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Das böse Auge, der Neid, der Unterschied zwischen ihnen, deren Urteil und muss derjenige der bewusst andere mit seinem bösen Auge treffen will, die jeweilige Sache zurückzahlen?

Question: 167352

Wie ist das Urteil über das böse Auge und den Neid im Islam? Sind sie erlaubt oder verboten? Was ist die Strafe der Person, die mit ihrem bösen Auge prahlt oder die Menschen damit bedroht?

Answer

Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.

Erstens:

Wir müssen erstmal die Bedeutung vom bösen Auge ('Ain) und Neid (Hasad) erwähnen und den Unterschied dazwischen erklären.

Das böse Auge bedeutet, dass der Person etwas gefällt, doch dann folgt ihr ihre üble Seele und danach ersucht sie, zur Verbreitung ihres Gifts, die Hilfe darin die jeweilige Person anzuschauen.

So steht es in „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah“ (1/271).

Neid ist, dass man das Verschwinden der Gunst, die bei seinem Bruder ist, wünscht und sie nicht zur ihm zurückkehrt.

Ar-Raghib Al-Asfahani sagte: „Neid bedeutet, dass man sich das Verschwinden der Gunst desjenigen wünscht, dem sie zusteht. Vielleicht bemüht sich die Person noch darin, dass sie verschwindet.“ Aus „Al-Mufradat fi Gharib Al-Quran“ (118).

Der Unterschied zwischen ihnen ist:

1. Neid ist allgemeiner als das böse Auge. So ist jeder, der das böse Auge hat, ein Neider, doch nicht jeder Neider ist jemand, der das böse Auge hat.

2. Derjenige, der das böse Auge hat, bringt mehr Schaden als der Neider.

3. Es kann sein, dass der Neider etwas beneidet, das er noch nicht gesehen hat oder etwas, das noch nicht eingetroffen ist. Derjenige, der das böse Auge aber hat, hat dieses nur dann, wenn er etwas sieht und das tatsächlich existiert.

4. Die Quelle des Neids ist, dass das Herz brennt, während sich die Gunst auf den Beneideten vermehrt. Die Quelle des bösen Auges hingegen ist die Bohrung des Blicks mit dem Auge oder eine böse Seele.

5. Der Neid kommt von einer Person, die will das z.B. Geld und Kindern Schaden zugefügt werden. Das böse Auge aber kommt aber von einer Person, die nicht will, dass Geld und Kindern Schaden zugefügt wird.

Ibn Al-Qayyim -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Gemeint ist, dass derjenige, der das böse Auge hat, ein spezieller Neider und sogar schädlicher als der Neider selbst ist. Deshalb, und Allah weiß es am besten, wurde in der Sure nur der Neider erwähnt und nicht derjenige, der das böse Auge hat, da dies allgemeiner ist. Jeder, der das böse Auge hat, ist ein Neider, und dies muss so sein, aber nicht jeder Neider ist jemand, der das böse Auge hat. Wenn man also bei Allah Zuflucht sucht vor dem Übel des Neids, dann gehört dazu auch das böse Auge. Dies gehört zu den umfangreichen Dingen, Wundern und Rhetorik des edlen Qurans. Und die Quelle des Neids ist, dass man die Gunst Allahs über den Beneideten hasst und sich wünscht, dass diese verschwindet.“ Aus „Badai' Al-Fawaid“ (2/458).

Zweitens:

Was das Urteil angeht, so besteht kein Zweifel darüber, dass sie verboten sind.

Was den Neid betrifft, so berichtete Abu Hurairah -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Seid nicht neidisch aufeinander. Verhandelt nicht um ein Produkt, dass ihr nicht kaufen werdet und treibt somit den Preis nicht hoch, um andere Kunden zu ärgern. Hasst einander nicht und schürt untereinander keinen Hass. Seid nicht beleidigt und wendet euch nicht voneinander ab.“ Überliefert von Muslim (2559).

