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12,18415/01/2017

Was ist das Urteil über das Tragen von einem Kreuz, um sich am Flughafen zu verstecken?

Question: 224737

Einige Muslime sind aufgrund von Kriegen etc. dazu genötigt aus ihrem Land zu fliehen, so flüchten sie nach Europa mit gefälschten Reisedokumenten, die europäische Staatsangehörigkeit tragend (vortäuschend). Das geht sogar so weit, dass einige beim Betreten des Flughafens ein Kreuz tragen um bei den Flughafenangestellten keine Zweifel zu wecken. Was ist nun das Urteil bezüglich des Tragens vom Kreuz in dieser Situation?

Answer

Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.

Erstens:
„Das Kreuz gehört zu den offenkundigen (äußeren) Symbolen desUnglaubens (Kufr)“ , wie es Ibn Al-Qayyim, möge Allah barmherzig mit ihmsein, in „Ahkam Ahlul Adh-Dhimma“ erwähnt hat (3/1240). Daher haben dieGelehrten keine Meinungsverschiedenheit bezüglich des Verbot des Tragens (vomKreuz).

In „Al-Mawsu’a Al-Fiqhiyya Al-Kuwaytiyya“ steht:
„Es ist einem Muslim weder erlaubt ein Kreuz herzustellen, noch den Auftrag zuseiner Herstellung zu geben. Gemeint ist die Herstellung dessen, womit dieKreuzigung symbolisiert wird. Er darf esnicht behalten, ungeachtet dessen ob er ihn umhängt oder aufstellt,oder ihn weder umhängt noch aufstellt.“ [Ende des Zitats]

Viele der Gelehrten haben das Urteil desUnglaubens (Kufr) über denjenigen ausgesprochen, welche dieses macht.

In „Al-Fatawa Al-Hindiyya“ (2/276), einem derBücher der hanafitischen Rechtsschule, steht:
„Die richtige Ansicht ist, dass derjenige, der eine Zipfelmütze auf seinem Kopfträgt (wie die der Feueranbeter Al-Majus), Unglaube (Kufr) begangen hat,außer dass er es aus einem Notzustand heraus macht, aufgrund von Hitze undKälte. Ebenso ist es mit dem Anlegen von Az-Zinar (eine Art Gürtel derChristen aus vorislamischer Zeit) um die Hüfte, außer dass er dies auseiner Kriegslist heraus macht oder als Vorkämpfer der Muslime.“ [Ende desZitats]

In „Majma’ Al-Anhuri fi Scharh Multaqa Al-Abhuri(1/698), welches ebenfalls eines der hanafitischen Büchern ist, wurde gesagt:„Das Richtige ist, dass man durch das Tragen einer Zipfelmütze der Feueranbeter(Al-Majus) auf seinem Kopf Unglauben (Kufr) begeht, es sei denn, (dass man esmacht) um einen Gefangenen zu befreien oder, bei einigen Gelehrten, in einerNotlage zum Schutz vor Hitze und Kälte.“ [Ende des Zitats]
Al-Qadi ‘Iyad sagte:
„Deswegen erklären wir (ihn, den Träger) zum Ungläubigen(Kafir), und die Muslime sind sich übereingekommen, dass diese Tat nur voneinem Ungläubigen (Kafir) verrichtet wird, selbst wenn der Täter sichdem Islam zuschreibt, aufgrund dessen, dass er diese Tat verrichtet hat.
Das ist wie das Sich-Niederwerfen (Sujud) für einen Götzen, die Sonne, denMond, das Kreuz, dem Feuer, der Gang zu Kirchen und Bethäusern zusammenmit ihren Angehörigen, das Bekleiden mit ihren (religiösen)Gewändern, wie das Umlegen von Zananir (Hüftgürteln) oder das Scheren vonHaaren.
Die Muslime sind sich einig, dass dieses nur von einem Ungläubigen (Kafir)getan wird, sowie dass diese Taten ein Merkmal des Unglaubens darstellen,selbst wenn der Täter sich dem Islam zuschreibt.“

