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Das Vorbeigehen vor dem Betenden

Frage: 26182

Ich habe einmal den Frauen in der Moschee irrtümlicherweise gesagt, dass es für uns möglich ist, vor den betenden Frauen vorbeizugehen, und dass dies kein Problem darstellt. Die Mädchen begannen dann, vor den Betenden in der Moschee vorbeizugehen. Daraufhin erkannte ich, dass dies nicht erlaubt ist, wenn eine Schwester alleine betet, und dass diejenigen, die vor ihr vorbeigehen, auf die gleiche Weise wie der Teufel betrachtet werden. Ich habe das vielen Frauen gesagt, die in der Moschee anwesend waren, und ich bereue es sehr, dass ich etwas ohne Wissen gesagt habe, und ich habe um Vergebung von Allah gebeten. Aber ich verspüre Reue für das, was ich gesagt habe, da die Leute es anwenden und es verbreiten könnten, und ich wäre die Ursache und trage die Schuld.

Kannst du mir bitte sagen, was in der Moschee (hinsichtlich der angesprochenen Thematik) zu tun ist? Wo soll eine Person vorbeigehen, wenn sie vor einem Einzelnen beten möchte? Gilt das auch für die Betenden in den Moscheen in Mekka und Medina?

Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.

Wisse – möge Allah dir vergeben -, dass du eine große Sünde begangen hast, nämlich das Sprechen über Allah ohne Wissen. Diese Sünde hat Allah – erhaben ist Er – mit dem Götzendienst (arab. Shirk) in Verbindung gebracht, so sagte Er – erhaben ist Er: „Sag: Mein Herr hat nur die Abscheulichkeiten verboten, was von ihnen offen und was verborgen ist; und (auch) die Sünde und die Gewalttätigkeit ohne Recht, und, dass ihr Allah (etwas) beigesellt, wofür Er keine Ermächtigung herabgesandt hat, und dass ihr über Allah (etwas) sagt, was ihr nicht wisst." (Al-A'raf, 33)

Und der Prophet – Allahs Segen und Frieden seien auf ihm – sagte: „Wer eine gute Sunnah im Islam etabliert (d.h. wiederbelebt bzw. praktiziert), und andere folgen ihm darin, dem wird der gleiche Lohn geschrieben, wie derjenige, der sie ausführt, ohne dass ihr Lohn dadurch vermindert wird. Wer jedoch eine schlechte Sunnah im Islam einführt (d.h. eine Neuerung, Bid’ah) und andere folgen ihm darin, dem wird dieselbe Sünde geschrieben, wie jenem, der sie durchführt, ohne dass dadurch ihre Sünden reduziert werden.” Sahih Muslim (1017), überliefert von Jarir ibn Abdullah.

Es ist deine Pflicht, zu Allah – erhaben ist Er – umzukehren und um Vergebung für diese Sünde zu bitten. Ich bitte Allah, dass Er dir die aufrichtige Reue gewährt.

Und du solltest auch darum bemüht sein, deine Verantwortung zu klären, indem du diejenigen informierst, die deine erste Aussage ohne Wissen gehört haben.

Was die Frage betrifft, die du erwähnt hast, so gibt es verschiedene Situationen, wenn jemand vor dem Betenden vorbeigehen möchte.

1. Wenn jemand direkt vor dem Betenden vorbeigehen möchte, das heißt, im Bereich zwischen seiner Niederwerfung und seinem Stand, ist dies verboten und vielmehr sogar eine große Sünde, wie der Prophet – Allahs Segen und Frieden seien auf ihm – sagte: „Wenn der Vorbeigehende wüsste, was auf ihn zukommt, wenn er vor dem Betenden vorbeiginge, würde es für ihn besser sein, vierzig stehen zu bleiben, als vor ihm vorbeizugehen." Abu An-Nadhr, einer der Überlieferer, sagte: „Ich weiß nicht, ob er sagte: vierzig Tage, Monate oder Jahre." Al-Bukhari (510) und Muslim (507), überliefern diesen Hadith über Abu Juhaym, möge Allah mit ihm zufrieden sein.

