0 / 0

Alles, was uns an Gutem und Wohltaten erreicht, ist von Allahs Versorgung, egal ob wir es mit unseren Händen erworben haben oder andere es uns gewähren ließen

Question: 194503

Ich weiß, dass Allah unsere Versorgungen festgeschrieben hat. Unter was stuft sich die Versorgung ein? Ist es nur das bloße Geld, das wir selbst verdienen und mit unseren Händen erwerben? Oder gehören dazu auch Geschenke von Verwandten etc.? Gehört letzteres auch zur Versorgung?

Answer

Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.

Zu den schönsten Namen Allahs -erhaben ist Er- gehört: „Ar-Razzaq (Der Allversorger).“ Er -der Mächtige und Gewaltige- sagte: „Und Ich habe die Jinn und die Menschen nur (dazu) erschaffen, damit sie Mir dienen. * Ich will weder von ihnen irgendeine Versorgung, noch will Ich, dass sie Mir zu essen geben. * Gewiss, Allah ist der Versorger, der Besitzer von Kraft und der Feste.“ [Adh-Dhariyaht:56-58]

Ar-Razzaq bedeutet (sprachlich): Derjenige, der viel/oft gibt.

Alles, was Allah für Seine Diener bestimmt hat und von Seinen Gütern zu ihnen herabkommen ließ, egal ob es Geld, Kinder, eine Frau, Wissen, Charakter oder Gesundheit ist, gehört zur Versorgung Allahs für Seine Diener. Und egal, ob sie dies mit ihren Händen erworben oder (selbst) geerbt haben, oder es ein Geschenk ist, das sie erreicht, und egal, ob dies auch vom Erlaubten oder Verbotenem ist. Alles davon gehört zu Allahs Versorgung für Seine Diener.

Allah -erhaben ist Er- sagte: „Und im Himmel ist eure Versorgung und das, was euch versprochen wird.“ [Adh-Dhariyat:22] Er -erhaben ist Er- sagte auch: „Was ihr an Gunst erfahrt, ist von Allah.“ [An-Nahl:53]

Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- nannte alles Versorgung (Rizq), was den Diener seitens anderer an Vermögen erreicht. So berichtete Abu Hurairah, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wen Allah von diesem Vermögen etwas gibt, ohne dass er Ihn danach gefragt hat, dann soll er es nehmen, denn es ist eine Versorgung, die ihm Allah -der Mächtige und Gewaltige- zukommen ließ.“ Überliefert von Ahmad (7908) und Al-Albani stufte dies in „Sahih Al-Jami'“ (5921).

Al-Qa'qa' Ibn Hakim berichtete, dass 'Abdul 'Aziz Ibn Marwan zu 'Abdullah Ibn 'Umar schrieb: „Lege mir dein Bedürfnis vor.“ Daraufhin schrieb ihm 'Abdullah Ibn 'Umar, dass er den Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagen hörte: „Beginne mit denen, die du ernährst, und die obere Hand ist besser als die untere Hand.“ Er sagte dann: „Und ich meine, dass die obere Hand die gebende Hand und die untere die bittende Hand ist. Und ich bitte dich um nichts und werde keine Versorgung abweisen, die Allah mir von dir zukommen lässt.“ Überliefert von Ahmad (6402) und die Muhaqqiqun des Musnads stuften diesen als authentisch ein.

Al-Baihaqi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Abu Sulaiman sagte, nach dem, was mir von ihm berichtet wurde: ‚Ar-Razzaq ist Derjenige, Der das Versorgen übernimmt und Derjenige, Der Sich für jede Seele um alles kümmert, was sie an Lebensunterhalt aufrichtet.‘ Er sagte weiter: ‚Und all, was von Ihm zu diesem gelangt, ob es nun erlaubt ist oder nicht, so ist es die Versorgung Allahs, was bedeutet, dass Er dies zu einem Lebensunterhalt für ihn gemacht hat.‘“ Aus „Al-Asma was Sifat“ (1/172).

Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyyah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Mit dem Wort „Ar-Rizq“ (Versorgung) ist alles gemeint, was Allah -erhaben ist Er- für den Diener erlaubt und ihn diesbezüglich zum Besitzer macht. Damit ist auch alles gemeint, womit sich der Diener ernährt:

Was das Erste betrifft, so ist, wie in Allahs Aussage: „Und gebt aus von dem, womit Wir euch versorgt haben.“ [Al-Munafiqun:10] Er sagte auch: „Die von dem, womit Wir sie versorgt haben, ausgeben.“ [Al-Baqarah:3] Diese Versorgung ist die erlaubte. Alkohol und Verbotenes gehören nicht zu den Dingen, die diesbezüglich besessen werden.

Und das Zweite, ist wie Seine Aussage: „Und es gibt kein Tier auf der Erde, ohne dass Allah sein Unterhalt obläge.“ [Hud:6] Allah -erhaben ist Er- versorgt die Tiere und es wird weder beschrieben, dass sie etwas besitzen, noch dass Allah ihnen dies auf islamische Art und Weise erlaubt hat. So sind die Tiere nicht veranlasst sich an Regeln zu halten, ebenso Kinder und Behinderte, jedoch sind diese Dinge weder in deren Besitz noch für sie verboten. Verboten sind vielmehr einige Dinge, von denen sich der Diener ernährt, obwohl es zur Versorgung gehört, von der Allah weiß, dass man sich mit dieser ernährt, und Er hat dies auch so bestimmt. Im Gegensatz zu dem, was Er ihnen erlaubt und ihnen als Besitz zur Verfügung stellt. So steht in beiden Sahih-Werken, über Ibn Mas'ud, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Die Erschaffung von einem von euch, wird im Bauch seiner Mutter vierzig Tage als Samentropfen gesammelt. Dann wird es zu einem Anhängsel, wie dieses, dann wie ein Fleischklumpen, wie dieses. Dann wird ein Engel entsandt, dem vier Worte angeordnet werden. So wird gesagt: ‚Schreibe seine Versorgung, seinen Todeszeitpunkt, seine Arbeit nieder und ob er unglücklich oder glücklich sein wird.‘ Hierauf wird ihm die Seele eingehaucht. Bei Dem, in Dessen Hand meine Seele ist! Einer von euch begeht gewiss eine Handlung der Paradiesbewohner, sodass zwischen ihm und dem Paradies nur die Entfernung einer Armlänge liegt, jedoch ergeht gegen ihn seine Vorherbestimmung (was niedergeschrieben wurde), woraufhin er eine Handlung der Höllenbewohner begeht und das dann betritt. Und einer von euch begeht die Handlung der Höllenbewohner, sodass zwischen ihm und dem Höllenfeuer nur noch die Entfernung einer Armlänge liegt, jedoch ergeht gegen ihn seine Vorherbestimmung, woraufhin er eine Handlung der Paradiesbewohner begeht und das dann betritt.‘

Die verbotene Versorgung, die Allah bestimmt und die Engel niedergeschrieben haben, gehören zu dem, was unter Allahs Willen und Schöpfung ist. Trotzdem hat Er dies verboten und derjenige, der dies trotzdem begeht, steht zurecht unter Seinem Zorn, Tadel und Seiner Strafe. Und Allah weiß es am besten.“ Aus „Majmu' Al-Fatawa“ (8/545).

Und Allah weiß es am besten.

Source

Islam Q&A

at email

Our newsletter

To join our newsletter please add your email below

phone

IslamQA App

For a quick access to our content and offline browsing

download iosdownload android