Ich wünsche mir, dass sie mir und meinen Brüder das Thema bezüglich der Zakah auf Gold oder Gold- und Silberschmuck, welches zum Tragen und nicht zum Kauf und Verkauf angefertigt worden ist, erklären. Aus dem Grund, da einige sagen: „Das was zum Tragen angefertigt worden ist, so gibt man darauf keine Zakah.“ Einige anderen sagen: „Man gibt darauf Zakah, ungeachtet dessen ob es zum Tragen (angefertigt wurde) oder für den Handel (damit), und die Überlieferungen, die besagen, dass man darauf Zakah gibt sind stärker als jene Überlieferungen, welche aussagen, dass es darauf keine Zakah gibt. Ich hoffe auf eure Antwort.
Zakah auf Gold, das zur Verwendung (zum Tragen) angefertigt worden ist
Question: 19901
Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.
Die Gelehrten sind sich über die Pflicht der Zakah auf Gold- und Silberschmuck einig, falls es Schmuck ist, dessen Verwendung (Tragen) verboten (Haram) ist, oder es für den Handel etc. angefertigt wurde. Wenn es jedoch erlaubter Schmuck ist, welcher zum Tragen oder zum Ausleihen angefertigt worden ist, wie der Silberring, Frauenschmuck oder Schmuck, mit dem Waffen verziert werden, so gibt es unter den Gelehrten bezüglich der Verpflichtung von der Zakah darauf eine Meinungsverschiedenheit.
Einige sind zu der der Ansicht gelangt, dass die Zakah darauf verpflichtend ist, da dies unter die allgemeine Bedeutung seiner Aussage, erhaben sei Er, fällt:
„Und jenen, die Gold und Silber horten und es nicht für Allahs Weg verwenden – ihnen verheiße schmerzliche Strafe.“
[At-Tauba 9:34]
Al-Qurtubi sagte in seinem Tafsir:
„In Sahih Al-Bukhari verdeutlichte Ibn 'Umar diese Bedeutung. Ein Beduine sagte zu ihm: „Berichte mir über die Aussage Allahs, erhaben sei Er: „Und jenen, die Gold und Silber horten.“ – Ibn 'Umar sagte: „Wer sie hortet und keine Zakah darauf entrichtet, so wehe ihm. Dieses war bevor (der Befehl für die Entrichtung der Zakah herabgesandt wurde. Nachdem er herabgesandt wurde, so hat Allah (die Zakah) zur Reinigung des Vermögens gemacht.“
[Überliefert von Al-Bukhari 2/111 und 5:204 (beide in Form eines Kommentars), und Ibn Majah (1/569,570 unter der Nr. 1787), sowie Al-Bayhaqi (4/82)]
Dieses auch aufgrund anderer Überlieferungen, welche dies implizieren. Darunter das, was von Abu Dawud, An-Nasa'i und At-Tirmidhi überliefert wurde, über 'Amr Ibn Schu'ayb, von dessen Vater, von dessen Großvater, dass nämlich eine Frau mit ihrer Tochter zum Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, kam, wobei ihre Tochter zwei schwere goldene Armbänder trug. Der Prophet sagte zu ihr darauf: „Hast du darauf die Zakah entrichtet?“ – Sie sagte: „Nein.“ – Er sagte: „Würdest du dich freuen, dass Allah sie dir am Tag des Gericht mit zwei Armbändern aus Feuer ersetzt?“ – So nahm sie sie ab, gab sie dem Propheten, Allah Segen und Frieden auf ihm, und sagte: „Sie sind für Allah und Seinen Gesandten.“
[Überliefert von Ahmad (2/178, 204, 208), Abu Dawud (2/212, unter der Nr. 1563), At-Tirmidhi (3/29-30, unter der Nr. 637), An-Nasa'i (5/38, unter der Nr. 2479,2480), Ad-Daraqutni (2/112), Ibn Abi Schaybah (3/153), Abu 'Ubayd in „Al-Amwal“ (S. 537, unter der Nr. 1260), Al-Bayhaqi (4/140)]
Und das, was Abu Dawud in seinem „As-Sunan“ überlieferte, Al-Hakim in seinem „Al-Mustadrak“ und Al-Bayhaqi und Ad-Darakutni in ihren „As-Sunan“, über 'Aischa, möge Allah mit ihr zufrieden sein, dass sie sagte: „Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, trat zu mir herein und sah an meiner Hand Ringe aus Silber und sagte darauf: „Was ist das, O 'Aischa?“ – Ich sagte: „Ich habe sie gemacht um mich für dich hübsch zu machen, O Gesandter Allahs.“ – Er sagte: „Hast du auf sie die Zakah entrichtet?“ – Ich sagte: „Nein.“ oder „Was Allah will.“ – Er sagte: „Sie genügen dir an Feuer.“
