Ich möchte fragen ob es erlaubt ist als Bewerber für eine Provision mit der Amazon-Webseite zu arbeiten. Denn die Amazon-Website, so wie es bekannt ist, ist eine große Website, in der man alles, was man sich vorstellen kann, verkaufen kann, also Millionen von Produkten. Die Website hat ein Programm, das „Geld verdienen mit Links“ genannt wird, wo man sich kostenlos registrieren und dann entscheiden kann welche Produkte man bewerben will. Dies entsteht, indem man für den Link des Produktes wirbt, und immer wenn eine Person über deinen Link die Website betritt, und ein Produkt kauft, wird dir die Provision angerechnet und sie (die Provision) entspricht dem Verhältnis zum Preis des Produkts.
Außerdem gibt es etwas, was man Cookies nennt. Dies ist eine Datei, die sich im Computer des Kunden oder Besucher befindet, welcher direkt durch deinen Link die Website betritt. Die Zeitspanne der Datei (in der sie im Computer des Kunden bleibt) beträgt 24 Stunden und das heißt: Wenn er irgendein anderes Produkt, in diesen 24 Stunden kauft, wird dir ihre Provision angerechnet. Aber wenn er über den Link eines anderen Bewerbers die Website betritt, dann wird diesem die Provision angerechnet, demnach wird sie dem letzten Bewerber angerechnet, über dessen Link man die Website betritt.
Ist es erlaubt als Bewerber für diese Website zu arbeiten, obwohl in ihr alles verkauft wird, ob Erlaubtes oder nicht? Außerdem gibt es einige inakzeptable Bilder, wie von Frauen, innerhalb der Website. Ist das Arbeiten mit ihnen eine Unterstützung in ihrer Falschheit?
Und in Bezug auf die Cookie-Datei: Wenn der Kunde ein Produkt kauft, das ich nicht vertrieben habe, und dieses Produkt nicht erlaubt ist und etwas beinhaltet, was verboten (Haram) ist, und mir demzufolge automatisch die Provision angerechnet wird, ist es dann auch verboten? Und wenn dies eintrifft, soll ich dann den Betrag dieser speziellen Provision dieser Ware spenden, oder ist es überhaupt nicht erlaubt mit dieser Website zu arbeiten?
Das Urteil über das Werben von Amazon-Produkten und das Urteil über das Cookie-System
Question: 255181
Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.
Erstens:
Es ist erlaubt ein Produkt, gegen eine Provision und einem Verhältnis zum Preis des Produkts, aus der Amazon-Website zu bewerben und zu verbreiten, unter der Bedingung, dass das Produkt (islamisch gesehen) erlaubt ist, und unter der Bedingung, dass der Bewerber nicht dafür zahlt, damit er die Produkte bewerben kann.
Es ist nicht erlaubt ein (aus islamischer Sicht) verbotenes Produkt zu bewerben, wie verbotene Filme beispielsweise, und die Provision dafür ist auch verboten. Allah -erhaben ist Er- sagte: „Helft einander zu Güte und Gottesfurcht, aber helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen, und fürchtet Allah! Allah ist streng im Bestrafen.“ [Al-Ma'ida:2]
Zweitens:
In Bezug auf das, was du über die Cookies erwähnt hast und dass derjenige, der über deinen Link die Website betritt und etwas im selben Tag kauft, dann wird dir ein Prozentsatz seiner gekauften Ware angerechnet, so gehört dies zur Kategorie der Verbreitung und Vermittlung auf die Website auf allgemeine Art und Weise, und nicht auf ein bestimmtes Produkt.
Es besteht kein Problem darin gegen eine Provision auf die Website hinzuweisen, wenn die meisten Produkte erlaubt sind.
Demnach scheint es erlaubt zu sein auf die Amazon-Website hinzuweisen, auf allgmeiner Ebene, gegen eine Provision, die du bekommst, wenn einer über deinen Link am selben Tag etwas kauft.
Und wenn dir klar wird, dass derjenige, der über deinen Link die Website betritt, etwas Verbotenes kauft, so lastet nichts auf dir, doch lastet die Schuld/Sünde auf den Käufer, und die Provision ist für dich erlaubt, da sie für das Hinweisen auf die Website angerechnet wird und nicht der verbotenen Ware, wenn du aber dann die Provision loswirst, dann ist es gut.
Und Allah weiß es am besten.
Source:
Islam Q&A