Ibn 'Abdil Barr -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Dazu gehört auch seine Aussage in diesem Hadith: ‚Seid nicht neidisch aufeinander!‘ Es bedeutet, dass der gegenseitige Neid und alles, was mit dem Neid zu tun hat, ob offenkundig oder allgemein, verboten ist. Jedoch gibt es hier auch bei mir eine Ausnahme, durch die Aussage des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-: ‚Es gibt keinen Neid, außer bei zwei Dingen. Ein Mann, dem Allah den Quran gegeben hat, sodass er in der Nacht und am Tag damit betet, und ein Mann, dem Allah Vermögen gab, sodass er damit in der Nacht und am Tag spendet.‘ So überlieferte es 'Abdullah Ibn 'Umar über den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-.“ Aus „At-Tamhid lima fi Al-Muwatta min Al-Ma'ani wal Asanid” (6/118).

Und was das böse Auge betrifft, so bezieht sich das Verbot darauf, wenn man anderen damit Schaden zufügen will. Allah -erhaben ist Er- sagte: „Und diejenigen, die den gläubigen Männern und den gläubigen Frauen Leid zufügen für etwas, was sie nicht begangen haben, laden damit Verleumdung und offenkundige Sünde auf sich.“ [Al-Ahzab:58] Und der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Weder soll Schaden zugefügt noch mit Schaden erwidert werden.“ Überliefert von Ibn Majah (2314) und An-Nawawi, Ibn As-Salah und Ibn Rajab stuften dies als „hasan“ (gut) ein, so wie es in „Jami' Al-'Ulum wal Hikam“ (S. 304) steht. Al-Albani stufte dies in „Sahih Ibn Majah“ als „hasan“ ein.

Die Gelehrten des Ständigen Komitees sagten, in der Erklärung von diesem Hadith: „Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- verbot dem Rechtsfähigem sich oder anderen Schaden zuzufügen. Darin ist ein Beweis dafür, dass man weder sich noch andere verletzen darf.“

Schaikh 'Abdul 'Aziz Ibn Baz, Schaikh 'Abdurrazzaq 'Afifi, Schaikh 'Abdullah Ibn Ghudayyan

Aus „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah“ (4/400).

Drittens:

Was den betrifft, der absichtlich andere mit seinem bösen Auge trifft und ihnen damit droht, so besteht kein Zweifel darin, dass dieser eine Sünde begeht. Der Herrscher muss diesen festnehme und ihn daran hindern andere Menschen zu treffen. Er muss ebenso finanziell für ihn aufkommen, wenn er arm ist, bis dieser reumütig und ehrlich zu Allah zurückkehrt oder er stirbt und die Menschen vor seinem Übel und Schaden sicher sind.

Schaikh 'Abdullah Ibn Jibrin -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt:
„Wir haben gehört, dass es Leute gibt, die in der Lage sind, andere mit dem bösen Auge zu treffen. Wen sie wollen und wann sie wollen. Ist das richtig?“

Antwort: „Es besteht kein Zweifel darüber, dass das böse Auge wahr ist, so wie es in der Realität vorzufinden ist. Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: ‚Das böse Auge ist wahr. Und wenn es etwas gibt, das der Vorbestimmung vorauseilen könnte, dann wäre es das böse Auge.‘ Überliefert von Muslim. In einem anderen Hadith steht: ‚Das böse Auge kann einen Mann ins Grab bringen und ein Kamel in den Kessel.‘ Überliefert von Abu Nu'aim, in ‚Al-Hilyah‘ Damit ist gemeint, dass jemand dadurch sterben kann. Was die Realität dessen betrifft, so weiß es Allah am besten.

Es besteht auch kein Zweifel darüber, dass es manche Menschen haben und die anderen wiederum nicht. Es kann auch sein, dass derjenige, der das böse Auge hat, dies absichtlich tut und dadurch dann Schaden entsteht. Er kann es aber auch unbeabsichtigt tun, sodass es auch eintrifft. Es gibt aber auch welche, die es versuchen, aber nicht schaffen.

