Soll derjenige, der (von seiner Sünde) reumütig zu Allah zurückgekehrt ist, fest entschlossen sein, dass seine Taubah (Reue) angenommen wurde?
Soll er das Geld, das er genommen hat, dem Besitzer zurückgeben, obwohl dieses vom Verkauf von Spielkonten kommt?
Er hat den Angestellten verwehrt mehr zu bekommen und aufzusteigen, wie soll er dies bereuen?
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