Ich arbeite in der saudischen Firma Aramco in Arbeitsschichten in der Region Haradh. Ich arbeite täglich 12 Stunden, sieben Tage die Woche, von 6:00 Uhr abends bis 6:00 Uhr morgens, und habe Probleme das Mittags- und Nachmittagsgebet in der Zeit mit der Gemeinschaft zu verrichten. Ist es uns erlaubt das Mittags- und Nachmittagsgebet zusammenzulegen? Sie sollten wissen, dass ich in Dschidda lebe und nur für die Arbeit nach Haradh komme und am Wochenende nach Dschidda zurückkehre. Ich gebe mir Mühe, um für das Gebet in der richtigen Zeit aufzustehen, jedoch verpasse ich meistens das Gemeinschaftsgebet.
Seine Arbeit geht bis zur Morgendämmerung (Fajr), darf er deshalb das Mittags- und Nachmittagsgebet zusammenlegen?
Question: 98647
Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.
Erstens:
Angestellte und andere müssen die Gebete zu ihren richtigen Zeiten verrichten, denn Allah -erhaben ist Er- sagte: „Das Gebet ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben.“ [An-Nisa:103] und Allah -erhaben ist Er- hat die Gläubigen dafür gelobt, dass ihre Arbeiten sie nicht von der Gehorsamkeit Allah -erhaben ist Er- gegenüber ablenkt. So sagte Er: „Männer, die weder Handel noch Kaufgeschäft ablenken vom Gedenken Allahs, von der Verrichtung des Gebets und der Entrichtung der Abgabe, die einen Tag fürchten, an dem Herzen und Augenlicht umgekehrt werden, * damit Allah ihnen das Beste von dem vergelte, was sie getan haben, und ihnen von Seiner Huld noch mehr gebe. Und Allah versorgt, wen Er will, ohne zu rechnen.“ [An-Nur:37-38]
Du musst dich bemühen zur Gebetszeit aufzustehen und die Mittel ergreifen, die dir dazu verhelfen. Wenn es dann so ist, dass du manchmal verschläfst und das Gemeinschaftsgebet verpasst hast, trotz deiner Bemühungen aufzustehen und die Mittel dafür ergriffen zu haben, so ist es kein Problem.
Zweitens:
Wer in eine Ortschaft verreist und die Absicht fasst dort für mehr als vier Tage weilen, der fällt unter das Urteil des Sesshaften und muss die Gebete vollständig verrichten. Er darf nicht die Gebete, aufgrund der Reise, zusammenlegen, jedoch beschränkt sich das Zusammenlegen der Gebete nicht nur auf das Reisen. Vielmehr ist es auch bei anderen Entschuldigungsgründen erlaubt, wie die Krankheit, Regen oder Erschwernis.
Dies wurde bereits in der Antwort auf Frage Nr. 38079 nahegelegt.
Wenn du demnach stark davon ausgehst, dass du es nicht schaffst zum Mittagsgebet aufzustehen und dass es dir schwerfällt, dann besteht kein Problem darin, wenn du das Mittagsgebet hinaufschiebst, so dass du es dann nachträglich mit dem Nachmittagsgebet zusammenlegst, so Allah will. Jedoch darf dies nur gemacht werden, wenn es dir wirklich schwerfällt. Es darf nicht kontinuierlich gemacht werden, egal ob die Erschwernis vorhanden ist oder nicht.
Und Allah weiß es am besten.
Source:
Islam Q&A