Während meines Tawafs (Umrundung der Ka’bah) bei der Umrah ist meine Gebetswaschung (arab. Wudu) ungültig geworden, und ich wusste nicht, was ich tun sollte. Also bin ich raus gegangen, habe meine Gebetswaschung erneuert und dann den Tawaf wiederholt, bevor ich den Sa’i (Lauf) zwischen Safa und Marwa vollzog. War das, was ich getan habe, richtig? Und was hätte ich tun sollen?
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Ist die Gebetswaschung eine Voraussetzung für den Tawaf?
Du hast gut gehandelt, indem du deine Gebetswaschung erneuert und den Tawaf wiederholt hast, und hast dabei das Beste und Sicherste gewählt. Die meisten Gelehrten vertreten die Meinung, dass die rituelle Reinigung von ritueller Unreinheit (arab. Hadath) eine Voraussetzung für die Gültigkeit des Tawaf ist, ähnlich wie beim Gebet. So wie das Gebet für eine Person im Zustand der rituellen Unreinheit ungültig ist, bis sie die Gebetswaschung vollzieht, gilt dies auch für den Tawaf.
Ibn Qudama sagte: „Die rituelle Reinheit von ritueller Unreinheit (arab. Hadath) ist eine Voraussetzung für die Gültigkeit des Tawaf, gemäß der bekannten Ansicht von Ahmad. Dies ist auch die Ansicht von Malik und Ash-Shafi'i.“ Ende des Zitats.
Die Mehrheit (der Gelehrten) stützte ihre Ansicht auf mehrere Belege, darunter:
- Die Aussage des Propheten, Allahs Frieden und Segen auf ihm: „Der Tawaf um das Haus (d.h. die Ka’bah) ist ein Gebet, außer dass ihr dabei sprecht.“ Überliefert von At-Tirmidhi (960) und von Al-Albani in „Irwa' Al-Ghalil" (121) als authentisch eingestuft.
- In den beiden Sahih-Werken (d.h. Bukhari und Muslim) wird über Aischa - möge Allah mit ihr zufrieden sein - überliefert, dass sie sagte: „Als der Prophet - Allahs Frieden und Segen auf ihm - den Tawaf vollziehen wollte, vollzog er die Gebetswaschung.“ Der Prophet - Allahs Frieden und Segen auf ihm - sagte auch: „Nehmt von mir eure Riten (der Pilgerfahrt) an.“ Überliefert von Muslim (1297). Fatawa Shaikh Ibn Baz (17/213-214).
- Es ist in den beiden Sahih-Werken überliefert, dass der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - zu Aischa sagte, als sie ihre Menstruation bekam: „Tue, was der Pilgerer tut, außer dass du nicht den Tawaf um das Haus (Ka’bah) vollziehen sollst, bis du (wieder) rein bist.“
Shaikh Ibn Baz - möge Allah ihm barmherzig sein - wurde gefragt: „Meine Verwandte hat während des Ramadans die Umrah verrichtet. Als sie die heilige Moschee betrat, gelang sie in den Zustand der kleinen Unreinheit (d.h. ihre Gebetswaschung wurde ungültig), da ihr Luft entwich, doch sie schämte sich, ihrer Familie zu sagen, dass sie die Gebetswaschung machen wolle. Also vollzog sie den Tawaf, und nachdem sie den Tawaf beendet hatte, ging sie allein, führte die Gebetswaschung durch und verrichtete dann den Sa’i. Muss sie ein Opfertier als Sühne schlachten (arab. Damm) oder eine Buße (arab. Kaffara) leisten?“
Er antwortete: „Ihr Tawaf ist ungültig, da die rituelle Reinheit eine Voraussetzung für die Gültigkeit des Tawaf ist, ähnlich wie beim Gebet. Sie muss nach Mekka zurückkehren und den Tawaf um die Ka’bah erneut vollziehen. Es ist empfehlenswert, dass sie auch den Sa’i wiederholt, da die Mehrheit der Gelehrten nicht erlauben, diesen vor dem Tawaf zu verrichten. Anschließend sollte sie ihre Haare gleichmäßig kürzen und sich aus dem Ihram-Zustand lösen. Falls sie verheiratet ist und Geschlechtsverkehr mit ihrem Ehemann hatte, muss dieser ein Opfertier als Sühne (arab. Damm) in Mekka für die Armen schlachten. Sie selbst muss eine neue Umrah vom Miqat aus beginnen, von dem sie auch für die erste Umrah ihr Ihram angenommen hat, da die erste Umrah durch den Geschlechtsverkehr ungültig wurde. Sie muss die oben genannten Schritte befolgen und dann eine neue Umrah vom Miqat aus verrichten, entweder sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt, je nach ihrer Möglichkeit. Und Allah ist der Verleiher des Erfolgs." Ende des Zitats, entnommen aus: „Fatawa Shaikh Ibn Baz” (17/214-215).
