Rituelle Waschung
Ist die rituelle Reinheit (Tahara) für den Tawaf und den Saʿi verpflichtend?
Die rituelle Reinheit (arab. Tahara) von Unreinheiten ist eine Voraussetzung für die Gültigkeit des Tawaf, gemäß der bekannten Ansicht von Ahmad, sowie nach den Ansichten von Malik und Ash-Shafi'i. Einige Gelehrte hingegen sind der Meinung, dass die rituelle Reinheit keine Voraussetzung für den Tawaf ist. Dies ist die Meinung von Abu Hanifa - möge Allah ihm barmherzig sein - und wurde von Shaikh Al-Islam Ibn Taimiyyah gewählt. Was den Sa’i (den Lauf zwischen Safa und Marwa) betrifft, so ist dafür keine rituelle Gebetswaschung erforderlich. Dies ist die Ansicht der vier Imame. Vielmehr ist es sogar der menstruierenden Frau erlaubt, den Sa’i zu vollziehen, da der Prophet - Allahs Frieden und Segen auf ihm - nur den Tawaf für die menstruierende Frau verboten hat.Das Urteil über das Durchkämmen des Bartes (mit den Fingern) bei der rituellen Gebetswaschung
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Nach dem trockenen Abwischen (Istinja) spürte er, dass etwas aus dem Gesäß austrat
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Das Urteil über das Wudu (Gebetswaschung) desjenigen, der die Hände von den Handgelenken bis zu den Ellenbogen wäscht, ohne dabei die Hände zu waschen.
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Das Urteil über das Aussprechen von „Bismillah“ bei der Gebetswaschung
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Er leidet an einer Hautkrankheit, darf er die Trockenwaschung vollziehen?
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Wenn man isst und danach den Mund nicht ausspült, dann das Gebet verrichtet, ist das Gebet dann gültig?
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Wenn man den rechten Fuß wäscht und diesen trocknet und dann erst den linken Fuß, unterbricht man dann dadurch die Vorgabe, dass die Gebetswaschung direkt aufeinanderfolgend vollzogen werden muss?
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Die Pflichten und Sunnah-Handlungen der Gebetswaschung (Wudu)
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Muss man während der Gebetswaschung über die Ohren streichen?