Ich möchte mich bezüglich meiner Menstruation erkundigen. Ich habe vor dem Sonnenuntergang etwa zwanzig Minuten lang Schmerzen verspürt, also bin ich gegangen, um mich zu vergewissern, aber es trat nichts (an Menstruationsblut) aus. Daher vollendete ich mein Fasten. Als ich dann für das Maghrib-Gebet die Gebetswaschung (arab. Wudu) durchführen wollte, verspürte ich sehr starke Schmerzen. Ich habe mich so gut wie möglich rituell gereinigt, bin dann zum Gebet gegangen und habe gebetet. Während des Gebets ließen die Schmerzen nach, und normalerweise bedeutet dies, dass meine Menstruation eingesetzt hat. Ich habe das Gebet jedoch nicht unterbrochen und es vollständig beendet, weil ich keine Anzeichen für das Einsetzen der Menstruation gespürt habe. Nach dem Gebet bin ich ins Badezimmer gegangen und habe es zur Sicherheit überprüft, und es scheint, als ob Menstruationsblut geflossen ist. Meine Frage ist, soll ich das Abendgebet wiederholen? Und soll ich das Fasten an diesem Tag wiederholen oder nicht?
Die Frau war sich unsicher, ob ihre Menstruationsblutung vor dem Sonnenuntergang, während dem Maghrib-Gebet oder danach austrat. Was ist das Urteil bezüglich ihres Fastens und ihrer Gebete?
Question: 366204
Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.
Erstens:
Dein Fasten an diesem Tag ist gültig, weil du kein Blut gesehen und keinen Ausfluss dessen vor dem Sonnenuntergang gespürt hast. Der Grundsatz lautet: Wenn Zweifel aufkommen, ob das Blut vor oder nach dem Sonnenuntergang austrat, wird das Ereignis der nächstgelegenen Zeit zugeordnet. Und dies ist von den Regeln des islamischen Rechts (arab. Qawa’id Al-Fiqh), und hier (in deinem Fall) ist die nächstgelegene Zeit nach dem Sonnenuntergang.
Die Regel besagt: „Wenn es eine Meinungsverschiedenheit über die Zeit des Auftretens eines Ereignisses gibt und keine klaren Beweise es bestimmen, dann wird dieses Ereignis der nächstgelegenen Zeit zugeschrieben, weil sie (die nächstgelegenen Zeit) sicher ist, während die entfernte Zeit zweifelhaft ist. Wenn jedoch festgestellt wird, dass es zur entfernten Zeit gehört, dann ist es Pflicht, danach zu handeln." Entnommen aus: „Enzyklopädie der Fiqh-Rechtlichen Grundsätze" von Dr. Muhammad Siddiq al-Barni (12/316)
As-Suyuti – möge Allah barmherzig mit ihm sein – sagte in seinem Buch „Al-Ashbah wa Al-Nazha'ir" auf Seite 59: „Grundsatz: Die Grundlage für jedes unvorhergesehene Ereignis ist die zeitliche Zuordnung zum nächsten Zeitpunkt. Und eine ihrer Zweige (besagt): (Wenn jemand) Samen (arab. Al-Manni) auf seiner Kleidung sieht, aber sich an keinen feuchten Traum (Pollution) erinnert, dann ist die richtige Meinung, dass er die rituelle Ganzkörperwaschung (arab. Ghusl) durchführen sollte. Er (Ash-Shafiʿi) sagte über den nächtlichen Samenerguss (arab. Al-Um): „Jedes Gebet, das er nach dem letzten Schlaf verrichtet hat, muss wiederholt werden." Ende des Zitats.
Zweitens:
Was das Maghrib-Gebet betrifft, wenn du der Meinung bist, dass währenddessen Blut ausgetreten ist, aufgrund der leichten Schmerzen, wie du erwähnt hast, und weil du das Blut nach dem Gebet in flüssiger Form gesehen hast, und ähnliche Anzeichen, die darauf hinweisen, dass diese Vermutung überwiegt, dann ist das Gebet ungültig. Du musst es wiederholen, wenn du wieder rituell rein bist.
Und wenn keine überwältigende Vermutung/Verdacht vorhanden ist, sondern Zweifel besteht (ob das Menstruationsblut während des Gebets austrat), dann ist das Gebet gültig. (Denn) gemäß dem zuvor Erklärten wird das Ereignis der nächstgelegenen Zeit zugeordnet und demnach wird geurteilt, dass das Blut nach dem Gebet aufgetreten ist.
Schaikh Muhammad Ibn Muhammad Al-Mukhtar Asch-Schanqiti – möge Allah ihn bewahren – wurde gefragt: „Eine Frau sah etwas Menstruationsblut nach dem Magrib-Gebet, und sie weiß nicht, ob das vor dem Sonnenuntergang oder danach war. Was ist das Urteil bezüglich ihres Gebets und ihres Fastens?"
Er antwortete: „Wenn sie das Blut gesehen hat und ihr Verdacht überwiegt, dass es vor dem Sonnenuntergang war, dann gibt es keine Unklarheit; das Fasten an diesem Tag ist annulliert (ungültig geworden) und sie ist verpflichtet, es nachzuholen.”
Wenn jedoch ihr Verdacht überwiegt, dass das Blut flüssig war und dass es nach Sonnenuntergang aufgetreten ist, gibt es keine Bedenken hinsichtlich der Gültigkeit ihres Fastens. Sie muss jedoch das Maghrib-Gebet nachholen, wenn sie rituell rein geworden ist. In diesem Fall soll sie das Gebet nachholen und es verrichten.
Wenn jedoch Unsicherheit und Zweifel bestehen, besagt die Grundlage bei den Gelehrten – möge Allah ihnen barmherzig sein -: „Das Ereignis wird dem nächstgelegenen zugeordnet." Die Grundlage ist die Gültigkeit des Fastens, bis ein Beweis aufzeigt, dass es ungültig ist. Und die Grundlage (in diesem Fall) ist, dass sie einen vollständigen Tag gefastet hat, und sie wird als unschuldig (d.h. rein) betrachtet, bis wir verifizieren können, dass dieser Einfluss (der das Fasten ungültig macht) vorhanden ist. In diesem Fall wird darüber geurteilt, dass ihr Fasten gültig ist.
Was das Blut betrifft, hat es keine Auswirkungen auf diesen Tag, und die Angelegenheit bleibt umgekehrt. Denn wenn man sagen würde, dass ihr Fasten gültig ist, ist es notwendig, das Maghrib-Gebet zu wiederholen. Wenn man jedoch sagt, dass ihr Fasten nicht gültig ist, ist das Maghrib-Gebet nicht zu wiederholen. Wenn sie von ihrem Fasten befreit ist, muss sie das Maghrib-Gebet wiederholen. Denn der Eintritt der Zeit verpflichtet dazu, sich mit dem Abendgebet zu beschäftigen; speziell für eine menstruierende Frau. Und es wird nicht mit dem Ende der Zeit begründet, wie es die Hanafiten und einige Anhänger von Imam Ahmad sagen. Entnommen aus: „Scharh Zad Al-Mustaqni‘“ von Schaikh Asch-Schanqiti.
Für weiteren Nutzen siehe auch die Antwort auf Frage Nr. (191684 )
Und Allah weiß es am besten.
Source:
Islam Q&A