Ich habe an einem Tag, an dem ich mein Fasten nachholen wollte, ohne Entschuldigungsgrund das Fasten frühzeitig gebrochen. Was muss ich tun? Einige sagten mir, ich müsse danach drei Tage fasten.
Wer das nachholende Fasten frühzeitig bricht, muss er dann drei Tage fasten?
Question: 39864
Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.
Das Nachholen des Ramadans gehört zum Pflichtfasten, das der Mensch nur durch einen islamisch-legitimen Entschuldigungsgrund abbrechen darf. Wenn man demnach mit dem Nachholen des Fastens beginnt, dann muss man diesen auch zu Ende bringen.
Siehe auch die Fragen Nr. 39752 .
Und wenn man das Nachholen des Ramadans frühzeitig bricht, muss dieser Tag nachgeholt werden. Wenn dies ohne Entschuldigungsgrund geschieht, muss man dazu noch reumütig zu Allah -erhaben ist Er- von dieser Sünde zurückkehren.
Dass du, wie du erwähnt hast, drei Tage anstelle diesen Tag fasten musst, hat keinerlei Quellen.
Vielmehr sagten einige Gelehrte, dass man dann einen Tag für zwei Tage nachholen muss, und zwar den Tag vom Ramadan und den Tag des Nachholens des Ramadans.
Die richtige Ansicht besagt, dass er nur einen Tag fasten muss.
Ibn Hazm sagte in „Al-Muhalla“ (6/271): „Wer absichtlich das Nachholen des Ramadans abbricht, der muss nur diesen Tag wieder nachholen. Dies, da die Verpflichtung des Nachholens die (zusätzliche) Pflicht einer Sache ist, die Allah -erhaben ist Er- nicht angeordnet hat. Und es wurde authentisch überliefert, dass er -Allahs Segen und Frieden auf ihm- diesen Tag vom Ramadan nachgeholt hat, weshalb es nicht erlaubt es dem etwas hinzuzufügen, ohne einen Überlieferungstext oder Konsens.“
Source:
Islam Q&A