Wie unterschieden sich die Muslime zur Zeit des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - von den Kuffar in Bezug auf ihre Kleidung? Trugen die Kuffar in Makkah auch lange Gewänder (heute als Jallabiyyah bekannt)? Gilt demnach das Tragen von weiter Kleidung als angemessene islamische Kleidung?
Die Kleidung gehört zu den Gunstgaben Allahs - erhaben ist Er - gegenüber Seinen Dienern, so verbirgt sie die Blöße und bewahrt vor der Hitze und der Kälte. Und Allah erwies ihnen diese Huld und so sagte Er: „O Kinder Adams, Wir haben auf euch ja Kleidung hinabgesandt, die eure Blöße verbirgt, und Gefieder. Aber die Kleidung der Gottesfurcht, die ist besser. Das ist (eines) von Allahs Zeichen, auf dass sie bedenken mögen.“ (A'raf:26) Und Er sagte: „Und Er hat euch Kleider gemacht, die euch vor der Hitze schützen, und Kleider, die euch vor eurer Gewalt (gegeneinander) schützen. So vollendet Er Seine Gunst an euch, auf dass ihr (Ihm) ergeben sein möget.“ (An-Nahl:81)
Der Grundsatz bei Kleidungen bezieht sich auf die Erlaubtheit (arab. Ibahah). Demnach kann der Muslim anziehen, was er möchte, was er selbst für sich herstellt oder andere Muslime für ihn herstellen oder andere außer diesen. Das war der Zustand der Sahabah - möge Allah mit ihnen zufrieden sein - in Makkah und anderen Orten gewesen. Derjenige unter ihnen, der den Islam annahm, pflegte nicht danach eine spezielle Kleidung zu tragen. Und der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - pflegte einen Obermantel (arab. Jubbah) aus der Levante zu tragen, und ein jemenitisches Kleidungsstück, obwohl diejenigen, die diese herstellten, keine Muslime waren. Ausschlaggebend ist also, dass die Kleidung mit den islamisch-gesetzliches Bedingungen übereinstimmt. Die Antwort auf Frage Nr. 36891 erwähnt einige Regelungen in Bezug auf die Kleiderordnung für Männer.
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - untersagt uns im Allgemeinen, den Kuffar nachzuahmen - bei der Bekleidung und in anderer Hinsicht -. So sagte da der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm -: „„Wer einem Volk nachahmt, so gehört er zu ihnen.“ Überliefert von Abu Dawud (4031) und von Al-'Iraqi in „Takhrij Ihya 'Ulum Ad-Din“ (1/342) als authentisch eingestuft und ebenso von Al-Albani in „Irwa Al-Ghalil“ (5/109).
Und er untersagt uns im Speziellen, ihnen in ihrer Kleidung nachzuahmen: So überlieferte 'Abdullah Ibn 'Amr Ibn Al-'As - möge Allah mit ihm und seinem Vater zufrieden sein -, dass der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - ihn sah, während er zwei gelbliche (safranfarbige) Kleidungsstücke trug und sagte hierauf zu ihm: „Wahrlich, das sind die Kleider der Ungläubigen (arab. Kuffar), so trage sie nicht!“ Überliefert von Muslim (2077).
Und Muslim (2069) überlieferte über 'Umar- möge Allah mit ihm zufrieden sein -, dass er an die Muslime in Aserbaidschan schrieb: „Wehe euch und dem (übertriebenen) Wohlleben und (wehe euch und) der Tracht der Anhänger des Schirks (also Götzendiener.“ Überliefert von Muslim (2069).
Die Kleidung der nicht-Muslime, die für Muslime verboten ist sie zu tragen, ist das, was speziell nur die nicht-Muslime tragen und sonst keiner außer ihnen. Was aber sowohl nicht-Muslime als auch Muslime tragen, so besteht kein Problem darin, dies zu tragen und auch keine Verpöntheit, denn dies ist nicht speziell nur ihnen vorbehalten.
Die Gelehrten des Ständigen Komitees für Fatawa wurden nach der untersagten Nachahmung der nicht-Muslime befragt, und so antworteten sie:
„Was mit der der untersagten Nachahmung der nicht-Muslime gemeint ist, ist ihre Nachahmung bei den Gewohnheiten, die speziell nur bei ihnen vorzufinden ist und ebenso bei dem, was sie in der Religion an Glaubensgrundsätzen und Anbetungen erfunden haben, wie z. B. ihre Nachahmung beim Rasieren des Bartes.
Was aber das Tragen von Hosen, Anzügen und ähnlichen Kleidungsstücken betrifft, so ist das Grundprinzip bei den Arten der Kleidung die Erlaubtheit, da dies zu den Gewohnheiten zählt. Der Erhabene sagte: ‚Sag: Wer hat den Schmuck Allahs verboten, den Er für Seine Diener hervorgebracht hat, und (auch) die guten Dinge (aus) der Versorgung (Allahs)?‘ Ausgenommen ist hierbei das, wofür es einen Beweis gibt, dass dies verboten oder verpönt ist, wie z. B. Seide für Männer, oder was die Blöße hervorbringt, da es durchsichtig ist und man die Farbe der Haut sieht, oder da es eng ist und die 'Aurah betont wird und dies zählt dann, als hätte man es entblößt, und die Entblößung ist nicht erlaubt. Und ebenso Kleidung, die zu den Besonderheiten der Kuffar gehört, so ist es für Männer und Frauen nicht erlaubt, sowas zu tragen, da der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - ihre Nachahmung untersagte, indem zum Beispiel Männer Kleidungen von Fragen tragen oder Frauen Kleidungen von Männern, und dies aufgrund der Untersagung des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm -, dass Männer Frauen nachahmen und Frauen Männern nachahmen.
