Ist es der Frau während ihrer Periode (Menstruation) erlaubt, Bittgebete zu sprechen? Und wie ist die richtige Art und Weise dieses zu tun?
Das Urteil bezüglich der Bittgebete der Frau, während ihrer Menstruation
Question: 5048
Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.
Im Buch „Fatawa Islamiyyah“ (1/239) wurde folgende Frage angeführt:
Die Frage:
Ist es der menstruierenden Frau erlaubt, Bittgebet-Bücher am Tag von ˈArafah zu lesen, wobei sich darin Verse aus dem Quran befinden?
Die Antwort:
Es gibt nichts daran auszusetzen, dass die Frau, die ihre Menstruation hat, Bücher mit Bittgebeten liest, die bezüglich der Riten der Hajj geschrieben wurden. Ebenso ist es der richtigen Ansicht nach unproblematisch, dass sie den Quran liest, weil es keinen eindeutigen Textbeleg dafür gibt, welcher es der Frau verbietet währende ihrer Menstruation oder der Wöchnerin den Quran zu lesen. Es gibt nur bezüglich der Junub-Person (sprich der Person, die sich im Zustand der großen Unreinheit (Janabah) befindet) Textbelege, die es im verwehren den Quran während seines Janabah-Zustands zu lesen, unter anderem die Überlieferung von ˈAli -möge Allah zufrieden mit ihm sein. Was die menstruierende Frau und die Wöchnerin anbelangt, so wurde ihrer bezüglich eine Überlieferung berichtet, und zwar von Ibn ˈUmar -möge Allah mit ihm und seinem Vater zufrieden sein: „Die menstruierende Frau und die Junub-Person dürfen nichts vom Qurˈan lesen.“ Diese Überlieferung ist jedoch schwach (Daˈif), weil sie auf dem Weg von Ismaˈil Ibn ˈIyasch von Al-Hijaziyin, der schwach eingestuft wurde, überliefert wurde. Sie darf lesen, jedoch ohne den Mushaf zu berühren, sprich aus dem Gedächtnis heraus. Was die Junub-Person anbelangt, so darf sie gar nicht den Quran lesen bzw. rezitieren, weder aus dem Gedächtnis, noch aus dem Mushaf, bis sie die Ganzkörperwaschung vollzogen hat.
Der Unterschied zwischen ihnen ist, dass der Janabah-Zustand kurz ist, und die Person gleich nach dem Beischlaf mit seiner Ehefrau die Ganzkörperwaschung vornehmen kann. Die Zeit zieht sich somit nicht in die Länge. Die Sache liegt in seiner Hand, wann er die Ganzkörperwaschung vornehmen möchte. Und wenn er kein Wasser auffinden kann, nimmt er die rituelle Waschung mit Erde vor (At-Tayammum), kann dann beten und den Quran lesen. Was die menstruierende Frau und die Wöchnerin anbelangt, so ist deren Angelegenheit nicht in ihren Händen, sondern in den Händen Allahs -segensreich ist Er. Die Menstruation und das Wochenbett dauern eine Zeit lang, daher wurde es diesen zwei (Personenngruppen) erlaubt den Quran zu lesen, damit sie ihn nicht vergessen oder ihnen der Lohn des Lesens nicht entgeht, sowie das Erlernen der islamischen Regeln aus dem Buche Allahs -erhaben ist Er. Daher ist es dann noch eher erlaubt, dass sie Bittgebet-Bücher lesen, die Quranverse und prophetische Überlieferungen etc. beinhalten.
Die ist das Richtige, sowie die richtigere Ansicht der Gelehrten diesbezüglich -möge Allah ihnen barmherzig sein.
Asch-Schaikh Ibn Baz.
Es wurde auch folgende Frage gestellt:
Ich lese einige Quranerläuterungen, während ich im unreinen Zustand bin, wie z.B. während des monatlichen Zyklus. Ist das bedenklich für mich und verdiene ich damit eine Sünde?
Antwort:
Es ist unproblematisch, dass die menstruierende Frau und die Wöchnerin Bücher über Quranerläuterung oder den Quran selbst lesen, ohne ihn jedoch zu berühren. Dieses nach der richtigeren Ansicht der Gelehrten. Was die Junub-Person anbelangt, so darf sie überhaupt nicht den Quran lesen, bis sie die Ganzkörperwaschung (Ghusl) vollzieht. Sie darf aus Büchern der Quranerläuterung und Hadithe lesen, ohne die darin beinhaltenden Verse zu lesen. Dies aufgrund dessen, was vom Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- authentisch überliefert wurde, dass ihn nämlich nichts vom Lesen des Qurans abhielt, außer dem Janabah-Zustand. So wurde vom Imam Ahmad -möge Allah ihm barmherzig sein- mit einer guten (Jayyid) Überlieferungskette überliefert, dass er -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Was die Junub-Person anbelangt, so (darf er) nicht einmal einen einzigen Vers (lesen).“
Asch-Schaikh Ibn Baz
Und Allah weiß es am besten.
Source:
فتاوى إسلامية 1/239