Er wurde auch gefragt: „Ein Mann hat mit dem Tawaf begonnen, und es entwich ihm (währenddessen) Luft. Muss er seinen Tawaf abbrechen oder kann er fortfahren?“
Er antwortete: „Wenn jemand während des Tawaf durch das Entweichen von Luft, Urin, Samen, Berührung des Geschlechtsorgans oder Ähnlichem in den Zustand der rituellen Unreinheit gelangt, muss er seinen Tawaf abbrechen, genau wie beim Gebet. Er geht und vollzieht dann die Gebetswaschung und setzt den Tawaf fort. Das ist die korrekte (Ansicht). In dieser Angelegenheit gibt es zwar einen Meinungsunterschied, aber das ist die richtige Auffassung sowohl für den Tawaf als auch für das Gebet, gemäß der Aussage des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm: ‚Wenn einer von euch während des Gebets Wind lässt, soll er (es) abbrechen, die Gebetswaschung vollziehen und zum Gebet zurückkehren.‘ Überliefert von Abu Dawud und von Ibn Khuzaimah als authentisch eingestuft. Der Tawaf gehört im Grunde genommen zur gleichen Kategorie wie das Gebet.“ Ende des Zitats, entnommen aus: „Fatawa Shaikh Ibn Baz” (17/216-217).
Einige Gelehrte sind der Ansicht, dass die rituelle Reinheit von Unreinheiten keine Voraussetzung für den Tawaf ist. Dies ist die Meinung von Abu Hanifa - möge Allah ihm barmherzig sein - und wurde auch von Shaikh Al-Islam Ibn Taimiyyah gewählt. Sie antworteten auf die Belege der ersten Ansicht wie folgt:
- Was den Hadith „Der Tawaf um das Haus (Ka’bah) ist ein Gebet“ betrifft, sagen sie, dass er nicht von dem Propheten - Allahs Frieden und Segen auf ihm - überliefert ist, sondern lediglich von Ibn Abbas, möge Allah mit ihm zufrieden sein. An-Nawawi sagte in seinem Werk „Al-Majmu": „Die korrekte Ansicht ist, dass dieser Hadith auf Ibn Abbas zurückzuführen ist.“ Dies haben auch Al-Baihaqi und andere Hadith-Gelehrte erwähnt.
- Was das Handeln des Propheten - Allahs Frieden und Segen auf ihm - betrifft, der den Tawaf in einem Zustand der rituellen Reinheit vollzogen hat, sagen sie: Das weist nicht auf eine Pflicht hin, sondern lediglich auf eine Empfehlung, denn der Prophet - Allahs Frieden und Segen auf ihm - hat es getan, ohne dass überliefert ist, dass er seine Gefährten dazu aufgefordert hat.
- Was die Aussage des Propheten - Allahs Frieden und Segen auf ihm - zu Aischa betrifft: „Tue, was der Pilgerer tut, außer dass du nicht den Tawaf um das Haus (Kaaba) vollziehen sollst, bis du (wieder) rein bist.“, so hat der Prophet - Allahs Frieden und Segen auf ihm - ihr den Tawaf verboten, weil sie menstruierend war. Eine menstruierende Frau ist vom Betreten der Moschee ausgeschlossen.
Shaikh Al-Islam Ibn Taimiyyah sagte: „Diejenigen, die die Gebetswaschung für den Tawaf verpflichtend machen, haben grundsätzlich kein Argument hierfür. Es hat niemand vom Propheten - Allahs Frieden und Segen auf ihm - überliefert, weder mit einer authentischen noch mit einer schwachen Überlieferungskette, dass er die Gebetswaschung für den Tawaf angeordnet hat, obwohl er mit vielen Menschen die Hajj vollzogen hat und mehrere male die Umrah durchgeführt hat, während die Leute mit ihm die Umrah vollzogen. Wenn die Gebetswaschung eine Pflicht für den Tawaf wäre, hätte der Prophet - Allahs Frieden und Segen auf ihm - dies allgemein erklärt. Hätte er es erklärt, hätten die Muslime es von ihm überliefert und nicht ignoriert. Es ist jedoch in den authentischen Überlieferungen festgehalten, dass er, als er den Tawaf vollzog, die Gebetswaschung machte, aber das allein weist nicht auf eine Pflicht hin; denn er pflegte vor jedem Gebet die Gebetswaschung zu machen, und er sagte: ‚Ich habe es gehasst, Allah zu erwähnen, außer in einem Zustand der rituellen Reinheit.‘“ Ende des Zitats, entnommen aus: „Maqasid Al-Fatawa" (21/273).
