens komplett ausgeschlossen ist. Somit gehörtseine Tasmiya nicht zum Schlächter.

2. Dass zumrotierenden Messer etliche Hühner mit einer Pause von Sekunden kommen. Dieser Mann,der (da) steht, ist nicht dazu imstande für jede dieser Hühner, ohne Pause dieTasmiya auszusprechen.

3. Dass derMann, der da steht ein Mensch, und kein Automatikgerät, ist. Er schafft esnicht sich nicht mit einer anderen Arbeit, als die Tasmiya auszusprechen und zubeschäftigen. Vielleicht stehen ihm Bedürfnisse gegenüber, die ihn von derTasmiya ablenken. In diesen Sekunden kommen dutzende Hühner am rotierendenMesser vorbei.

Es gibt, im Thema über dieTasmiya auf Automatikgeräten, noch einen Blickpunkt. Dieser ist, dass wirdas Einschalten der Automatikmaschine mit dem Senden des Jagdhundes vergleichen,wo doch die Tasmiya, beim Tod des Jagdopfers, nicht verpflichtend ist, vielmehrist sie beim Senden des Hundes verpflichtend. Es kann sein, dass zwischen demSenden und dem Sterben des Jagdopfers eine große Pause entsteht und eskann sein, dass der Jagdhund mehrere Tiere, wenn er (der Hund) geschickt wird,tötet. Klar ist, dass eine Tasmiya reicht, damit alle erlaubt (Halal)sind.

Ibn Qudama, möge Allah ihmbarmherzig sein, sagte:

„Wenn der Jäger aufseinem Jagdopfer die Tasmiya ausspricht, doch dann ein anderes (Tier) trifft, istes erlaubt. Und wenn man die Tasmiya auf einen Pfeil ausspricht, ihn dannwegwirft und einen anderen nimmt, diesen dann schießt, dann ist das, wasman damit fängt (jagt) nicht erlaubt.“

Auch wenn dies mit demzwangsmäßigen Schlachten zusammenhängt, bezieht sich unsereThematik auf das freiwillige Schlachten. Und die freiwillige Situation darfnicht mit der zwangsmäßigengemessen werden. Aber wenn wir auf den Bedarf des Vermehrens derProduktion, in kürzester (schnellster) Zeit aufgrund desBevölkerungszuwachses, den vermehrten Verbraucher und der wenigen (Anzahl an)Schlächtern schauen. Und auf die islamische Gesetzgebung, dass sie,aufgrund der Mühe, vielmehr die Betrachtung entfallen ließ, dass man dasJagdopfer einzeln (jagen soll), so wie es Ibn Qudama, möge Allah ihmbarmherzig sein, sagte.

Und von der islamischenGesetzgebung ist beispielsweise bei sowas bekannt, dass sie die Enge(Bedrängnis) zurückweist. Es mag sein, dass dies als Rechtfertigung füreinen Analogieschluss zwischen dem freiwilligen und demzwangsmäßigen Zustand, nur im Thema der Tasmiya erscheint, um so dieEnge zurückzuweisen und es dem Menschen leicht zu machen. Jedoch bin ich mirüber den Umfang der Stärke dieses Blickpunktes unsicher, jedoch wollte iches zur Erörterung vor den Gelehrten, zur Entfaltung in diesem Thema, vorlegen.Ich habe dazu bis jetzt noch kein Rechtsgutachten gegeben, speziell in einerZeit, in der wir einen passenden Ersatz für das rotierende Messer haben. Unddieser erfüllt alle Erfordernisse der Produktion zur selben Zeit. Dieser ist,dass das rotierende Messer aus seinem Platz von dieser Maschine entfernt wird undan dessen Stelle vier muslimische Personen kommen und sich dabei miteinanderabwechseln die Kehle der Hühner durchzuschneiden und dabei den Namen Allahs,erhaben sei Er, erwähnen, immer wenn die Haken (das woran die Hühnerhängen) mit Hühner vorbeikommen.

Diese Sache schlug ich einemSchlachthof in der Réunion-Insel vor, die sie auch in die Tat umsetzen. DieErfahrung bewies, dass dies nichts von der Quantität der Produktionverminderte. Dies, weil diese Personen die Kehlen der Hühner zur gleichen Zeitdurchschnitten, wie es das Drehmesser tat.“ (von Schaikh Muhammad Taqiy al-Uthmani,aus „Majalla Majma‘ Al-Fiqh Al-Islami“, Nr. 10, Teil 1, S. 541-544)

Das Ergebnis von dem, waserwähnt wurde:

1. Man sollsich davon fernhalten Hühner mit dem Bolzenschuss zu betäuben. Und es istder Vereinigung, die diese Schlachtung beaufsichtigt, nicht erlaubt ihnen dafüreine Genehmigung zu erteilen, solange sie sich nicht vergewissert haben, obdies zur Tötung von diesen Hühner führt.

2. Esreicht, dass der, der die Maschine einschaltet, während der Einschaltung,die Tasmiya ausspricht und wenn sie ausgeschaltet wird, soll die Tasmiyawiederholt werden (sobald die Maschine wieder eingeschaltet wird).

3. DieTasmiya der fünf Personen, die bei der Maschine stehen, hat keinen Wert.Vielmehr ist es sinnlos und man sollte sich davon fernhalten.

4. DieVereinigung, die die islamische Schlachtung beaufsichtigt, muss die notwendigenBedingungen und Regeln dafür berücksichtigen, sie darf nicht bei der Anwendungdavon nachlässig werden und muss sich bemühen, dass die Schlachtung mit derHand, anstelle der Maschine erfolgt, so wie es im Vorschlag des SchaikhsMuhammad Taqiy al-Uthmani angeführt wurde. Dies zur Behebung des Problems desStromschlages und der Tasmiya, und zur Behebung der Möglichkeit, dass dieSchlachtung einiger Hühner nicht an der Stelle (Kehle und Speiseröhre) derSchlachtung geschieht, wenn diese am rotierenden Messer vorbei kommen, aufgrundder Unterschiede der Hühner bzgl. ihrer Länge und Kürze. Auf diesesProblem wiesen einige Forscher/Prüfer hin.

Und Allah weiß esbesser.

Source

Islam Q&A

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