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478613/12/2014

Ist es in einem nicht-muslimischen Land erlaubt, Verbrecher, im Schatten der Abwesenheit des Gesetzes, zu bestrafen?

Frage: 225182

Ich lebe in einem nicht-muslimischen Land in Afrika. Seit kurzer Zeit begannen sich Gewaltverbrechen in unserer Gesellschaft zu verbreiten. Der Hauptgrund dafür ist die vorhandene Korruption im Polizeiapparat, wobei viele von ihnen an Gewaltverbrechen, wie Vergewaltigung und Raub etc., mitbeteiligt sind. Ist es uns nun erlaubt selbstständig (mit eigenen Händen) die Verbrecher zu bestrafen, nachdem wir sie auf frischer Tat ertappt haben, da sie sich ohne jeglichen Zweifel der Strafe entziehen würden, falls wir sie der Polizei übergeben? Außerdem hat die Gesellschaft bereits ihre Hoffnung an den Polizeiapparat verloren.

Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.

Ich habe diese Frage Schaikh ‘Abdurrahman al-Barrak vorgebracht, möge Allah ihn bewahren. Er sagte: „Die Bestrafung dieser (Verbrecher) ist ihnen als eine Zurechtweisung (Erziehungsmaßnahme) und Züchtigung erlaubt, sei dies durch Schlagen oder Ähnliches, entsprechend des Ausmaßes und der Größe des Verbrechens. Was jedoch das Töten betrifft, so ist dieses auf keinen Fall erlaubt.“

Dieses, da die Umsetzung der Todesstrafe in den Zuständigkeitsbereich der Herrscher fällt.

Siehe dazu die Antwort zur Frage 12461.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle

Schaikh Muhammad Salih al-Munajjid

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