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Ist es ihm erlaubt mit dem Verkauf von Geschenken, die mit den Festtagen der Nichtmuslime (Kuffar) in Verbindung stehen, Handel zu treiben?

Question: 50074

Es gibt eine Fabrik, die Geschenke aus Glas herstellt und ins Ausland exportiert, wie z. B. Flakons (Parfümflaschen) und Kerzenständer. Mir wurde Angeboten für den Export zuständig zu sein. Es wird jedoch von mir verlangt während der christlichen Festtage (Weihnachten) einige Geschenke speziell für ihre Festtage herzustellen, wie Kreuze und Figuren. Ist mir diese Arbeit erlaubt, wobei ich dabei Allah fürchte, nachdem Er mir einiges Wissen, sowie das Auswendiglernen Seines Buches, geschenkt hat?

Answer

Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.

Keinem Muslim ist es erlaubt sich an den Festtagen der Nichtmuslime (Kuffar) zu beteiligen, sei dies durch die bloße Anwesenheit, oder indem man ihnen das Veranstalten dieser ermöglicht oder durch den Verkauf von Ware, die mit diesen Festtagen in Verbindung stehen.

Schaikh Muhammad Ibn Ibrahim -möge Allah ihm barmherzig sein- schrieb an den Handelsminister:

„Von Muhammad Ibn Ibrahim an den Handelsminister -möge Allah ihn bewahren-: Mögen der Frieden und Segen Allahs mit Ihnen sein.
Es wurde uns berichtet, dass letztes Jahr einige Händler Geschenke importiert haben, die speziell mit Weihnachten und Sylvester zu tun haben, mitunter Weihnachtsbäume. Einige Bürger sollen diese gekauft und den ausländischen Christen in unserem Land angeboten haben, als eine Art Teilnahme an diesem Festtag ihrerseits.

Und dieses ist eine frevelhafte Tat, die sie nicht machen durften. Wir haben dabei keinen Zweifel daran, dass Sie wissen, dass es dafür keine Erlaubnis gibt, sowie dass Sie wissen, dass die Gelehrten sich einig sind bezüglich des Verbots der Teilnahme/Beteiligung an den Festen der Nichtmuslime, sprich die Schriftenbesitzer und Polytheisten.

Wir hoffen, dass Sie sich mit dem Verbot dessen befassen werden, was in unserem Land an diesen Geschenken vorzufinden ist, sowie dem, was unter dasselbe Urteil fällt, bezüglich dessen, was ihrem Festtag eigen ist.“
[Aus „Fatawa Asch-Schaikh Muhammad Ibn Ibrahim“ (3/105)]
Und Schaikh Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt:

„Einige Muslime nehmen mit den Christen an ihren Festtagen teil. Was ist ihre Instruktion diesbezüglich?“
Er erwiderte:
„Es ist weder dem Muslim noch der Muslima erlaubt mit den Christen oder Juden und anderen Nichtmuslimen an ihren Festtagen teilzunehmen. Vielmehr sind sie verpflichtet dies zu unterlassen, weil: „derjenige, der ein Volk nachahmt, ist einer von ihnen.“

Der Gesandte -Allahs Segen und Frieden auf ihm- hat uns davor gewarnt sie nachzuahmen und deren Charaktereigenschaften anzunehmen. Der Muslim und die Muslima haben die Pflicht sich davor in Acht zu nehmen, und sie dürfen ihnen dabei in keinster Weise helfen bzw. sie unterstützen, weil es Festtage sind, die der islamischen Gesetzgebung widersprechen. Daher ist es nicht erlaubt daran teilzunehmen, mit der Familie dabei zu helfen oder mit was auch immer dabei Unterstützung zu leisten, sei es auch nur der Kaffee oder das zur Verfügung stellen von Geschirr etc. Dieses, weil Allah -gepriesen ist Er- sagte: „Helft einander zur Güte und Gottesfurcht, aber helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen, und fürchtet Allah! Allah ist streng im Bestrafen. [Al-Maˈida 5:2]
Die Teilnahme mit den Nichtmuslimen an ihren Festtagen ist eine Art der Unterstützung in Sünde und Feindseligkeit.“
[Aus „Majmuˈ Fatawa Asch-Schaikh Ibn Baz“ (6/405)]

Die Gelehrten des ständigen Fatwa-Komitees sagten in ihrer Deklaration:

„Sechstens: Es ist dem Muslim nicht erlaubt mit den Nichtmuslimen in welcher Art und Weise auch immer bezüglich ihrer Festtagen zu kooperieren. Dazu gehört:
– das Bekanntmachen und Bewerben dieser (Festtage), wozu das genannte „Millennium“ gehört;
– Der Aufruf/Einladung dazu, mit welchen Mitteln auch immer, sei dies durch Medien oder das Aufstellen von Countdown-Zählern, in Form von Tafeln oder Uhren;

– Herstellung von Andenken in Form von Kleidung und Utensilien;
– Der Druck von Karten/Flyern oder Schulheften;
– Preisnachlässe und Gewinnspiele zu diesem Anlass:
– Das Veranstalten von Sport-Events oder Verbreitung von Logos/Symbolen, die diesem Anlass eigen sind.

Darauf basierend ist zu sagen, dass es -o mein Bruder- nicht erlaubt ist an der Herstellung von etwas teilzuhaben/teilzunehmen, das mit den Festen der Nichtmuslime im Zusammenhang steht. Lasse diese Arbeitsstelle für die Zufriedenheit Allahs, so wird Allah dir eine bessere geben -wenn Er will.

Und Allah weiß es am besten.

Source

Islam Q&A

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