[Überliefert von Abu Dawud (2/213, unter der Nr. 1565, und dieses ist sein Wortlaut), von Ad-Daraqutni (2/105-106), Al-Hakim (1/389-390) und Al-Bayhaqi (4/139)]
Und das, was von Ummu Salama überliefert wurde, dass sie sagte: „Ich pflegte es Schmuck aus Gold zu tragen, und so sagte ich: „O Gesandte Allahs, ist es „Kanz“ (gehortetes Vermögen, worauf die Zakah nicht entrichtet wurde)?“ – Er sagte darauf: „Das, was die Höhe erreicht hat, auf die man die Zakah entrichtet, so entrichte darauf die Zakah und es ist somit kein „Kanz.“
[Überliefert von Abu Dawud (2/212-213, unter der Nr. 1564), Ad-Daraqutni (2/105), Al-Hakim (1/390) und Al-Bayhaqi (4/83, 140)]
Und einige der Gelehrten vertreten die Ansicht, dass man darauf keine Zakah entrichtet, da durch die erlaubte Verwendung zu einer Art Kleidung oder anderen Gegenständen und nicht zu einem kommerziellen Vertriebs-Artikel. Sie antworteten damit auf die allgemeine Bedeutung des edlen Verses, dass dieser Vers durch die Praxis der Prophetengefährten, möge Allah mit ihnen zufrieden sein, eingegrenzt wurde, denn es wurde durch eine authentische Überlieferungskette von 'Aischa, möge Allah zufrieden mit ihr sein, überliefert, dass sie in ihrem Haus (Zimmer) auf die verweisten Töchter ihres Bruders aufgepasst hat, welche Schmuck besaßen, sie darauf jedoch keine Zakah entrichtet hat. Und Ad-Daraqutni überliefert durch seine Überlieferungskette von Asma, der Tochter Abu Bakrs, möge Allah mit ihr zufrieden sein, dass sie ihren Töchtern Goldschmuck angezogen hat, und sie darauf keine Zakah entrichtet hat, obwohl dessen Wert um die Fünfzigtausend war.“
[„Sunan Ad-Daraqutni (2/109)]
Abu 'Ubayd sagte in seinem Buch „Al-Amwal“: Es berichtete uns Isma'il Ibn Ibrahim über Ayyub, über Nafi', über Ibn 'Umar, dass er eine seiner Töchter für (Brautgabe von) Zehntausend verheiratet hat. Schmuck machte er für sie von Viertausend. Er sagte: „Und sie entrichteten darauf nichts“ d.h. Keine Zakah.“'
[Ähnliches wurde von Ad-Daraqutni (2/109) überliefert, Abu 'Ubayd in „Al-Amwal“ (S. 540, unter der Nr. 1276) und Al-Bayhaqi (4/138)]
Er sagte: Es erzählte uns Isma'il Ibn Ibrahim über Ayyub, über 'Amr Ibn Dinar. Er sagte: „Jabir Ibn 'Abdillah wurde gefragt: „Gibt es auf Schmuck Zakah?“ – Er sagte: „Nein.“ – Es wurde gesagt: „Und falls es Zehntausende erreicht?“ – Er sagte: „Es ist viel.“
[Überliefert von Asch-Schafi'i in seinem „Musnad“ (Mit As-Sindis Nummerierung) (1/228, unter der Nr. 629) und in „Al-Umm“ (2/41), Abu 'Ubayd in „Al-Amwal“ (S. 540, unter der Nr. 1275) und Al-Bayhaqi (4/138)]
Die richtigere dieser zwei Ansichten ist die Aussage derjenigen, die sagen, dass die Zakah darauf verpflichtend ist, wenn es die bestimmte Höhe (Nisab) erreicht, oder wenn deren Besitzer genug anderes Vermögen an Gold, Silber oder Handelsgüter besitzt, um den Nisab (die Zakah-Mindestgrenze) zu erreichen. Dieses aufgrund der allgemeinen Bedeutung der Überlieferungen bezüglich der Verpflichtung der Zakah auf Gold und Silber. Wir kennen nichts authentisches, das dieses eingrenzen würde. Bezüglich der erwähnten Überlieferungen von 'Abdullah Ibn 'Amr Ibn Al-'As, 'Aischa und Ummu Salama gibt es keine annehmbare Kritik, und sie haben alle gute Überlieferungsketten. Aus diesem Grund muss danach gehandelt werden.
Das At-Tirmidhi und ibn Hazm diese als schwach eingestuft haben, so kenne wir dafür keinen gültigen Grund, im Wissen, dass At-Tirmidhi dafür, was er erwähnt hat, entschuldigt ist, da er diese die Überlieferung durch den Weg von 'Abdullah Ibn 'Amr durch einen schwachen Überlieferungsweg bekommen hat. Abu Dawud, An-Nasa'i und Ibn Majah haben diese Überlieferung jedoch über andere authentische Wege überliefert, wobei At-Tirmidhi wahrscheinlich sie nicht gekannt hat.
Und der Erfolg ist bei Allah. Allahs Segen und Frieden seien auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten.
Und Allah weiß es am besten.
Source:
Islam Q&A