Das Urteil über das Kaufen von Kleidung und anderen Dingen an den Festtagen der Nichtmuslime (Kuffar), um so von den Preisnachlässen während der Weihnachtssaison zu profitieren.
Ist es ihm erlaubt mit dem Verkauf von Geschenken, die mit den Festtagen der Nichtmuslime (Kuffar) in Verbindung stehen, Handel zu treiben?
Die Teilnahme an den Festen der Götzendiener und ihnen dafür Glück zu wünschen (beglückwünschen)
Das Unterrichten von muslimischen Kindern in Schulen der westlichen Länder
Das Urteil bezüglich des Feierns vom Valentinstag
Das Urteil darüber, dass sich die Muslime gegenseitig zum christlichen Neujahr beglückwünschen
Das Urteil darüber, dass Muslime zur Weihnachtszeit feiern und ihre Häuser mit Luftballons dekorieren
Das Urteil über die Teilnahme an den Festen der Nichtmuslime
Das Urteil darüber, den Nichtmuslimen zu ihren Festtagen zu gratulieren
Es ist nicht erlaubt den Nichtmuslimen (Kuffar) zu ihren Festtagen zu gratulieren, in welcher Form auch immer
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