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Das Fasten im Ramadan wird nicht akzeptiert wenn man das Gebet unterlässt

Question: 37820

Ich faste im Ramadan, aber ich bete nicht. Ist mein Fasten gültig?

Answer

Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.

Das Fasten im Ramadan wird nicht akzeptiert. Vielmehr wird jegliche Tat, wenn man dabei das Gebet unterlässt, nicht akzeptiert, da das Unterlassen des Gebets Kufr (eine Tat des Unglaubens) ist. Der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte:

„Gewiss, zwischen dem Mann, und zwischen dem Schirk (etwas Allah bei zugesellen) und Kufr, ist das Unterlassen des Gebets.“

Überliefert von Muslim (82). Siehe die Frage Nr. 5208.

Vom Ungläubigen (arab.: Kafir) wird keine Tat akzeptiert, da Allah, erhaben sei Er, sagte:

„Und Wir werden Uns den Werken, die sie getan haben, zuwenden und sie zu verwehtem Staub machen.“

[Al-Furqan 25:23]

Und Er, erhaben sei Er, sagte:

„Wenn du (Allah andere) beigesellst, wird dein Werk ganz gewiss hinfällig, und du gehörst ganz gewiss zu den Verlierern.“

[Az-Zumar:65]

Al-Bukhari überliefert, dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte:

„Wer das Nachmittagsgebet unterlässt, dessen Taten gehen zunichte.“

Überliefert von Al-Bukhari (553).

Mit: „gehen zunichte“, ist gemeint, dass sie ungültig werden und man aus ihnen keinen Nutzen ziehen kann.

Dieser Hadith beweist, dass Allah von demjenigen, der das Gebet unterlässt, keine Tat akzeptiert. Der, der das Gebet unterlässt, wird von seinen Taten gar keinen Nutzen ziehen, und keine seiner Taten wird zu Allah emporsteigen.

Ibn Al-Qayyim, möge Allah, erhaben sei Er, ihm barmherzig sein, sagte über die Bedeutung dieses Hadiths:

„Das, was von diesem Hadith klar wird ist, dass das Unterlassen in zwei Arten eingeteilt ist: (1.) Ein absolutes (ganzes) Unterlassen, von dem der überhaupt nicht betet. Dessen Taten werden alle zunichte gehen. Und (2.) ein bestimmtes Unterlassen an einem bestimmten Tag. Bei diesem werden die Taten des (jeweiligen) Tages zunichte gehen. Somit gehen die Taten vollkommen zunichte, wenn man es (das Gebet) vollkommen unterlässt, und sie gehen in bestimmter Weise zunichte, wenn man es auf bestimmte Weise unterlässt.“

Aus „Kitab As-Salah“, S. 65.

Wir raten der Fragenden zu Allah, erhaben sei Er, reuig zurückzukehren, zu bereuen, dass sie Allahs Recht vernachlässigt und sich selbst Allahs, erhaben sei Er, Hass, Zorn und Strafe aussetzt. Allah, erhaben sei Er, nimmt die Reue jener Seiner Diener an, die zu Ihm reuig zurückkehren und vergibt ihnen ihre Sünden. Vielmehr freut Er, gepriesen und erhaben sei Er, sich darauf auf intensivste Art und Weise.

Der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, brachte dem reuig Zurückkehrenden bereits die frohe Botschaft, indem er sagte:

„Derjenige, der von seiner Sünde reuig zurückkehrt, ist als hätte er keine Sünde.“

Überliefert von Ibn Maajah (4250) und Al-Albaani stufte diesen in „Sahih ibn Maajah“ (3424) als gut (hasan) ein.

Sie soll sich beeilen sich zu waschen und zu beten, damit sie sowohl die äußerliche als auch die innere Reinheit miteinander vereint. Auch soll sie die Reue nicht hinausschieben und sagen, dass sie morgen oder übermorgen bereuen werde. Der Mensch weiß nicht, wann ihn der Tod ereilt. Deshalb soll sie zu Allah reuig zurückkehren, bevor die Reue nichts mehr nützt:

„Und an dem Tag wird der Ungerechte sich in die Hände beißen und sagen: „O hätte ich doch mit dem Gesandten einen Weg eingeschlagen! * O wehe mir! Hätte ich doch nicht den Soundso zum Freund genommen! * Er hat mich ja von der Ermahnung abirren lassen, nachdem sie zu mir gekommen war.“ Der Satan pflegt den Menschen stets im Stich zu lassen.“

[Al-Furqan 25:27-29]

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