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Es ist nicht richtig, dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, im Ramadan 20 Raka’at gebetet hat, selbst wenn dieses gestattet ist.

Frage: 221914

Wie ist die Authentizität dieser Überlieferung (Hadith). Ich bitte um eine detaillierte Erklärung, denn wenn ich manche Menschen darüber aufkläre, dass sie nicht authentisch ist, sie mir dann sagen: „Die Wahabiten haben alle Überlieferungen (Ahadith) als schwach eingestuft und vieles von der Religion beseitigt. Die Überlieferung ist über den Überlieferungsweg von ibn ‘Abbas, möge Allah mit beiden zufrieden sein, dass der Prophet Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, es pflegte im Ramadan 20 Raka’at (Gebetseinheiten) zu beten, nach welchen er das Witr-Gebet verrichtete.“

Überliefert von ibn Abi Schayba in „Al-Musannaf“ in Band zwei, Seite 294; und von al-Bayhaqi in „As-Sunan“, Band zwei, Seite 496; und von at-Tabarani in „Al-Kabir“, Band 11, Seite 393; und ibn Humayd in „Al-Musnad“, Seite 218.

Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.

Erstens:

Dieser Hadith wurde von ibn ‘Abbas, möge
Allah mi beiden zufrieden sein, überliefert, dass der Gesandte Allahs, Allahs
Segen und Frieden auf ihm, es pflegte im Ramadan 20 Raka’at und Witr zu verrichten.
Es überliefrte ihn ibn Abi Schayba in „Al-Musannaf“ (2/164), ‘Abd Ibn Humayd,
wie es in „Al-Muntakhab“ (Nr. 653) gekommen ist, at-Tabarani in „Al-Mu’jam
Al-Kabir“ (11/393) und in „Al-Mu’jam Al-Awsat“ (1/243) und al-Bayhaqi in
„As-Sunan Al-Kubra“ (2/698)
Sie alle überlieferten ihn über die Überlieferungskette von Abi Schayba
Ibrahim ibn ‘Uthman, über al-Hakam ibn ‘Utayba, über Muqsim, über ibn ‘Abbas.

At-Tabarani sagte:
„Niemand hat diesen Hadith von al-Hakam überliefert, außer Abu Schayba.
Und er wurde nicht von ibn ‘Abbas überliefert, außer mit dieser
Überlieferungskette.“
Und dieser Abu Schayba Ibrahim ibn ‘Uthman, er ist Al-Kufi Al-‘Abasi. Die
Hadithgelehrten (Muhaddithun) sind sich über die Schwäche, der von ihm
überlieferten Ahadith, einig.

Ibn al-Mubarak sagte sogar: „Schmeiß sie
weg.“
Ahmad ibn Hanbal hat ihn als sehr schwach eingestuft, und sagte über ihn:
„Seine Ahadith sind verwerflich (Munkar), und er ist nahe zu al-Hasan Ibn
‘Amara, und die Ahadith von al-Hasan ibn ‘Amara sind verworfen (Matruk).
An-Nasa’i sagte: „Seine Ahadith sind verworfen (Matruk).
Und ibn Abi Hatim sagte: „Sie haben seine Ahadith bei Seite gelassen.“
Siehe dazu seine Biographie in „Tahthib at-Tahthib“ (1/145).

Aus diesem Grund haben die Gelehrten diese
Überlieferung als schwach eingestuft. So sagte ibn Battal: „Dieser Ibrahim
ist der Großvater von Abu Schayba, und er ist schwach, daher können
seine Überlieferungen nicht als Argument genommen werden. Es ist bekannt,
dass das Nachtgebet (Qiyam/Tarawih) von ‘Umar und ‘Ali (im Ramadan) 20 Raka’at
betragen hat.„
[Ende des Zitates aus „Scharh Sahih Al-Bukhari (3/141)]
Al-Zayla’i, möge Allah barmherzig mit ihm sein, sagte:
„Er (der Hadith) ist wegen Abu Schayba Ibrahim ibn ‘Uthman problematisch
(Ma’lul), dem Großvater von Imam Abu Bakr ibn Abi Schayba, über dessen Schwäche
Übereinstimmung herrscht… Darüber hinaus widerspricht er dem
authentischen Hadith von ‘Aischa, in dem es heißt: „Er pflegte es weder
im Ramadan, noch außerhalb von ihm, mehr als 11 Raka’at zu verrichten.“
[Ende des Zitates aus „Nasab Ar-Raya“ (2/153]
Er wurde von allen folgenden (Gelehrten) als schwach eingestuft:
Ibn Abd al-Barr in „At-Tamhid“ (8115), Al-Bayhaqi in „As-Sunan Al-Kubra“
(2/698), Ibn Al-Mulqin in „Al-Badr Al-Munir“ (4/350), Al-Haythami in „Majma’
Az-Zawaid“ (3/173), Ibn Hajjar Al-Asqalani in „Ad-Dirayah“ (1/203), Adh-Dhahabi
hat ihn in „Mizan Al-‘Itidal“ (1/48) zu den verworfenen (Munkar)
Überlieferungen gezählt.

Ibn Hajar Al-Haytami sagte in „Al-Fatawa
Al-Kubra“ (1/195): „Er ist extrem schwach.“

Al-Qastallani hat ihn in „Al-Mawahib Al-Laduniya
(3/306) als schwach eingestuft, und ebenso As-Suyuti, wie es in „Al-Hawi“
(1/413) heißt. Al-Albani erachtete in „As-Silsalah Ad-Da’ifa“ (560) als
erfunden.
Damit wird klar und deutlich, dass die Gelehrten sich darüber einig sind, diese
Überlieferung als schwach einzustufen.
Zweitens:
In Sahih al-Bukhari und anderen ist es bestätigt, dass ‘Aischa, möge
Allah mit ihr zufrieden sein, über das Nachtgebet (Qiyam) des Gesandten Allahs,
Allahs Segen und Frieden auf ihm, im Ramadan, gefragt wurde, worauf sie sagte:
„Er pflegte es weder im Ramadan, noch außerhalb von ihm, mehr als 11
Raka’at zu verrichten.“

Und das ist ‘Aischa, möge Allah mit ihr
zufrieden sein, welche über die Tat des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden
auf ihm, berichtet. Und falls der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf
ihm, das Tarawih-Gebet 20 Raka’at gebetet hätte, so wäre das ‘Aischa
sicherlich nicht entgangen, möge Allah mit ihr zufrieden sein.

Drittens:
Was die Anzahl der Gebetseinheiten (Raka’at) des Tarawih-Gebets angeht, so
wurde darauf bereits in der Antwort auf die Frage Nr. (9036) und (82152)
eingegangen.
Viertens:
Bezüglich dessen, dass einige Menschen ihre Widersacher als Wahabiten
bezeichnen, so siehe dazu die Rechtsurteile mit der Nr. (120090) und (10867)
Und Allah weiß es am besten.

Quelle

Islam Q&A

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