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Das Tragen einer Babytrage während des Ihrams

Question: 60186

Wie ist das Urteil während der 'Umrah eine Babytrage zu anzuziehen, um sein Kind wie ein Känguru an den Körper zu tragen?

Answer

Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.

Es besteht kein Problem darin während des Ihram-Zustandes eine Babytrage anzuziehen, da dies nicht zu den Kleidungen gehört, die nach den Überlieferungen verboten sind im Ihram-Zustand zu tragen. Außerdem fallen sie nicht unter die Kategorie der überlieferten Kleidungen.

Vielmehr ähnelt dies dem Tragen eines Trinkschlauchs oder eines Geldbeutels oder als würde man seine Habseligkeiten auf dem Rücken tragen, indem man sie mit einem Seil an der Brust festbindet. Und dies ist ebenso nicht verboten, was später erwähnt wird.

Die Kleidungen, die dem Muhrim verboten sind zu tragen, sind Gewänder/Hemden (Qamis), Hosen (Sirwal), Obergewänder (Burnus), Turbane ('Imamah) und Ledersocken (Khuff).

Als Beweis dafür gilt der Hadith von Al-Bukhary (5805) und Muslim (1177), in dem 'Abdullah Ibn 'Umar -möge Allah mit ihnen zufrieden sein- überlieferte, dass ein Mann aufstand und sagte: „O Gesandter Allahs, was befiehlst du uns zu tragen, wenn wir in den Ihram-Zustand eintreten?“ Er antwortete: „Tragt keine Gewänder, Hosen, Turbane, Obergewänder und Ledersocken, es sei denn einer hat keine Sandalen (Na'l). Dann soll er die Ledersocken bis zum unteren Teil der Knöchel tragen. Und tragt nichts, was mit Safran der Färbedistel gefärbt wurde.“

Hinzugefügt werden hier Dinge, die von der gleichen Kategorie sind, wie Jubbahs und 'Abaahs (Gewänder), kurze Hosen, Gebetskappen und Socken. Und alles andere, was am Körper oder an einem Teil des Körpers angepasst wurde und normalerweise getragen wird.

Schaikh Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte, als er erklärte, welche Kleidung dem Muhrim verboten ist: „Durch den erwähnten Hadith wird klar, dass mit dem „Genähten“ (Makhit) alles gemeint ist, was für den Körper genäht oder gewebt wurde, wie Hemden, T-Shirts und Hosen. Dazu gehören auch Dinge, die für die Hand oder den Fuß genäht oder gewebt wurden, wie Handschuhe und Ledersocken.“ Aus „Majmu' Fatawa Asch-Schaikh Ibn Baz“ (17/118).

Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Wenn man ein Schert oder eine Waffe trägt, so ist dies erlaubt, da dies nicht in dem miteinbezogen wird, was in der Überlieferung vom Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- gesagt wurde. Und einen Gürtel zu tragen ist auch erlaubt. Es ist erlaubt einen Trinkschlauch oder Geldbeutel zu tragen. Wichtig ist, dass der Gesandte aufgezählt hat, was verboten ist. Was in dieselbe Kategorie fällt, wird von uns hinzugefügt, und was nicht dazu gehört, wird von uns nicht hinzugefügt. Und wenn wir über eine Sache unsicher sind, dann gehen wir nach der Grundlage, dass es erlaubt ist.“ Aus „Asch-Scharh Al-Mumti'“ (7/152).

Eine Babytrage, nach der gefragt wurde, ist, wie der Schaikh erwähnt hat, wie das Tragen eines Trinkschlauchs über der Schulter, und ähnelt auch das Tragen von Habseligkeiten, indem diese mit einem Seil oder etwas ähnlichem festgebunden werden.

Einige Gelehrte haben erwähnt, dass es dem Muhrim erlaubt wäre seine Habseligkeiten auf dem Rücken zu tragen und sie mit einem Seil an der Brust festzubinden, wenn dies nötig ist. Das ist wie das Anziehen einer Babytrage.

Siehe: „Minah Al-Jalil Scharh Mukhtasar Khalil“ (2/308).

Und Allah weiß es am besten.

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