[Ende des Zitats aus „Asch-Schifa bi At-Ta’rifiHuquq Al-Mustafa“ (2/611)]
Die Gelehrten des Ständigen Komitees für Rechtsurteile wurde nach demUrteil über das Tragen des Kreuzes gefragt, so antworteten sie:
„Wenn ihm (dem Träger) das Urteil bezüglich des Tragens vom Kreuzdargestellt wurde, und dass es zu den christlichen Symbolen gehört, sowieder Hinweis, dass der Träger durch das Tragen sich damit zufrieden gibt,zu ihnen (den Christen) zugeschrieben zu werden, sowie dass er Zufriedenheitdafür empfindet, worauf sie (die Christen sind) und er darauf beharrt, so wirddas Urteil des Unglaubens (Kufr) über ihn gesprochen. Dies aufgrund Seiner,erhaben sei Er, Aussage:
„Und wer sie von euch zu Beschützern nimmt, der gehört wahrlich zu ihnen.Wahrlich, Allah weist nicht dem Volk der Ungerechten den Weg.“ [Al-Ma’ida 5:51]
Wenn die Ungerechtigkeit (Adh-Dhulm) genannt wird, so ist damit der großeSchirk (Beigesellung) gemeint. Darin liegt das Zeigen der Übereinstimmungmit den Behauptungen der Christen, wie dem Töten von ‘Isa (Jesus), AllahsFrieden auf ihm, wobei Allah, erhaben sei Er, dieses bereits in Seinem Buchnegiert hat, als er sagte: „während sie ihn doch weder erschlagen nochgekreuzigt hatten, sondern dies wurde ihnen nur vorgetäuscht“ [An-Nisa4:157]
[Ende des Zitats aus „Fatawa Al-Lajna Ad-Da’ima“ (2/119)]
Schaikh ‘Abdurrahman Al-Barrak, möge Allah ihn bewahren, sagte:
„Es ist bekannt, dass das Kreuz ein Gegenstand des Götzendienstes derChristen ist, in ihren Kirchen und Häusern. Sie hängen es um den Halsund an die Brust. Es ist ein christliches Symbol, und es ist dem Muslimverboten (Haram), es anzulegen (aufzuhängen).

Wenn der Muslim das Kreuz anzieht, um zu zeigen,dass er ein Christ ist, so zeigt er somit (seine) Übereinstimmung mit denChristen und deren Religion. Das Übereinstimmen mit den Christen in Bezugauf ihrer Religion ist Unglaube (Kufr) an Allah, es sei denn, dass man um seinLeben fürchtet, so gilt man als gezwungen. Allah, erhaben sei Er, sagt: „WerAllah verleugnet, nachdem er geglaubt hat – den allein ausgenommen, der (dazu)gezwungen wird, während sein Herz im Glauben Frieden findet.“ [An-Nahl16:106]

Wer es jedoch aus Unwissenheit darüber anzieht(aufhängt), so ist er aufgrund seiner Unwissenheit entschuldigt.

Was denjenigen anbelangt, der es ausHöflichkeit (Gefälligkeit) anlegt (aufhängt), so ist diesesverboten (Haram), und es wird befürchtet, dass er Unglaube an Allah begangenhat… Der Muslim ist dazu verpflichtet sich davor in Acht zu nehmen, was Allahverboten hat. Und es ist offenkundig, dass diese (Tat) zu den gewaltigstenArten der Nachahmung vom Unglauben darstellt.
Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Wer ein Volknachahmt, so gehört er zu ihnen.“ [Überliefert von Abu Dawud (4031)]
Sich in Acht zu nehmen ist eine Pflicht, und wir bitten Allah um Unversehrtheitund Wohlbefinden. Und Allah weiß am besten.“ [Ende des Zitats]
http://ar.islamway.net/fatwa/8605

In Folge dessen sagen wir:
Falls dieser in der Fragestellung gemeinte Muslim zu dieser Tat genötigtist, weil er ums ein Leben fürchten muss, dass er getötet wird oder insGefängnis kommt, falls er das nicht tut, so ist das unproblematisch, soAllah, erhaben sei Er, will, solange er es aus einer Nötigung heraus tut,während sein Herz fest im Glauben ist.

Falls er sich jedoch nicht in einer Notlagebefindet, oder dazu gezwungen wird, so ist ihm dieses nicht erlaubt.

Man muss zwischen der Notsituation einer Person,die zum Verlassen ihres Landes gezwungen wurde, und einer Person, die zumTragen eines Kreuzes genötigt wurde, unterscheiden. Es kann sein, dassman, gezwungen ist sein Land zu verlassen, um vor Tötung oderGefängnis zu flüchten. Das Tragend des Kreuzes (dabei) jedoch ist nichteine Notwendigkeit, und wenn er es nicht trägt, so wird ihm nichtsgeschehen, weder wird er getötet noch ins Gefängnis gesteckt usw.

In dieser Situation ist Achtsamkeit erforderlich,sowie Kenntnis über eine Notsituation, welche eine Erleichterung mit sichzieht, und einer Situation, welche keinen Notzustand darstellt. Und wenn erstandhaft bleibt (Sabr übt) und keine Symbole des Unglaubens zeigt oder Wortedes Unglaubens spricht, so ist es vorzuziehen, selbst falls er um sein Lebenfürchtet.
Das Zeigen von Symbolen des Unglaubens in einer Notsituation, welche dieseserlaubt, ist eine Erleichterung, die man nicht annehmen muss. Im Gegenteil,diese nicht auszunutzen ist besser.
Was die Flucht aufgrund der Religion oder (vor Angst) ums Leben anbelangt, sichvor Versuchungen/Zwietracht und Mord fürchtend, so ist dieses eineislamrechtlich vorgeschriebene Angelegenheit, welche situationsbedingt einfachnur erlaubt sein kann, oder gar verpflichtend.
Und Allah weiß es am besten.

Source

Islam Q&A

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