Ich werde für einen Monat ins Ausland verreisen und will wissen, wie man am leichtesten das Gebet verrichten kann.
Wie betet der Reisende?
Question: 82658
Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.
Erstens:
Wenn du beschließt in dem Land/der Stadt, in dem/der du verreisen wirst, mehr als vier Tage zu bleiben, dann zählst du, ab dem Moment, in dem du es betreten hast, als Sesshafter. Dadurch musst du alles verrichten, was der Sesshafte verrichten muss, wie das Gebet vollständig zu verrichten. Und es ist dir nicht erlaubt es zu kürzen.
Somit kürzt du das Gebet während der Reise. Und wenn du das Land/die Stadt erreichst, dann verrichtest du das Gebet, ohne es zu kürzen, da du dann als Sesshafter zählst.
In den Rechtsurteilen des Ständigen Komitees (8/99) steht: „Die Reise, in der es erlaubt ist die Erleichterungen der Reise in Anspruch zu nehmen, ist das, was man nach dem Brauch als Reise bezeichnet. Die Entfernung dessen beträgt ca. 80 km. Wer also verreist und diese Entfernung, oder mehr, überquert, der darf die Erleichterungen der Reise in Anspruch nehmen, wie das Streichen über die (Leder-)Socken für drei Tage und Nächte, das Zusammenlegen und Kürzen der Gebete und das Fastenbrechen im Ramadan. Wenn dieser Reisende beabsichtigt in dem Land/der Stadt länger als vier Tage zu bleiben, dann darf er nicht die Erleichterungen der Reise in Anspruch nehmen. Doch wenn er beabsichtigt nur vier Tage oder weniger zu bleiben, dann darf er dies tun. Und der Reisende, der in einem Land/einer Stadt weilt, aber nicht weiß, wann er zurückkehrt oder für den Aufenthalt keine bestimmte Zeit festgelegt hat, der darf die Erleichterungen der Reise in Anspruch nehmen, auch wenn eine lange Zeit vergeht. Und es besteht bezüglich der Reise kein Unterschied, ob man an Land oder Wasser ist.“
Zweitens:
Was das Zusammenlegen der Gebete betrifft, so ist es dem Reisenden erlaubt jeweils das Mittags- und Nachmittagsgebet und das Abend- und Nachtgebet zusammen zu legen. Und dies sowohl in der Zeit des früheren Gebets (in dem Fall zur Zeit vom Mittags- und Abendgebet) als auch des späteren Gebets (Nachmittags- und Nachtgebet), je nach dem, was einem leichter fällt. Besser aber ist, dass man dies nur machen soll, wenn es einem schwer fällt, jedes Gebet zu seiner Zeit zu beten.
Dementsprechend darfst du während der Reise jeweils beide Gebete zusammenlegen. Und wenn du das Land/die Stadt erreichst, in der du deinen Aufenthalt für einen Monat beabsichtigst, sollst du jedes Gebet zu seiner Zeit beten.
Drittens:
Wisse, dass das Gemeinschaftsgebet für den Reisenden verpflichtend ist, so wie für jeden anderen. Dies wurde bereits in der Antwort auf die Frage Nr. 21498 erklärt. So bemühe dich danach, das Gebet in der Gemeinschaft in der Moschee zu verrichten.
Und Allah -erhaben ist Er- weiß es am besten.
Source:
Islam Q&A