Wird durch die Narkoseinjektion das Fasten gebrochen?
Die Narkoseinjektion bricht nicht das Fasten
Question: 95062
Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.
Durch die Lokalanästhesie (örtliche Betäubung) bricht der Fastende nicht das Fasten, weil sie weder zum Essen noch Trinken gehört, und dem auch nicht gleichzusetzen ist.
Schaikh Ibn ˈUthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt:
„Bezüglich der Lokalanästhesie, welche man bei der Zahnbehandlung in den Tagen von Ramadan bekommt, bin ich dazu verpflichtet diesen Fastentag nachzuholen, wenn ich diese Betäubung in Anspruch genommen habe?
Er antwortete:
„Nein, da die Betäubung nicht das Fasten bricht. Die Lokalanästhesie wirkt sich auf die betroffene Stelle aus, gelangt jedoch nicht in den Magen. Wer nun eine Betäubung bekommt, während er am Fasten ist, sei es freiwilliges Fasten oder Pflichtfasten, so ist sein Fasten gültig.“
[Ende des Zitats aus „Fatawa Nur ˈAla Ad-Darb“]
Siehe dazu „Fatawa Schaikh Ibn Baz“ (15/259)
Handelt es sich jedoch um eine Vollnarkose, welche zur Bewusstlosigkeit den Tag hindurch führt, so ist das Nachholen des Fastens verpflichtend.
Ibn Qudama -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Wenn er den ganzen Tag bewusstlos ist und während dessen für eine Zeitweile nicht aufwacht, so ist sein Fasten, nach der Aussage unseres Imams und Asch-Schafiˈi, ungültig.“ Dann sagte er: „Wenn der Bewusstlose (in Ohnmacht Gefallene) an einem Tagesabschnitt aufwacht, ist sein Fasten gültig, ungeachtet dessen, ob es zu Beginn des Tages oder seinem Ende geschieht.“
[Ende des Zitats aus „Al-Mughni“ (3/13)]
Daher, wenn der Fastende während des Fastens eine Narkoseinjektion bekommt, so ist sein Fasten gültig, und er bricht dadurch sein Fasten nicht. Und falls er sie vor dem Morgenanbruch (Fajr) bekommt und unter ihrer Einwirkung am Schlafen bleibt bis die Sonne untergegangen ist, so ist sein Fasten diesen Tages nicht gültig.“
Und Allah weiß es am besten.
Source:
Islam Q&A