Allah hat geboten, dass wir vor demjenigen, der das böse Auge hat, Zuflucht suchen sollen. Es gehört zu Seiner Aussage: ‚Und vor dem Übel eines (jeden) Neidenden, wenn er neidet.‘ [Al-Falaq:5] Durch das Ersuchen der Zuflucht bei Allah ist man dann geschützt. Und Allah weiß es am besten.“ Aus „Al-Fatawa Adh-Dhahabiyah fi Ar-Ruqa Asch-Schar'iyah“

Al-Hafith Ibn Hajar -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Ibn Battal überlieferte von einigen Gelehrten, dass der Imam demjenigen, der das böse Auge hat, verbieten soll unter die Menschen zu kommen, wenn er dafür bekannt ist, und ihn zwingen soll zuhause zu bleiben. Wenn er arm ist, dann soll finanziell für ihn aufgekommen werden, sodass er davon leben kann, denn sein Schaden ist größer als der Schaden des Leprakranken, dem 'Umar -möge Allah mit ihm zufrieden sein- verboten hat unter die Menschen zu kommen, so wie dies klar und deutlich im Kapitel erwähnt wurde. Und es ist auch schädlicher als derjenige, der Knoblauch isst, dem die islamische Gesetzgebung verboten hat am Gemeinschaftsgebet teilzunehmen. An-Nawawi sagte, dass diese Ansicht ist richtig und niemand ist bekannt, der diesbezüglich etwas Gegenteiliges ausgesprochen hat.“ Aus „Fath Al-Bari“ (10/205).

In „Al-Mausu'ah Al-Fiqhiyah“ (21/123) steht: „Die Überlieferungen der verschiedenen Ansicht sind miteinander verflochten, so wie Ibn Battal sagte, dass der Herrscher demjenigen, der das böse Auge hat, verbieten soll unter die Menschen zu gehen, wenn er dafür bekannt ist, und er soll ihn zwingen zuhause zu bleiben, denn sein Schaden ist größer als der Schaden des Leprakranken und desjenigen, der Knoblauch isst, dem dann verboten wird die Moscheen zu betreten. Und wenn er arm ist, dann wird die Staatskasse ihm seinen Unterhalt zahlen, aufgrund des Vorteils und der Dämmung von Übel darin.“

Siehe auch: (16/229).

Viertens:

Richtig ist, dass derjenige, der absichtlich das böse Auge anwendet, den Schaden, den er anderen angetan hat, gewährleisten muss, sodass er sogar hingerichtet wird, wenn er durch sein böses Auge jemanden getötet hat.

Al-Qurtubi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Wenn derjenige, der das böse Auge hat, etwas zugrunde gehen lässt, muss er es gewährleisten. Und wenn er dadurch jemanden getötet hat, dann muss er hingerichtet werden oder die Blutschuld begleichen (finanziell), wenn sich dies wiederholt, sodass es normal wird. Er ist hier wie der schwarze Magier, bei denen, die ihn nicht aufgrund des Unglaubens töten.“ Siehe: „Al-Mausu'ah Al-Fiqhiyah“ (17/276).

Scharaf Ad-Din Al-Hajjawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Ibn Nasrillah sagte in ‚Hawaschi Al-Furu'‘: ‚Er muss dem schwarzen Magier angeschlossen werden, der größtenteils aufgrund seiner schwarzen Magie hingerichtet wird. Wenn sein böses Auge töten kann und er dies willentlich tut, dann muss er hingerichtet werden. Und wenn es aber unbeabsichtigt getan wurde, dann muss dies als Fehler beachtet werden und so behandelt werden, wie jemand, der aus Versehen getötet hat. Und wenn man durch das böse Auge etwas zerstört hat, dann muss dies gewährleistet werden, es sei denn dies geschieht unbeabsichtigt, dann muss nichts gewährleistet werden.“ Aus „Al-Iqna' fi Fiqh Al-Imam Ahmad Ibn Hanbal“ (4/166).

Und Allah weiß es am besten.

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