Diese Ansicht - dass die rituelle Reinheit für den Tawaf nicht zwingend erforderlich ist - ist zwar stark und hat Argumente, dennoch sollte man nicht ohne rituelle Reinigung zum Tawaf schreiten. Denn der Tawaf in einem Zustand der rituellen Reinheit ist ohne Zweifel besser, sicherer und befreit von jeglicher Verantwortung. Auf diese Weise schützt sich der Mensch vor der Abweichung von der Mehrheit der Gelehrten.
Dennoch ist es für den Menschen zulässig, dieser Ansicht zu folgen, wenn es große Schwierigkeiten bei der Wahrung der Gebetswaschung gibt. Dies kann während der Pilgersaison der Fall sein oder wenn eine Person krank ist oder alt, sodass es ihr schwerfällt, ihre rituelle Reinheit aufrechtzuerhalten, insbesondere bei starkem Gedränge und Menschenmengen, etc.
Shaikh Ibn Uthaimin - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte, nachdem er auf die Belege der Mehrheit geantwortet hatte: „Folglich ist die überwiegende (und richtigere) Meinung, die das Herz beruhigt: Es ist nicht erforderlich, dass man im Tawaf von einer kleinen Unreinheit (arab. Hadath Asghar) rein sein muss (d.h. im Zustand der Gebetswaschung). Dennoch ist es ohne Zweifel besser und vollständiger, dem Beispiel des Propheten - Allahs Frieden und Segen auf ihm - zu folgen. Man sollte dies nicht vernachlässigen, um nicht von der Mehrheit der Gelehrten abzuweichen. Manchmal sieht sich jedoch jemand gezwungen, der Meinung von Shaikh Al-Islam zu folgen, etwa wenn er während des Tawaf in starkem Gedränge seine Gebetswaschung verliert. In einem solchen Fall wäre es äußerst mühsam, wenn er verpflichtet ist, seine Gebetswaschung zu erneuern und hierauf (erneut) ins Gedränge gelangt, insbesondere wenn ihm nur noch einige Runden verbleiben. In Situationen, die mit großer Mühe verbunden sind und in denen es keinen klaren Quelltext gibt, sollten wir die Menschen nicht dazu zwingen, sondern dem folgen, was leichter und einfacher ist. Denn es ist unangebracht, Menschen in Situationen mit großer Erschwernis ohne klare Beweise zu belasten, aufgrund der Aussage Allahs, erhaben ist Er: „Allah will für euch Erleichterung; Er will für euch nicht Erschwernis.” (Al-Baqarah:185).“ Ende des Zitats, entnommen aus: „Ash-Sharh Al-Mumt'i" (7/300).
Ist die Gebetswaschung für den Sa'i (Lauf zwischen Safa und Marwa) erforderlich?
Was den Sa'i betrifft, so ist die Gebetswaschung hierfür nicht erforderlich, und das ist die Meinung der vier Imame: Abu Hanifa, Malik, Ash-Shafi'i und Ahmad. Vielmehr ist es sogar der menstruierenden Frau erlaubt, zwischen Safa und Marwa zu laufen, denn der Prophet - Allahs Frieden und Segen auf ihm -, hat der menstruierenden Frau nur den Tawaf untersagt. So sagte er zu Aischa - möge Allah mit ihr zufrieden sein -: „Tue, was der Pilgerer tut, außer dass du nicht den Tawaf um das Haus (Ka’bah) vollziehen sollst.“ Siehe: „Al-Mughni" (5/246).
Shaikh Ibn Uthaimin sagte: „Wenn jemand im Zustand der kleinen rituellen Unreinheit den Sa'i vollzieht, oder wenn er im Zustand der großen Unreinheit (arab. Janabah) ist, oder wenn eine Frau während ihrer Menstruation läuft, dann ist das gültig, aber es ist besser, den Sa'i in einem Zustand der rituellen Reinheit zu vollziehen.“ Ende des Zitats, entnommen aus: „Ash-Sharh Al-Mumt'i" (7/310, 311).
Für weitere Informationen siehe die Antwort Nummer (13369).
Und Allah weiß es am besten.