Das Kleidungsstück, welches Hosen genannt wird, ist nicht speziell für den nicht-Muslime n vorbehalten, vielmehr ist es ein allgemeines Kleidungsstück bei Muslimen und nicht-Muslimen in vielen Ländern und Staaten. Einige Leute scheuen sich lediglich davon, dies(e Hosen) zu tragen, weil in manchen Ländern dies nicht gewöhnlich ist und den Gewohnheiten der Bewohner hinsichtlich ihrer Kleidung widerspricht, auch wenn dies mit der Gewohnheit anderer Muslime übereinstimmen sollte. Es ist aber für den Muslim angemessener, wenn er in einem Land sein sollte, dessen Bewohner nicht an dieses Kleidungsstück gewöhnt ist, es nicht beim Gebet, bei öffentlichen Versammlungen oder auf der Straße zu tragen.“ Zitatende. Aus „Fatawa des Ständigen Komitees“ (3:307-309).
Und sie sagten ebenfalls: „Muslimische Männer und Frauen müssen darauf achten, die islamischen Verhaltensregeln einzuhalten und die Vorgangsweise des Islams in ihren Freuden und Sorgen, ihrer Kleidung, ihrem Essen und Trinken und all ihren Angelegenheiten zu befolgen. Und es ist ihnen nicht erlaubt, den nicht-Muslimen in ihrer Kleidung nachzuahmen, indem sie enge Kleidung tragen, die die 'Aurah eingrenzt (und hervorhebt), oder dünne und durchsichtige Kleidung, die die 'Aurah zeigt und nicht bedeckt, oder kurze Kleidung, welche die Brust, Arme, Hals, Kopf oder Gesicht nicht bedeckt.“ Zitatende. Aus „Fatawa des Ständigen Komitees“ (3:306-307).
Und Shaykh Muhammad Ibn Salih Al-'Uthaymin - möge Allah ihm barmherzig sein - wurde nach dem Kriterium der Nachahmung von nicht-Muslimen gefragt.
Er antwortete: „Das Kriterium der Nachahmung, dass derjenige, der nachahmt, das tut, was speziell nur dem vorbehalten ist, dem er nachahmen will. Demnach ist die Nachahmung der nicht-Muslime, dass der Muslim eine Sache macht, die speziell ihnen vorbehalten ist.
Was aber das betrifft, was sich unter den Muslimen verbreitet hat und dies nicht speziell den nicht-Muslimen vorbehalten ist, so ist dies keine Nachahmung und nicht verboten, weil es eine Nachahmung sei, ausgenommen ist, falls es aus einem anderen Grund verboten sein sollte.
Und was wir gesagt haben, so deuten auf diese Worte das hin, worauf der Autor von ‚Fath Al-Bari‘ hingewiesen hat. So sagte er (10/272): ‚Und manche der Altvorderen (arab. Salaf) sahen es als verpönt an, einen Burnus(-Kaputzenmantel) zu tragen, da dies zu der Kleidung der Mönche zählte. Und Malik wurde darüber befragt und er sagte: ‚Dies ist in Ordnung.‘ Es wurde gesagt: ‚Es zählt doch zur Kleidung der Christen.‘ Er antwortete: ‚Es wurde ja hier (in Al-Madinah) getragen.‘ Ende der Worte. Ich sage: ‚Wenn Malik als Beweis die Aussage des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - angeführt hätte, als er gefragt wurde, was der Muhrim (während der Hajj) tragen soll und er sagte: ‚Er soll kein Hemd, keine Hose und keinen Burnus(-Kaputzenmantel) tragen‘, so wäre dies noch angemessener gewesen.‘“
Und in „Al-Fath“ (10/307) heißt es auch: „Wenn wir sagen, dass die Untersagung darüber aufgrund der Nachahmung der nicht-Araber ist, so ist das aufgrund eines religiösen Wohles, jedoch war dies ein Merkmal von ihnen, als sie Ungläubige waren. Da dies aber jetzt nicht mehr zu ihren (spezifischen) Merkmalen gehört, ist diese Bedeutung verschwunden und somit auch die Verpöntheit. Und Allah weiß es am besten.“ Zitatende. Aus „Majmu' Fatawa Ibn 'Utayhmin“ (12/290).
Und Shaykh Salih Al-Fauzan - möge Allah ich bewahren sein - sagte: „Die Kleidung der nicht-Muslime ist erlaubt, wenn ihre Unreinheit nicht bekannt ist, denn der Grundsatz bezieht sich auf die Reinheit und dies verschwindet nicht aufgrund von Zweifel. Und was sie gewebt oder gefärbt haben, ist erlaubt, da der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - und die Sahabah es pflegten, das zu tragen, was die nicht-Muslime gewebt und gefärbt haben.“ Zitatende. Aus „Al-Mulakhas Al-Fiqhi“ (1/20).
Fazit der Antwort: Es ist für einen Muslim verboten, den nicht-Muslimen in dem nachzuahmen, was zu ihren speziellen Kleidungen und anderen Dingen zählt (und nur ihnen vorbehalten ist). Was aber nicht speziell den nicht-Muslimen vorbehalten ist, so spricht hierbei nichts dagegen.
Und Allah weiß es am besten.