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Das Urteil über die Arbeit in einer Praxis für Laser-Haarentfernung, wozu der Schambereich der extremen ‘Aurah gehören

Question: 309968

Ich bin Krankenschwester und wurde in einer Praxis für Laser-Haarentfernung weitergeleitet. Dies umfasst den gesamten Körper, inklusive der empfindlichen Stellen. Dadurch bin ich dazu gezwungen, täglich mehrere Laserbehandlungen durchzuführen und auch die Haare an empfindlichen Stellen einiger Frauen zu entfernen. Wie ist das islamische Urteil über meine Arbeit? Soll ich weitermachen oder nicht?

Answer

Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.

Erstens:

Die Grundlage besagt, dass es verpflichtend ist, dass die Frau ihre 'Aurah (ihre Blöße) auch vor Frauen bedeckt, was die Stelle zwischen Bauchnabel und Knie ist. Es ist verboten auf diese 'Aurah zu schauen, es sei denn aus Notwendigkeit oder bei Bedarf.

Die Rechtsgelehrten haben festgelegt, dass zum Bedarf (o. Notwendigkeit) gehört, dass die Frau ihre Schamhaare nicht selbst gut entfernen kann, sodass sie diese Stelle vor einer anderen Frau entblößt und diese sie dann entfernt. Ebenso verhält es sich mit den Männern untereinander.

In „Kaschaf Al-Qina'“ (5/13) steht: „‚Der Arzt darf berühren und anfassen, wenn es notwendig ist, selbst den Schambereich und auch das Innere‘, denn es ist eine Stelle der Notwendigkeit. Offenkundig gilt dies selbst bei einem Schriftbesitzer, der unter islamischer Herrschaft lebt (Dhimmi). Dies steht in „Al-Mubdi'“ und dasselbe in „Al-Mughni“. ‚Dies soll in Anwesenheit eines Verwandten oder des Ehemannes sein‘, denn wenn man allein ist, ist man nicht davor sicher nicht etwas Verbotenes zu tun, denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: ‚Kein Mann ist mit einer Frau allein, außer dass der Satan der dritte von ihnen ist.‘ Überliefert von Al-Bukhary und Muslim.

‚Es soll alles bedeckt werden, bis auf die benötigte Stelle‘, denn grundsätzlich ist es verboten (diese Stelle zu entblößen).

‚Genauso‘, wie der Arzt, ‚verhält es sich bei denjenigen, die sich um die Kranken kümmern, indem sie für diese für das Gebet waschen, den Schambereich waschen etc., oder wenn man jemanden vor dem Ertrinken oder Verbrennen etc. rettet. Genauso ist es, wenn man den Schambereich desjenigen rasiert, der dies nicht gut kann.‘ Offenkundig gilt dies selbst bei einem Schriftbesitzer, der unter islamischer Herrschaft lebt (Dhimmi). Genauso verhält es sich, um herauszufinden, ob die Frau Jungfrau ist oder nicht und ob sie die Geschlechtsreife erreicht hat, denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- ließ, als er Sa'd über Banu Quraidhah entscheiden ließ, den unteren Bereich (Schambereich) entblößen. Und von 'Uthman wurde überliefert, dass ihm ein Junge gebracht wurde, der gestohlen hat. Er sagte dann: ‚Schaut auf seinen unteren Bereich (Schambereich)‘, doch dann sahen sieh, dass ihm noch keine Haare gewachsen sind, weshalb sie ihm nicht die Hand abgeschnitten haben.“

Asch-Schirbini Al-Khatib sagte: „Wisse, dass das, was eben über das Verbot des Anschauens und der Berührung erwähnt wurde, auf das bezogen ist, worin es keine Notwendigkeit gibt.

Was die Notwendigkeit betrifft, so sind dann das Anschauen und Berühren erlaubt, um (bspw.) Blut zu schröpfen und zu behandeln. Und wenn es im Schambereich ist, dann nur bei großer Notwendigkeit, denn das Verbot würde hier dann Probleme verursachen.“ Aus „Mughni Al-Muhtaj“ (4/215).

Al-'Izz Ibn 'Abdissalm -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Das Bedecken der Blöße und des Schambereichs ist verpflichtend und gehört zu den besten Eigenschaften der Männlichkeit und schönsten Gewohnheiten, besonders bei fremden Frauen.

Jedoch ist es bei Notwendigkeit und Bedarf erlaubt. Was den Bedarf betrifft: So ist es, wie, dass sich beide Eheleute sich gegenseitig oder Ärzte betroffene Stellen zur Behandlung anschauen. Was die Notwendigkeit betrifft: So ist es, wie die Behandlung von schädlichen Verletzungen. Und die Bedingungen für das Anschauen auf den Schambereich, aufgrund der Abscheuligkeit dieser Tat, in Bezug einer heftigen Notwendigkeit, sind nicht dieselben, wie beim Anschauen auf der restlichen 'Aurah. Ebenso sind die Bedingungen für das Anschauen auf den Schambereich der Frauen, in Bezug auf Notwendigkeit und Bedarf, nicht dieselben, wie das Anschauen auf den Schambereich der Männer, aufgrund der Angst in Versuchung zu geraten, wenn man ihre Schambereiche anschaut. Ebenso ist das Anschauen der Oberschenkel, die nah an Knien sind, nicht wie das Anschauen auf das Gesäß.“ Aus „Qawa'id Al-Ahkam“ (1/165).

Wer aber die Schamhaare und das, was innerhalb der Grenzen der 'Aurah ist, entfernen kann, der ist es nicht erlaubt ihre 'Aurah zu entblößen und auch nicht, dass darauf geschaut wird. Haarentfernung mittels Laser ist erlaubt, wenn feststeht, dass daraus kein Schaden resultiert.

Wenn dies aber beinhaltet, dass die 'Aurah entblößt wird, dann werden folgende Bedingungen gestellt: „Es muss eine dringende Notwendigkeit sein, wie dass es viele Haare sind, sodass die Entfernung durch andere Mittel, wie Zupfen oder Rasieren, nichts nützt, und die Frau sie nicht selbst durch einer Laserbehandlung entfernen kann, mit der Anweisung der Ärztin.“

Dies wurde bereits in der Antwort auf die Frage Nr. 95891 erklärt.

Wenn eine Frau es nicht dringend braucht, dass ihre Haare durch eine Laserbehandlung entfernt werden, dann darf sie ihre 'Aurah nicht deshalb entblößen. Ebenso darfst du nicht auf sie schauen und ihre Haare entfernen, es sei denn du kannst ihr Anweisungen geben, so dass sie selbst die Stellen ihrer 'Aurah entfernen kann.

Zweitens:

Es ist verboten die Augenbrauen durch Laserbehandlung oder Zupfen zu entfernen. Siehe die Antwort auf die Frage Nr. 218579 .

Und Allah weiß es am besten.

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Islam Q&A

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