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268103/12/2002
Das Urteil über die zwei Festtagsgebete
Frage: 26989
Sind das Gebet am Tag des Fastenbrechens (Salat ˈId Al-Fitr) und am Tag des Opferfestes (Salat ˈId Al-Adha) eine Pflicht oder eine Sunnah, und was ist die Sünde desjenigen, der sie unterlässt.
Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.
Die zwei Festtagsgebete sind eine gemeinschaftliche Pflicht (Fard Kifayah). Einige Gelehrten sagten, dass sie für jeden Einzelnen verpflichtend sind, genauso wie es mit dem Freitagsgebet der Fall ist, und dass der Gläubige sie nicht unterlassen darf.
Und Allah ist der Gewährer des Erfolgs.
Und Allah weiß es am besten.
Quelle:
Zitat aus „Fatawa Al-Lajna Ad-Daˈima“ (8/284)