Hierbei macht es keinen Unterschied, ob er eine Schutzvorrichtung (arab. Sutrah) hat oder nicht.

2. Wenn jemand vor dem Betenden vorbeigehen möchte, gibt es zwei Möglichkeiten für den Bereich hinter dem Ort seiner Niederwerfung:

Erstens: Wenn der Betende sich eine Schutzvorrichtung (arab. Sutrah) nimmt, ist es erlaubt, hinter der Schutzvorrichtung vorbeizugehen. Dies aufgrund der Aussage des Propheten, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm: „Wenn einer von euch betet, soll er etwas vor sein Gesicht legen. Wenn er nichts findet, soll er einen Stock aufstellen. Wenn er nichts davon hat, soll er eine Linie ziehen, dann wird ihn das Vorbeigehen nicht schaden." Überliefert von Ahmad (3/15), Ibn Majah (3063) und Ibn Hibban (2361). Und Ibn Hajar sagte in Al-Bulugh (249): „Derjenige, der behauptet, der Hadith nicht authentisch ist, hat Unrecht; vielmehr ist er gut (arab. Hasan)."

Von Talha – möge Allah mit ihm zufrieden sein – wird berichtet, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Frieden seien auf ihm – sagte: „Wenn jemand etwas vor sich legt, ähnlich dem Hinterteil eines Kamels, der soll beten und sich nicht darum kümmern, wer dahinter vorbeigeht." Überliefert von Muslim (499).

Zweitens: Wenn er keine Schutzvorrichtung verwendet. In diesem Fall hat er nur seinen Platz für die Niederwerfung. Dies ist das Naheliegendste von den Aussagen der Gelehrten. Es ist erlaubt für jemanden, der vorbeigehen möchte, dies zu tun, indem er den Platz hinter seiner Niederwerfung passiert. Denn das erwähnte Verbot im Hadith bezieht sich darauf, unmittelbar direkt vor dem Betenden zu passieren, und nicht auf das, was nach seinem Platz der Niederwerfung liegt, da dies nicht zu dem direkten Bereich vor ihm zählt.

Shaykh Ibn Uthaymin – möge Allah ihm barmherzig sein – sagte nachdem er die Meinungsverschiedenheit der Gelehrten über die Entfernung erwähnt hatte, die es einem Passanten verbietet, vor ihm zu gehen:

Die naheliegendste Aussage ist, was zwischen zwei Beinen und dem Ort der Niederwerfung ist. Und dies, weil der Betende nicht mehr als das verdient, was er für sein Gebet benötigt. Er hat also nicht das Recht, die Menschen daran zu hindern, was er nicht benötigt. Ash-Sharh Al-Mumti' (3/340).

Dies gilt alles, wenn er alleine betet oder als Imam (vorbetet). Wenn er jedoch hinter dem Imam betet (arab. Ma’mum), dann dient die Schutzvorrichtung des Imams als Schutz für diejenigen, die hinter ihm stehen.

Imam Bukhari sagte: „Kapitel: Die Schutzvorrichtung dient als Schutz für diejenigen, die hinter ihm stehen.

Von Ibn Abbas wird berichtet: „Ich kam auf einem Esel zum Gebet, und zu der Zeit war ich fast ein Jugendlicher, und der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Frieden seien auf ihm – betete in Mina ohne eine Wand vor sich. Ich ging also zwischen den Reihen hindurch und mein Esel blieb stehen. Ich trat in die Reihe ein, und er beanstandete das nicht." (Sahih Bukhari, 76; Sahih Muslim, 504). Siehe auch: Al-Mughni (2/42), (2/46).

Die korrekte Meinung unter den Gelehrten ist, dass Mekka und andere Städte gleich sind aufgrund der allgemeinen Beweise, und es gibt nichts, was Mekka von dieser Allgemeingültigkeit ausschließt. Dies ist die Wahl (d.h. Ansicht) von Shaykh Ibn Uthaymin. Siehe: Ash-Sharh Al-Mumti, (3/342).

Und Allah weiß es am besten.

Quelle

Islam Q&A

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