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Das Nachholen der islamischen Pflichten durch einen neuen Muslim

Frage: 2195

Ein Mann ist im Alter von vierzig Jahren zum Islam konvertiert. Soll er die ihm (in seiner Zeit vor dem Islam) entgangenen Gebete nachholen?

Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.

Derjenige, der den Islam annimmt, holt das, was ihm an Gebeten, Fasten und Entrichten der Abgabe (Zakah) während seiner Zeit als Nicht-Muslim entgangen ist, nicht nach. Dies aufgrund der Aussage Allahs (in ihrer ungefähren Übersetzung in deutscher Sprache): „Sag zu denen, die ungläubig sind: Wenn sie aufhören (mit dem Unglauben), wird ihnen vergeben, was bereits vergangen ist.“

[Al-Anfal 8:38]

Und aufgrund der Aussage des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm: „Der Islam hebt auf, was vor ihm war.“ (Überliefert von Muslim in seinem Sahih-Buch, 121)

Auch befahl der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, niemandem, der zum Islam konvertierte, das, was ihm an für den Islam charakteristischen Handlungen während seiner Zeit als Nicht-Muslim entgangen war, nachzuholen. Es besteht zudem ein Konsens der Gelehrten über dieses Thema.

Quelle

Fataawa al-Lajnah ad-daaimah (6/400)

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