Verbotene Aussagen
- Darf man über den Verstorbenen sagen, dass er in Allahs Obhut sei?1,200
- Das Urteil darüber, dass eine Person sich oder anderen zuschreibt, etwas verdient zu haben bzw. dass ihm etwas zusteht950
- Was ist das Urteil darüber bei Verwunderung, Verblüfftheit, Schrecken den Namen „Jesus“ zu rufen, wie es die Christen tun?3,629
- Ein Kommentar über den Spruch: „Zu keiner schweren Zeit wird Muhammad -Allahs Segen und Frieden auf ihm- erwähnt, außer dass diese dann erleichtert wird.“Wir sind der Ansicht, dass man sich von solchen mehrdeutigen Sprüchen fern halten soll, denn der Schutz des großen Monotheismus ist verpflichtend. Man sollte klare Begriffe verwenden und keine mehrdeutigen, wie beispielsweise: „Durch das Sprechen von Segenswünschen für den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- vertreibt Allah Sorgen und macht eine schwere Situation leicht.“ Oder man sagt: „Wo auch immer der Gesetzgebung des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- gefolgt wird, so besteht dort Erleichterung und Weite.“4,081
- Ist es erlaubt, Allah die Eigenschaft des Vermutens (Dhann) zuzuschreiben?1,946
- Hängt die Prüfung von dem ab, was man sagt?3,344
- Das Urteil über das Verfluchen oder Beschimpfen der Umstände7,507
- Das Urteil darüber einen Profispieler als „God“ (Gott) oder „Godlike“ (göttlich) zu bezeichnen2,927
- Ist es erlaubt hinsichtlich Allah, Erhaben sei Er, zu sagen: „Du bist mein Vater“?8,953