Beteiligung am Schlachttier von jemandem, der es für das Hochzeitsmahl (Walima) schlachtet und das ausreichende Ausmaß des Hochzeitsmahls
Fazit:
Es ist unproblematisch, dass du dir mit deinen Verwandten ein Schlachttier
teilst, solange dir ein Siebtel der Kuh zu Teil wird, was du als dein
Opfertier (Udhiya) beabsichtigt hast. Weniger als das ist für dich nicht
genügend. Die übrigen Beteiligten können sich den Rest aufteilen und wie sie
möchten verwenden, für das Hochzeitsmahl oder etwas anderes.
Es muss angemerkt werden, dass das erforderliche Alter der Kuh als Opfertier
zwei Jahre beträgt, und eine jüngere Kuh nicht genügend ist, selbst wenn sie
viel Fleisch besitzt.
Siehe dazu die Frau Nr. (41899)
Und Allah weiß
es am besten.
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