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Es ist erlaubt am zweiten Schawwal zu fasten

Frage: 38355

Ist es erlaubt sein Fasten vom Ramadan am zweiten oder dritten 'Id-Tag nachzuholen?

Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.

'Id Al-Fitr besteht nur aus einem Tag, welcher der 1. Schawwal ist.

Und bezogen auf das, was sich unter den Menschen verbreitet hat, dass 'Id Al-Fitr drei Tage dauern würde, so ist dies bloß eine unter den Leuten verbreitete Tradition, aus der sich keinerlei islamisches Urteil ergibt.

Al-Bukhary -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Kapitel: Das Fasten am Tag des Fastenendes.“

Dann überlieferte er (1992), über Abu Sa'id -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, der sagte: „Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- verbot das Fasten am Tag des Fastenendes (1. Schawwal, 'Id Al-Fitr) und des Opferfestes.“

Demnach besteht 'Id Al-Fitr nur aus einem einzigen Tag, an dem es verboten ist zu fasten. Was den zweiten und dritten Schawwal betrifft, so ist es nicht verboten an diesen Tagen zu fasten. Somit ist es erlaubt an diesen sein Fasten vom Ramadan nachzuholen und freiwillig zu fasten.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle

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