Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.
Erstens:
Es gibt in der islamischen Gesetzgebung nichts mit dem Namen „Das Gebet der Schlichtung zwischen den Ehepartnern“. Das erwähnte Bittgebet ist auch nicht authentisch überliefert worden. Dem Menschen ist es nicht erlaubt eine gottesdienstliche Handlung zu erfinden oder der islamischen Gesetzgebung etwas zuzuschreiben, das nicht von ihr überliefert wurde.
Demnach gibt es kein spezielles Gebet für die Schlichtung zwischen den Ehepartnern. Vielmehr ist dieses Gebet, mit der erwähnten Intention und der speziellen Art und Weise, eine abzuweisende Neuerung.
Aber wenn das erwähnte Bittgebet oder etwas dergleichen, wie: „Allahumma habbib ilayya Zauji wa habbibni ilaihi (O Allah, lass mich meinen Mann lieben und lass ihn mich lieben)“, usw., im normalen Gebet der Frau gesprochen wird, ob im Pflichtgebet oder in einem freiwilligen Gebet, dann besteht darin kein Problem.
Genauso ist es, wenn die Frau, außerhalb des Gebets, darum bittet, dass Allah zwischen ihr und ihrem Mann schlichten soll, ob mit diesem Bittgebet oder einem anderen, auch beim Mann, ohne sich dabei auf bestimmte Quranverse oder einem Gebet zu beschränken, dann ist dies islamisch-legitim und darin besteht kein Problem.
Das Bittgebet gehört zu den größten Mitteln das Verlangte zu erlangen und von dem, wovor man sich fürchtet, gerettet zu werden, jedoch ohne eine bestimmte Reihenfolge oder einem bestimmten Gebet.
Zweitens:
Das Schlichten zwischen zwei Leuten hat in der islamischen Gesetzgebung eine große Bedeutung. Auf dieser Schlichtung folgt gewaltiger Lohn und ebenso wird vor dem Verderben von dem, was zwischen zwei Leuten ist, intensiv gewarnt. So berichtete Abu Ad-Darda -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, dass das Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Soll ich euch von etwas erzählen, dessen Stufe besser als das Fasten, Gebet und Spenden ist?“ Sie sagten: „Ja!“ Er sagte: „Das Schlichten zwischen zwei Leuten, denn das Verderben von dem, was zwischen ihnen ist, ist „Al-Haliqah“ (die Abschneidende/Abtrennende).“ Überliefert von At-Tirmdhi (2509) und er sagte: „Dies ist ein authentischer Hadith.“
Es wurde vom Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- auch überliefert, dass er sagte: „Es ist „Al-Haliqa“. Ich sage nicht, dass sie die Haare abschneidet, sondern dass sie die Religion abschneidet.“
Die islamische Gesetzgebung hat Mittel festgelegt, um den Haushalt zu verbessern. Dazu gehört:
1. Eine gute Frau aussuchen.
2. Das Haus zu einem Ort des Gedenkens an Allah zu machen.
3. Allahs Gesetzgebung im Haus auszuführen.
4. Eine gläubige Erziehung (Tarbiyatun Imaniyah) der Angehörigen.
5. Stets die Sure Al-Baqarah Zuhause zu rezitieren, um den Satan zu vertreiben.
6. Jene nicht ins Haus lassen, mit deren Religion man nicht zufrieden ist.
7. Die Geheimnisse des Hauses bewahren.
Es gibt noch mehr, die man, mit einer Erläuterung, im Buch „Arba'un Nasiha li Islah Al-Buyut“, von Schaikh Muhammad Salih Al-Munajjid, nachschlagen kann.
Und Allah weiß es am besten.