0 / 0

Das Urteil über den Verzehr der geschächteten Tiere der „Qadiyanis“ und das Urteil über das gemeinsame Essen mit ihnen

Question: 177012

Ist es erlaubt mit oder von dem Essen der Qadiyanis (Ahmadiyah) essen?

Answer

Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.

Die „Qadiyaniyah“, die auch „Ahmadiyah“ genannt werden, ist eine irregeleitete Sekte und falsche Religion. In der Antwort auf die Frage Nr. 4060 wurde bereits ihr Unglaube und ihre Abtrünnigkeit dargelegt.

Demnach ist es dem Muslim nicht erlaubt, ihre (weiblichen) Angehörigen zu heiraten oder (allgemein) mit ihnen zu heiraten, so wie es in der Antwort auf die Frage Nr. 45525 erwähnt wurde.

Es ist auch nicht erlaubt ihre geschächteten Tiere zu verzehren, denn in der islamischen Gesetzgebung ist das geschächtete Tier der Nichtmuslime nicht erlaubt, bis auf das der Juden und Christen, und dies nur unter zwei Bedingungen: Sie müssen das Blut ausfließen lassen und Allahs Namen über das, was uns an Schlachttieren erlaubt ist, aussprechen. Dies haben wir in der Antwort auf die Frage Nr. 128632 erklärt.

Abgesehen von Schlachttieren, die sie selbst schlachten, ist es dem Muslim erlaubt ihr Essen zu verzehren, wie Brot, das sie selbst backen, Süßigkeiten, die sie selbst herstellen, oder Obst und Gemüse, das sie selbst anpflanzen. Dies haben wir in der Antwort auf die Frage Nr. 162654 erklärt.

Was das gemeinsame Essen mit ihnen angeht, so ist es erlaubt, speziell wenn man darauf abzielt ihre Herzen für den Islam zu gewinnen, ihnen den Eintritt darin lieb zu machen und das zu unterlassen, worin sie sich befinden, ohne mit ihnen zu essen, weil man sie mag oder liebt.

Die Gelehrten des ständigen Komitees wurden gefragte: „Wie ist das Urteil über das gemeinsame Essen, Trinken, Sitzen und Handelsgeschäft mit dem Ungläubigen? Tritt man dadurch aus dem Islam aus?“

Antwort:
„Nur mit einem Ungläubigen gemeinsam zu essen, sitzen oder geschäftlich etwas zu verkaufen oder kaufen und weiteren Austausch von weltlichen Vorteilen, die für den Muslim weder in seiner Religion noch in seinem weltlichen Leben irgendeinen Schaden hervorbringen, lässt ihn nicht aus dem Islam austreten. Selbst das gute Behandeln des Ungläubigen wird nicht als Sünde gezählt, solange sie uns nicht aufgrund der Religion bekämpfen oder gegen uns Krieg führen. Allah -erhaben ist Er- sagte: ‚Allah verbietet euch nicht, gegenüber denjenigen, die nicht gegen euch der Religion wegen gekämpft und euch nicht aus euren Wohnstätten vertrieben haben, gütig zu sein und sie gerecht zu behandeln. Gewiss, Allah liebt die Gerechten. Er verbietet euch nur, diejenigen, die gegen euch der Religion wegen gekämpft und euch aus euren Wohnstätten vertrieben und zu eurer Vertreibung Beistand geleistet haben, zu Schutzherren zu nehmen. Diejenigen, die sie zu Schutzherren nehmen, das sind die Ungerechten.‘ [Al-Mumtahana:8-9] Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- führte mit den Juden Kaufgeschäfte durch, tauschte mit ihnen Dinge aus, die von Vorteil sind, verhandelte mit ihnen nach der Schlacht von Khaibar, dass sie das Land für nur die Hälfte der Ernte bepflanzen sollen, er aß von einem Vorderbein eines Schafs, das ihm und seinen Gefährten eine Jüdin gab, und obwohl sie es vergiftet hat, um den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- zu schädigen.

Was das gemeinsame Sitzen, Essen und Handelsgeschäft, auf liebevolle und brüderliche Art und Weise, angeht, so ist dies nicht erlaubt. Es kann eine Tat des Unglaubens sein, die einen aus der Religion des Islams ausschließt, der mit ihnen und ihrer Religion zufrieden ist, sie liebt, mit ihnen aufrichtig ist, sie gegen die Muslime unterstützt etc. Wir suchen Zuflucht bei Allah! Allah -erhaben ist Er- sagte: ‚O die ihr glaubt, nehmt nicht eure Väter und eure Brüder zu Schutzherren', wenn sie den Unglauben mehr lieben als den Glauben! Wer von euch sie zu Vertrauten nimmt, das sind die Ungerechten. Sag: Wenn eure Väter, eure Söhne, eure Brüder, eure Gattinnen und eure Sippenmitglieder, Besitz, den ihr erworben habt, Handel, dessen Niedergang ihr fürchtet, und Wohnungen, an denen ihr Gefallen findet, euch lieber sind als Allah und Sein Gesandter und das Abmühen auf Seinem Weg, dann wartet ab, bis Allah mit Seiner Anordnung kommt! Allah leitet das Volk der Frevler nicht recht.‘ [At-Taubah:23-24] Er -erhaben ist Er- sagte auch: ‚Du findest keine Leute, die an Allah und den Jüngsten Tag glauben und denjenigen Zuneigung bezeigen, die Allah und Seinem Gesandten zuwiderhandeln, auch wenn diese ihre Väter wären oder ihre Söhne oder ihre Brüder oder ihre Sippenmitglieder. Jene – in ihre Herzen hat Er den Glauben geschrieben und sie mit Geist von Sich gestärkt. Er wird sie in Gärten eingehen lassen, durcheilt von Bächen, ewig darin zu bleiben. Allah hat Wohlgefallen an ihnen, und sie haben Wohlgefallen an Ihm. Jene sind Allahs Gruppierung. Sicherlich, Allahs Gruppierung, dies sind diejenigen, denen es wohl ergeht.“ [Al-Mujadilah:22] Er -erhaben ist Er- sagte auch: „O, die ihr glaubt, nehmt nicht die Juden und die Christen zu Schutzherren! Sie sind einer des anderen Schutzherren. Und wer von euch sie zu Schutzherren nimmt, der gehört zu ihnen. Gewiss, Allah leitet das ungerechte Volk nicht recht.‘ [Al-Maidah:51]

Schaikh 'Abdul 'Aziz Ibn Baz, Schaikh 'Abdurrazzaq 'Afifi, Schaikh 'Abdullah Ibn Ghudayyan, Schaikh 'Abdullah Ibn Qu'ud.“

Aus „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah“, Vol. 3 (1/431-433).

Und Allah weiß es am besten.

Source

Islam Q&A

at email

Our newsletter

To join our newsletter please add your email below

phone

IslamQA App

For a quick access to our content and offline browsing

download iosdownload android